Zwischenprüfung – Fluch oder Segen?

Zwischenprüfung – Fluch oder Segen?

Mittlerweile sehen alle Prüfungsordnungen der Universitäten Zwischenprüfungen vor. Zweck der Zwischenprüfung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die Studierenden zur wissenschaftlichen Erörterung einfacher Rechtsfragen in der Lage sind und die Methodik der Fallbearbeitung beherrschen (vgl. etwa § 1 I 2 Zwischenprüfungsordnung der Universität Hamburg).

I. Zeitrahmen – bis wann muss ich alle Leistungen erbracht haben?

In der Regel ist die Zwischenprüfung so ausgestaltet, dass sie studienbegleitend abgelegt wird, d.h. Du musst eine bestimmte Anzahl von Klausuren und Hausarbeiten in den angebotenen Veranstaltungen bis zum Abschluss des vierten Fachsemesters bestanden haben. Bei der Berechnung der Frist werden allerdings nach allen Zwischenprüfungsordnungen bestimmte Zeiten nicht angerechnet, z.B. Schwangerschaft oder Krankheit. Achtung: Krankheitsbedingte Ausfallzeiten müssen in der Regel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB angezeigt werden! Interessant ist auch, dass die Möglichkeit besteht, Zeit, in der Du in universitären Gremien oder Organen bzw. im Studentenwerk tätig warst, in gewissen Umfang anrechnen zu lassen.

II. Wiederholungsmöglichkeiten

Im Übrigen sehen alle Zwischenprüfungsordnungen auch Wiederholungsmöglichkeiten vor, wenn auch in sehr unterschiedlicher Form.

Teilweise kannst Du nicht bestandene Klausuren nur innerhalb der vier Fachsemester nachholen, teilweise auch noch ein bis zwei Semester später. An einigen Universitäten kannst Du nicht bestandene Klausuren mehrfach wiederholen, an anderen einige Klausuren nur einmal oder gar nicht. An einigen Universitäten erfolgt die Wiederholungsprüfung als mündliche Prüfung, die alle Rechtsgebiete umfasst, vgl. § 10 Zwischenprüfungsordnung der Universität Kiel.

So oder so erbringst Du die Leistungsnachweise nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit, dann droht regelmäßig die Exmatrikulation.

Kein Wunder also, dass viele Studenten Getriebene der Zwischenprüfung sind.

III. Zwischenprüfung als echte Chance

Allerdings steckt in der Ausgestaltung der Zwischenprüfung auch eine Chance, nämlich die Chance von Anfang an richtig zu lernen.

§ 1 I 3 der Zwischenprüfungsordnung der Universität Göttingen formuliert es so:

Die Zwischenprüfung ermöglicht eine kontinuierliche Selbstkontrolle und will die Studierenden zu einem zielgerichteten Studium anhalten.

Das Fernziel ist dabei das erste Examen. Und was viele nicht glauben können: Die Anfechtung wird im ersten Examen nicht anders geprüft als in der Zwischenprüfungsklausur. Die Klausuren im ersten Examen unterscheiden sich von der Zwischenprüfung lediglich im Umfang und in der Verknüpfung mehrerer Teilrechtsgebiete. Wer hier also richtig lernt, der lernt gleich für das erste Examen mit.

IV. Nutze die Zwischenprüfung zu Deinen Gunsten

Dies setzt allerdings voraus, dass Du verbindlich und auch kontinuierlich lernst. Außerdem muss Dir jemand helfen, den Überblick zu behalten, was Du schon gelernt hast und noch lernen musst.

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Letzte Aktualisierung: November 2023