Die wichtigsten Entscheidungen des BVerfG aus 2021

Die wichtigsten Entscheidungen des BVerfG aus 2021

10 Entscheidungen des BVerfG aus dem Jahr 2021, die Du kennen solltest

Mit 2021 ging ein turbulentes Jahr zu Ende, in dem auch das BVerfG mal wieder alle Hände voll zu tun hatte. Die spannende Entscheidung zur Bundesnotbremse ist nur eine von vielen, die Du insbesondere für Deine kommenden Prüfungen kennen solltest. Es ging unter anderem um Klimaschutz, den Rundfunkbeitrag, die “Freiheit zur Krankheit” und vieles mehr. Wir haben die wichtigsten Entscheidungen des BVerfG aus dem Jahr 2021 für Dich zusammengestellt.

Bundesnotbremse war verfassungsgemäß

Wir beginnen nicht chronologisch, sondern mit der Entscheidung, die im vergangenen Jahr womöglich für das größte Aufsehen sorgte. Denn das BVerfG hat erstmals ausführlich die Maßnahmen der Bundesnotbremse auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft. Das Ergebnis: Die getroffenen Maßnahmen seien mit dem Grundgesetz vereinbar.

Mit der Notbremse im Frühjahr wollte der Bund die Pandemiebekämpfung in Deutschland vereinheitlichen und sicherstellen, dass überall dieselben Maßnahmen greifen, wenn in einer Region die Infektionszahlen rasant steigen. Dazu zählten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, aber auch Schulschließungen.

Den Beitrag findest Du hier: BVerfG zur Bundesnotbremse: Maßnahmen mit Grundgesetz vereinbar

BVerfG betont Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

In einer nicht weniger spannenden Entscheidung aus dem August ging es um die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 I 2 GG, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags und eine Blockade aus Sachsen-Anhalt. Das Bundesland wehrte sich nämlich Ende 2020 gegen eine Anhebung des Beitrags in Höhe von 86 Cent. Brisant, denn das „Veto“ eines Bundeslandes blockierte deutschlandweit eine Erhöhung.

Das BVerfG hat jedoch entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch seine Blockade die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzte. Warum das so ist, erfährst Du in diesem Beitrag: BVerfG zum Rundfunkbeitrag: Blockade aus Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

„Berliner Mietendeckel“ ist nichtig

Obwohl die Entscheidung konkret nur die Menschen aus Berlin betraf, sorgte sie in ganz Deutschland für Aufsehen. In Karlsruhe wurde in diesem Jahr der „Berliner Mietendeckel“ für verfassungswidrig erklärt. Dabei handelte es sich um ein bundesweit einmaliges Gesetz, das rund 1,5 Millionen Mieten in der Hauptstadt einfror, sprich: Mietenstopp zum Stichtag 18. Juni 2019. Doch das BVerfG erklärte das Instrument für nichtig. Auf inhaltliche Fragen rund um die materielle Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung ging das Gericht aber gar nicht ein, auch setzte es sich nicht mit der Verhältnismäßigkeit des umstrittenen Gesetzes auseinander. Woran hat es dann gelegen? BVerfG kippt Berliner Mietendeckel

Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

Außerdem erklärte das BVerfG das Klimaschutzgesetz im Mai in Teilen für verfassungswidrig, da es die zukünftige Generation in ihren Freiheitsrechten verletze. Ein regelrechter Paukenschlag, was Klimaschutz angeht. Zwar konnte das BVerfG keine Verletzung der staatlichen Schutzpflichten aus Art. 2 II 1 GG und Art. 14 I GG feststellen. Doch Dreh- und Angelpunkt war in der Entscheidung der Art. 20a GG: Die Staatszielbestimmung verpflichte den Staat zum Klimaschutz, erklärte das Gericht, wozu auch die Herstellung von Klimaneutralität zähle.

