Das Referendariat nach dem Jura Studium – Ablauf und Gestaltung

Das Referendariat nach dem Jura Studium – Ablauf und Gestaltung

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel oder auch: Nach dem 1. Examen kommt das 2. Examen. Und da vorbereitet sein bekanntlich alles ist, lohnt es sich für Dich bereits nach der Examensprüfung die nächsten Schritte zu überlegen. Zunächst erwartet Dich der Vorbereitungsdienst, also das Jura Referendariat.

Das Referendariat dauert in allen Bundesländern 24 Monate. Im Referendariat sollen die Referendare ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Tätigkeit vertiefen und in der beruflichen Praxis anwenden. Dabei sollen sie insbesondere lernen, entscheidungserhebliche Tatsachen festzustellen, zu strukturieren und darauf aufbauend zu beraten, zu verhandeln und zu entscheiden (vgl. z.B. § 38 HmbJAG).

Zu diesem Zweck ist das Referendariat in eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsstationen gegliedert. Die Referendarausbildung ist Ländersache, sodass das Referendariat in Ausgestaltung und Ablauf zum Teil unterschiedlich ist. In den meisten Bundesländern umfasst das Referendariat 6 Ausbildungsstationen.

Pflichtstation und Wahlstation

Das Referendariat ist typischerweise in Pflichtstationen und in Wahlstationen eingeteilt. Die Pflichtstationen sind durch die jeweiligen Landesjuristenausbildungsgesetze vorgegeben.

In Hamburg etwa musst Du in den ersten drei Monaten zur Staatsanwaltschaft bzw. zum Strafgericht. Die nächsten drei Monate verbringst Du bei einem Zivilgericht. Vorgeschrieben ist auch, dass Du drei Monate von Deinem Referendariat in der Verwaltung absolvierst. Ganze neun Monate sind nach dem HmbJAG für die Anwaltsstationen vorgesehen.

Die Wahlstationen – in Hamburg sind es beispielsweise 2 Wahlstationen à 3 Monate – dienen dazu, dass Du eigene Schwerpunkte in Deiner Ausbildung setzen kannst und bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefst.

In den meisten Bundesländern gibt es die Möglichkeit, die Stationsfolge in gewissem Umfang zu beeinflussen. In Hamburg etwa sind lediglich die beiden ersten Ausbildungsstationen im Referendariat, also Staatsanwaltschaft und Zivilgericht, fix. Die Abfolge der restlichen Ausbildungsstationen kannst Du mit einigen Einschränkungen selbst bestimmen.

Freie Entscheidung beim Jura Referendariat

In der Regel kann man sich die konkrete Ausbildungsstelle bzw. den Ausbilder selbst aussuchen. Dabei werden von den Referendaren sehr unterschiedliche Kriterien zugrunde gelegt. Einige suchen sich Ausbildungsstationen aus, die als besonders examensrelevant gelten. Andere haben bei der Auswahl ihrer Ausbildungsstation schon die spätere berufliche Perspektive nach dem Referendariat im Blick. Wiederum entscheiden sich andere für Stationen, bei denen sie davon ausgehen, dass sie möglichst wenig zu tun bekommen oder gar „tauchen“ können, z.B. vor den Examensklausuren.

In allen Landesjuristenausbildungsgesetzen ist auch vorgesehen, dass man einige Zeit im Ausland verbringen kann. Wenn Du Dein Referendariat also mit einem Tapetenwechsel verbinden möchtest, ist dies die richtige Wahl für Dich. Du verbesserst während dieses Aufenthaltes Deine Sprachkenntnisse im juristischen Bereich und sammelst wichtige Erfahrungen.

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Zu bedenken ist, dass es in den verschieden Ausbildungsstationen Stationsnoten gibt, die mittelbar, etwa bei den Sozialpunkten, im Examen eine Rolle spielen können.

Gegen Ende des Referendariats, meistens im 21. Monat, warten die, in der Regel 8, Klausuren des 2. Staatsexamens auf Dich. Die mündliche Prüfung, die sich aus einem Aktenvortrag und Prüfungsgesprächen in den jeweiligen Pflicht- und Wahlfächern zusammensetzt, schließt dann das Referendariat ab.

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Letzte Aktualisierung: November 2023