Ab März 2009 hatte der gesondert verfolgte Ö. den Gewinnspieleintragungsdienst “e.” über die von ihm in der Schweiz gegründete T. AG vertrieben, wobei diese sich externer - überwiegend in der Türkei ansässiger - Callcenter bediente. Auch die Verträge wurden in näher bezeichneter Weise telefonisch ab...
WeiterlesenA und G unterhielten eine langjährige Beziehung, die G im Jahre 2010 beendete, nachdem ihr die Konflikte und Spannungen zu groß geworden waren. A wollte das Ende der Beziehung nicht akzeptieren und erschien immer wieder in der Wohnung der G. Nachdem A gegenüber G Ende 2010 tätlich geworden war, wurd...
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