A. Sachverhalt Die Angeklagten bestiegen ein von ihnen angefordertes Taxi, um absprachegemäß den Fahrer zu überfallen. Der Angeklagte S. nahm auf dem Beifahrersitz Platz, der Angeklagte R. begab sich auf die Rückbank. Unmittelbar darauf hielt jeder der Angeklagten dem Fahrer eine Gaspistole an den K...
WeiterlesenAb März 2009 hatte der gesondert verfolgte Ö. den Gewinnspieleintragungsdienst “e.” über die von ihm in der Schweiz gegründete T. AG vertrieben, wobei diese sich externer - überwiegend in der Türkei ansässiger - Callcenter bediente. Auch die Verträge wurden in näher bezeichneter Weise telefonisch ab...
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