Die wichtigsten Entscheidungen des BVerwG aus 2021

Die wichtigsten Entscheidungen des BVerwG aus 2021

5 Entscheidungen des BVerwG aus dem Jahr 2021, die Du kennen solltest

Neben den Kolleg:innen vom BVerfG und BGH war auch das BVerwG im Jahr 2021 fleißig. In Leipzig musste sich das Gericht mit spannenden Rechtsfragen auseinandersetzen. Auch hier haben wir die wichtigsten Entscheidungen für Dich zusammengestellt.

BAföG-Satz verfassungswidrig?

Beginnen wollen wir mit einer spannenden Entscheidung, die insbesondere viele Studierende betreffen könnte. Denn das BVerwG ist davon überzeugt, dass eine Regelung aus dem BAföG verfassungswidrig sei und wandte sich an das BVerfG.

BAföG – unter der Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist die staatliche finanzielle Förderung für die Ausbildung zu verstehen. Im Wintersemester 2014/15 bekam eine Psychologie-Studentin aus Osnabrück den Bedarfssatz in Höhe von 373 Euro. Diese Höhe war in § 13 I Nr. 2 BAföG vorgesehen und resultierte aus einer Anrechnung des elterlichen Einkommens. Doch gegen die Förderungsbescheide zog die Klägerin vor Gericht, der Bedarfssatz für Studierende sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Vor den Verwaltungsgerichten hatte sie in erster und zweiter Instanz allerdings keinen Erfolg.

Das BVerwG war dann aber schließlich davon überzeugt, dass § 13 I Nr. 2 BAföG verfassungswidrig sei. Die Norm verstoße gegen den aus dem verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten folgenden Anspruch auf Gewährleistung des ausbildungsbezogenen Existenzminimums. Dem Gericht selbst fehle aber die Kompetenz, die Verfassungswidrigkeit des Parlamentsgesetzes selbst festzustellen. Hier geht es zum Beitrag: BAföG-Satz verfassungswidrig? BVerwG wendet sich an das BVerfG

Grenzen des postmortalen nachrichtendienstlichen Quellenschutzes aus Gründen des Staatswohls

In einer weiteren spannenden Entscheidung ging es um ein sogenanntes In-camera-Verfahren nach § 99 II VwGO. Das In-Camera-Verfahren stellt eine prozessuale Besonderheit dar, für das es besondere Fachsenate bei den Oberverwaltungsgerichten und dem BVerwG gibt. Diesen Fachsenaten müssen die gesperrten Unterlagen vollständig und ungeschwärzt vorgelegt werden – so werden die Unterlagen weder den Parteien und der Öffentlichkeit noch dem zuständigen Gericht für die Hauptsache bekannt. Nur der jeweilige Fachsenat entscheidet dann verbindlich, ob und welche Unterlagen geheim gehalten werden dürfen. Und so einen brisanten Fall gab es im letzten Jahr auch beim BVerwG.

Es ging um einen Rechtsstreit zwischen dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und dem Bundesnachrichtendienst (BND). Das Magazin begehrte vom Nachrichtendienst Auskunft zu sämtlichen konspirativen Linien während der Spiegel-Affäre im Jahre 1962. Insbesondere wollte man Namen zweier Personen aus der Redaktion erfahren, zu denen der BND Kontakt hatte. Doch der BND lehnte ab. Nun war das BVerwG gefragt: Wo liegen die Grenzen des postmortalen nachrichtendienstlichen Quellenschutzes?

BVerwG zur Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger Dauer von Verwaltungsrechtsstreitigkeiten mit Bürgern

Gerichtsverfahren können dauern, auch auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Doch ab wann besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Verfahrens nach § 198 I GVG? Darüber musste das BVerwG im letzten Jahr entscheiden.

Der Kläger war ein kommunaler Zweckverband (Wasserverband) von Städten und Gemeinden, der in seinem Gebiet die Trinkwasserversorgung und die Schmutzwasserbeseitigung durchführte. Das Ausgangsverfahren betraf einen Bescheid, gegen den ein betroffener Bürger Klage erhoben hat - im Oktober 2011. Erst im Jahr 2018 wurde die Klage des Bürgers abgewiesen.

Nun wollte der Verband ein Entschädigungsbegehren geltend machen. Eine spannende Entscheidung aus dem Jahr 2021, in der das Selbstverwaltungsrecht und die Frage nach der Rechtsschutzgarantie für kommunale Zweckverbände im Rahmen des § 198 I GVG thematisiert wurden. Hier geht’s zum Beitrag: BVerwG zur Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger Dauer von Verwaltungsrechtsstreitigkeiten mit Bürgern.

Bundesinnenministerium muss Twitter-Nachrichten nicht herausgeben

In einer anderen Entscheidung mussten sich das BVerwG mit den Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums befassen. Geklagt hatte die Internetplattform “FragDenStaat”, die dabei hilft, Informationsanfragen an die Verwaltung zu stellen. Ihrer Auffassung nach würden dazu auch die privaten Nachrichten des Ministeriums auf Twitter für einen bestimmten Zeitraum gehören. Die Bundesbehörde entgegnete, dass es sich nur um flüchtige Informationen für Terminabsprachen handeln würde.

Das BVerwG musste daher entscheiden, ob die Twitter-Direktnachrichten “amtliche Informationen” im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes sind. Den Beitrag findest Du hier: BVerwG: Muss das Bundesinnenministerium Twitter-Nachrichten herausgeben?

Sonntagsarbeit bei Amazon im Advent 2015 war rechtswidrig

Schließlich hatte das BVerwG im Januar 2021 den jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Online-Versandhändler Amazon entschieden. Danach war die Bewilligung der Sonntagsarbeit in der Adventszeit 2015 rechtswidrig. Diese wurde dem Unternehmen auf Antrag deshalb ausgestellt, da es nach eigenen Angaben ansonsten zu Lieferengpässen gekommen wäre.In Leipzig urteilten die Richter sinngemäß: Amazon sei selbst schuld, denn das Unternehmen habe in der Weihnachtszeit zusätzlich zu den gewohnten Express-Liefermöglichkeiten eine “Same Day Delivery” eingeführt. Für eine Ausnahmegenehmigung, die nach § 13 III Nr. 2b ArbZG möglich ist, müssten besondere Verhältnisse zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Schadens eine solche zusätzliche Arbeit erfordern. Darunter würden aber nur außerbetriebliche Ursachen fallen. Ein spannender Fall, der sich hervorragend für eine mündliche Prüfung anbietet. Hier geht’s zum Beitrag: BVerwG: Sonntagsarbeit bei Amazon war rechtswidrig.

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