Berufung und Revision
Überblick - Berufung und Revision
Berufung und Revision sind Rechtsbehelfe im Strafverfahren. Berufung und Revision werden auch als Rechtsmittel bezeichnet. Berufung und Revision sind im Übrigen die einzigen Rechtsmittel im Strafverfahren.
I. Gemeinsamkeiten
1. Devolutiveffekt
Berufung und Revision haben als Rechtsmittel einen Devolutiveffekt. Das bedeutet, dass die Sache in die nächste Instanz gebracht wird.
2. Suspensiveffekt
Als Rechtsmittel haben Berufung und Revision weiterhin auch einen Suspensiveffekt. Dies meint, dass der Eintritt der Rechtskraft gehemmt wird. Diese Effekte kommen Rechtsbehelfen gerade nicht zu.
3. Reformatio in peius, §§ 331, 358 StPO
Darüber hinaus gilt für Berufung und Revision ein Verböserungsverbot (reformatio in peius). Für die Berufung folgt dies aus § 331 StPO, für die Revision aus § 358 StPO. Es existieren ferner weitere Gemeinsamkeiten von Berufung und Revision. Auf deren Darstellung wird an dieser Stelle mangels Examensrelevanz verzichtet.
II. Unterschiede
Hinsichtlich der Unterschiede von Berufung und Revision ist Folgendes anzumerken.
1. Berufung
Bei der Berufung wird das Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft.
2. Revision
Die Revision ist hingegen eine reine Rechtsüberprüfungsinstanz. Das Urteil wird nur auf rechtliche Fehler hin untersucht.