Das Referendariat – was ändert sich?

 

Nach dem erfolgreichen Abschluss Deines 1. Examens beginnst Du ein zweijähriges Referendariat. Dieses Referendariat wird auch als Vorbereitungsdienst bezeichnet. Durch die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst wirst Du in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis aufgenommen und darfst Dich „Referendar“ bzw. „Referendarin“ nennen. Daraus ergeben sich einige Änderungen, auf die Du Dich erst einmal einstellen musst.

Unterschiede zum Studium: Änderungen im Referendariat

Als Referendar bist Du weisungsgebunden. Das heißt, Deine Ausbilder bestimmen jederzeit, was Du wann zu tun hast. Das selbstbestimmte Handeln, das Du aus dem Studium kennst, ist erst mal vorbei. Dies zu akzeptieren, kann je nach Persönlichkeit einfach oder eine Herausforderung sein.
Während des Referendariats erhältst Du eine monatliche „Unterhaltsbeihilfe“ (vgl. § 37 II HmbJAG). In den meisten Bundesländern erhältst Du als Referendar 800 bis 1000 Euro im Monat, die Dir dabei helfen sollen, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Da dies besonders in Städten mit hohen Mietkosten zu wenig sein kann, ist ein Nebenjob oftmals ein unumgängliches Übel. Nebentätigkeiten sind neben dem Referendariat erlaubt, unterliegen allerdings der Genehmigungspflicht und werden üblicherweise nur zeitlich beschränkt genehmigt. In vielen Juristenausbildungsgesetzen ist auch vorgesehen, dass Nebeneinkünfte, die einen bestimmten Betrag übersteigen, von der „Unterhaltsbeihilfe“ abgezogen werden.

Das Referendariat als erste Praxisprüfung – vertiefe Dein Wissen und wende es an

Während des Referendariats sollst Du Deine im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen und lernen, diese in der beruflichen Praxis anzuwenden (vgl. § 38 I HmbJAG). Konkret bedeutet das, dass beispielsweise das Prozessrecht im Referendariat eine deutliche größere Rolle  spielt als noch zum ersten Examen. Das gilt insbesondere für das Zivilrecht. Das heißt allerdings nicht, dass das materielle Recht keine Rolle spielen würde. Im Zweiten Examen wird selbstverständlich vorausgesetzt, dass man das materielle Wissen aus dem Ersten Examen konserviert hat. Insoweit ändert sich durch das Referendariat nichts.

Eine weitere Umstellung ist, dass Du es als Referendar nicht mehr mit feststehenden Sachverhalten zu tun hast. In der erbaulichen Erlebniswelt des ersten Examens kam der Strom noch aus der Steckdose und der Sachverhalt von Geisterhand aufs Papier. Die Sachverhaltsermittlung durch Beweiserhebung und -würdigung ist eine zentrale Disziplin im Referendariat und somit auch in der späteren Praxis. Als Referendar musst Du Dich – egal in welcher Ausbildungsstation – darauf einstellen, dass Du bestimmte Dinge praktisch entscheiden musst. Profunde Rechtskenntnisse, sowohl im Prozessrecht als auch im materiellen Recht, sind dabei in der Regel hilfreich. Einige Referendare tun sich aber schwer, weil Sie sich mit ihren profunden Kenntnissen zu viele Gedanken machen, anstatt zu entscheiden.

Abwechslung und Eigenverantwortlichkeit – neue Erlebnisse im Referendariat

Für die meisten Referendare bedeutet auch die Taktung der Ausbildung in Stationen eine erhebliche Umstellung. Für einige Monate des Referendariats bekommst Du die Gelegenheit in eine bestimmte Welt einzutauchen, um dann in der nächsten Ausbildungsstation mit ganz anderen Themengebieten und Menschen konfrontiert zu werden. Du bist bei allen Stationen „live“ dabei und bekommst, je nach Ausbildungsstation und Ausbilder, auch die Gelegenheit, eigenverantwortlich zu handeln. So kann es zum Beispiel dazu kommen, dass Du eine Gerichtsverhandlung selbst leitest.

Im Referendariat lässt sich ein Spruch besonders gut anwenden: „Lehrjahre sind nicht immer Herrenjahre.“ Dieses bekannte Sprichwort bezieht sich auf die Richtlinien, die Dein Ausbilder Dir sicherlich an die Hand geben wird. Segen, und manchmal auch Fluch, ist dabei, dass man der Kontrolle des Ausbilders unterliegt. Wenn der Ausbilder sagt, dass etwas in einer bestimmten Art und Weise gemacht wird, dann wird dies auch so durchgeführt.

Zudem musst Du Dich darauf einstellen, dass eine geordnete Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen während des Referendariats schwierig ist. Dazu ist in der Regel die Vereinnahmung durch die Ausbildungsstationen zu groß und die dort auftretenden Fälle zu sporadisch. Die meisten Referendare berichten, dass sie weder die Zeit noch die Kraft haben, sich einer Prüfung zu stellen. Um so wichtiger ist es in diesem Fall, dass Du rechtzeitig und strukturiert das letzte Examen in Angriff nimmst.

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