Klimaschützer:innen sprechen von einer bahnbrechenden Entscheidung. Es werde deutlich, dass die Zeit in Bezug auf Klimaschutz drängen würde. Tatsächlich deuten die Ausführungen aus Karlsruhe darauf hin, dass das Gewicht des Klimaschutzes bei Abwägungsentscheidungen mit der Zeit zunehmen werde. Den Beitrag dazu findest Du hier: BVerfG: Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

Es gibt eine „Freiheit zur Krankheit“

Freiheit zur Krankheit? In diesem Fall ging es um eine Zwangsbehandlung mit Neuroleptika im psychiatrischen Krankenhaus. Eine solche hatte der Beschwerdeführer aber vorab in einem Schreiben ausdrücklich abgelehnt. Die Behandlung mit den Mitteln erfolgte trotzdem.

In Karlsruhe mussten sich die Richter daher mit der Frage beschäftigen, wo die Grenzen bei medizinischen Zwangsbehandlungen liegen. Solche können zwar gerechtfertigt sein, doch es gebe hohe Hürden und eine „Freiheit zur Krankheit“. Was damit genau gemeint ist, erfährst Du in diesem Beitrag: BVerfG: Gibt es eine “Freiheit zur Krankheit”?

Elektronische Fußfessel ist verfassungskonform

Außerdem wurden in Karlsruhe in diesem Jahr Verfassungsbeschwerden entschieden, die beinahe 10 Jahre zurückliegen. Die beiden ehemaligen Sexualstraftäter richteten sich gegen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, die auch unter dem Begriff „elektronische Fußfessel“ bekannt ist. Solche wurden ihnen nämlich nach Vollverbüßung ihrer langjährigen Haftstrafen angelegt.

Das BVerfG betonte zwar die schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte, die mit einer „elektronischen Fußfessel“ einhergehen. Im Ergebnis ist die Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht aber verfassungskonform. Hier geht’s zum Beitrag: BVerfG: Elektronische Fußfessel ist verfassungskonform

BVerfG zur Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

Das BVerfG hat grundlegend klargestellt, dass der EuGH ein gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist. Ein Verzicht auf ein Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH ist nur bei zwei Konstellationen zulässig – bei welchen? Das erfährst Du hier: BVerfG zur Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

BVerfG zu menschen(un)würdiger Unterbringung von Gefangenen

Das BVerfG hat in dieser Entscheidung in seltener Klarheit festgestellt, dass die Entscheidung des vorinstanzlichen Landgerichts gegen Grundsätze der Verfassung verstoße, weil das Landgericht das Recht auf rechtliches Gehör und das allgemeine Willkürverbot verletzt habe. Es ging dabei um die menschenunwürdige Behandlung von Strafgefangenen und eine doppelte Unterbringung mit weiteren Gefangenen in einer zu kleinen Zelle und einer baulich nicht abgetrennten Toilette ohne gesonderte Abluftvorrichtung: BVerfG zu menschenunwürdigen Unterbringungen von Gefangenen

BVerfG entscheidet über Triage-Regelung

In einer spannenden Entscheidung hat sich das BVerfG zum Ende des Jahres doch noch zu einer möglichen Triage-Situation in Deutschland geäußert – und sieht Regelungsbedarf beim Gesetzgeber. Dieser muss nun in der Corona-Pandemie unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderung im Falle einer solch medizinischen Krise zu schützen. Zu anderen Personengruppen äußerten sich die Karlsruher Richter:innen indes nicht. Der Erste Senat hatte ausschließlich über ein Diskriminierungsverbot von Behinderten zu entscheiden, die die Verfassungsbeschwerde erfolgreich einlegten. Im August 2020 hatte ihr Eilantrag hingegen noch keinen Erfolg gehabt.

BVerfG feierte 70. Geburtstag

Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass das BVerfG neben den schwierigen Entscheidungen aber auch allen Grund zum Feiern hatte: 2021 wurde das Gericht 70 Jahre alt – Geburtsjahr: 1951, Geburtsort: Art. 93 GG. Wir haben Dir die Meilensteine des Gerichts und spannende Hintergründe zusammengefasst: Das BVerfG feiert 70. Geburtstag – ein Rückblick

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