Klage gegen Merkel: AfD zieht vor das BVerfG
Die AfD sieht in den Äußerungen von Merkel nach der Thüringer Wahl des Ministerpräsidenten eine Verletzung des Grundgesetzes. Sie bezeichnete die Wahl Kemmerichs als „unverzeihlich“ und forderte eine Korrektur. Durfte sie das?
Worum geht es?
In Thüringen fand im Februar die Wahl zum Ministerpräsidenten statt, die große Wellen schlug: Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich war im dritten Wahlgang überraschend gewählt worden. Dies wurde nur durch Stimmen der AfD möglich. Dabei handelte es sich um den ersten Ministerpräsidenten, der mithilfe der AfD das Amt erlangen konnte. Um die Wahl Kemmerichs zu ermöglichen, hatte die AfD geschlossen gegen ihren eigenen Kandidaten und für den FDP-Mann gestimmt.
Es folgten die ersten Reaktionen, die über die Landesgrenzen hinaus gingen – bis nach Südafrika. Während in Deutschland viele die Annahme der Wahl durch Kemmerich als „Dammbruch nach rechts“ bezeichneten, äußerte sich die Bundeskanzlerin bei einem Treffen mit dem südafrikanischen Präsidenten. Sie bezeichnete den Wahlvorgang als „unverzeihlich“, der mit einer „Grundüberzeugung gebrochen“ habe, „dass keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen“. Sie verlangte, dass das Ergebnis korrigiert werden müsse. Wenige Tage nach der Wahl trat Kemmerich aufgrund des öffentlichen Drucks zurück. Mittlerweile wurde Bodo Ramelow (Linke) zum Ministerpräsidenten wiedergewählt.
AfD beruft sich auf Verletzung der Chancengleichheit
Gegen die Äußerungen der Bundeskanzlerin möchte die AfD nun vor dem BVerfG vorgehen. Sie sehe in den Aussagen der Bundeskanzlerin eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien. Der Bundesvorstand der Oppositions-Partei verkündete, dass zwei Organklagen gegen Merkel und die Bundesregierung eingereicht worden seien. Zusätzlich seien diese mit Eilanträgen verbunden. Parteichef Jörg Meuthen erklärte:
Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien.
Parteien bekommen durch unsere Verfassung verschieden Rechte zugesichert, unter anderem die Chancengleichheit: Alle Parteien müssen im politischen Wettbewerb die gleichen Chancen haben. Dieser Anspruch wird aus Art. 3 I GG in Verbindung mit dem Demokratieprinzip und Art. 21 GG hergeleitet. Ein Konfliktpunkt bei der Chancengleichheit von Parteien ist die parteipolitische Neutralität von Regierungsmitgliedern und der Bundesregierung als solcher. Diese hätten – so die ständige Rechtsprechung des BVerfG – das Neutralitätsgebot zu beachten, weshalb sie in ihrer Funktion nicht in den politischen Wettbewerb der Parteien eingreifen dürften. Als Staatsorgan habe man sich neutral zu verhalten.
Die Chancengleichheit sei aber dann nicht verletzt, wenn ein Regierungsmitglied sich außerhalb seiner amtlichen Funktion geäußert habe. Dies sei nämlich unabhängig vom Neutralitätsgebot möglich. Daher müsse im Einzelfall bestimmt werden, ob eine Äußerung in Wahrnehmung des Amts stattfand oder nicht. Laut der FAZ versuche die AfD in ihrem Schriftsatz an das BVerfG zu belegen, dass die Äußerungen von Merkel in Funktion ihrer Amtsausübung getätigt wurden. Die Partei habe Bilder vom Empfang beigelegt, auf denen Fahrzeuge mit „Bundesdienstflagge nebst Standarte“ und „militärische Ehren“ zu erkennen seien.
AfD jüngst gegen Seehofer erfolgreich
Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Klagen. Das BVerfG hatte sich erst jüngst in einem anderen Verfahren mit der Chancengleichheit und dem staatlichen Neutralitätsgebot beschäftigt. In dem Verfahren hatte die AfD erfolgreich gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil dieser in einem Interview die AfD stark kritisierte und dieses auf seiner Ministeriumsseite für kurze Zeit veröffentlichte. In dem Interview bezeichnete er die Partei unter anderem als „staatszersetzend“.
Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:
- [Demokratieprinzip](https://jura-online.de/lernen/demokratieprinzip/237/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_BVerfG_zu_Merkels_neutralitaetspflicht)
- [Parteien, Art. 21 GG](https://jura-online.de/lernen/parteien-art-21-gg/235/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_BVerfG_zu_Merkels_neutralitaetspflicht)
- Beitrag vom 13. Februar 2020: "[Thüringen und die Causa Kemmerich: Welche Folgen hat der Fall für die Regierungsbildung?](https://jura-online.de/blog/2020/02/13/thuringen-und-die-causa-kemmerich-welche-folgen-hat-der-fall-fur-die-regierungsbildung/?utm_campaign=Wusstest_Du_BVerfG_zu_Merkels_neutralitaetspflicht)"
- Beitrag vom 11. Juni 2020: "[BVerfG zu Seehofers Neutralitätspflicht](https://jura-online.de/blog/2020/06/11/bverfg-zu-seehofers-neutralitatspflicht/?utm_campaign=Wusstest_Du_BVerfG_zu_Merkels_neutralitaetspflicht)"
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