Vor dem Landgericht Hamburg begann am 09. Januar 2026 ein erschütternder Strafprozess: Der sogenannte „White Tiger“ soll über Jahre hinweg Kinder und Jugendliche in Internetforen manipuliert und massiv psychisch missbraucht haben. Die internationale Dimension des Falls macht ihn weit über Hamburg hinaus bekannt.
Chronologie des Geschehens
Der „White Tiger-Fall” ist komplex: Es gab viele Taten, Opfer aus verschiedenen Ländern und digitale Tatmittel.
2021: Erste Hinweise
Die Hamburger Polizei erhielt erstmals Hinweise von einer US-Meldestelle zu jugendpornografischen Aufnahmen im Netz. Die Ermittlungen führten zu dem damals 16-Jährigen, der später unter dem Namen „White Tiger“ auftrat. Anfangs wurden die Hinweise als nicht ausreichend bewertet, das Verfahren wurde eingestellt. Der Hinweis, dass er der Gruppe „764“ angehört haben soll, wurde damals nicht weiter verfolgt. Laut LKA handelt es sich bei der Gruppe um ein internationales pädokriminelles Sadisten-Netzwerk.
2021–2023
Unter dem Namen „White Tiger” soll der spätere Angeklagte gezielt Kontakt zu labilen Minderjährigen über soziale Netzwerke und Chatplattformen aufgenommen haben. Er soll zunächst Vertrauen aufgebaut und den Jugendlichen Nähe vermittelt haben, bevor er großen psychischen Druck ausübte, um die Jugendlichen unter anderem zu Selbstverletzungen zu bringen. In vielen Fällen filmte er dies laut Staatsanwaltschaft in Live-Chats und nutzte die Aufnahmen, um die Opfer unter Druck zu setzen oder zu erpressen.
Nach den Ermittlungen soll dieses Vorgehen mit der Gruppe „764“ zusammenhängen, der der Angeklagte angehören soll. Innerhalb dieses Netzwerks soll der sichtbare Nachweis erfolgreicher Manipulationen als Maßstab für Ansehen und Anerkennung gegolten haben – je größer das zugefügte Leid, desto höher der Status. Der Angeklagte soll innerhalb der Gruppe eine besonders angesehene Position eingenommen haben. Die Mitglieder sollen sich zudem über verschiedene Messengerdienste und soziale Netzwerke über Manipulationsstrategien und Drohkulissen ausgetauscht haben.
Ein tragischer Höhepunkt war der Suizid eines 13-jährigen Jungen in den USA, der laut Anklage zuvor gezielt vom Angeklagten manipuliert und durch diesen Druck in den Tod getrieben worden sein soll.
2023: Internationale Ermittlungen
Im Frühjahr 2023 leitete die Hamburger Staatsanwaltschaft nach Hinweisen des FBI umfangreiche Ermittlungen ein und stellte in der Wohnung des Angeklagten rund 80.000 Bilder und mehr als 120 Stunden Videomaterial sicher. Die mutmaßlichen Opfer stammen aus verschiedenen Ländern; insgesamt sollen mehr als 30 Minderjährige betroffen sein.
Juni 2025: Festnahme und Anklage
Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen nahmen die Behörden den mittlerweile 21-jährigen Jungen Mitte 2025 in der elterlichen Wohnung in Hamburg fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 204 Straftaten vor, darunter einen vollendeten und fünf versuchte Morde, die er im Internet in mittelbarer Täterschaft begangen haben soll.
Opfer als Werkzeuge gegen sich selbst
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob und in welchem Umfang der Angeklagte die Tatherrschaft über dem ihm vorgeworfenen Mord und die Mordversuche hatte. Er soll die Kinder zu keinem Zeitpunkt selbst angefasst haben, sondern sie Tausende Kilometer entfernt von seinem Rechner aus psychisch beeinflusst, instrumentalisiert und als „Werkzeuge gegen sich selbst” eingesetzt haben. Die Handlungen seiner Opfer können ihm daher nur zugerechnet werden, wenn der Angeklagte bei den Kindern ein Wissens- oder Verantwortlichkeitsdefizit erzeugte und bewusst ausnutzte. Die Verteidigung hält diese Vorwürfe allerdings für „experimentell“ und schwer beweisbar und kündigte an, auf Freispruch zu plädieren.
Mit einem ähnlichen Phänomen musste sich auch schon das Landgericht München II vor ein paar Jahren beschäftigen: Dort hatte der Täter seine Opfer ebenfalls nie in der Realität getroffen, sondern sie durch ein vorgetäuschtes Experiment dazu gebracht, sich selbst Stromschläge zuzufügen. Die Frauen glaubten, sie würden an einer medizinischen Studie teilnehmen und erkannten daher nicht den selbstschädigenden Charakter ihrer Handlungen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen mehrfachen versuchten Mordes und begründete die mittelbare Täterschaft über das Konstrukt des „Werkzeuges gegen sich selbst”, weil der Täter überlegenes Wissen hatte.
Im White Tiger-Prozess müssen die Richter:innen nun klären, ob sich die Opfer ebenfalls in einem Irrtum befanden oder ein anderes Defizit aufweisen.
Der Prozessauftakt
Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einer Jugendkammer des Landgerichts Hamburg geführt, da der Angeklagte zum Zeitpunkt der meisten Taten noch minderjährig oder heranwachsend war. Bis Dezember 2026 sind insgesamt 82 Verhandlungstermine angesetzt. An den ersten beiden Prozesstagen wurde zunächst die mehr als 100 Seiten umfassende Anklageschrift verlesen.
In den kommenden Monaten wird das Gericht zahlreiche Zeugen und digitale Beweise prüfen und vor allem klären, ob die Voraussetzungen der mittelbaren Täterschaft erfüllt sind.
Mehr zu diesem Thema
Wann eine Straftat genau „durch einen anderen“ begangen wird, ist nicht vom Gesetzgeber konkretisiert worden. In Zwei-Personen-Verhältnissen ist eine Tatherrschaft des Täters denkbar, wenn der mittelbare Täter sein Opfer zum „Werkzeug gegen sich selbst“ macht. Diese Fälle beschäftigen sich mit der Frage, wann ein Opfer noch freiverantwortlich handelt und wann als Werkzeug gegen sich selbst.
„Als würde mein Gehirn brennen“ – Anklage wegen 88-fachen versuchten Mordes via Skype
Ein Mann hat Mädchen und Frauen via Skype dazu gebracht, sich selbst lebensgefährliche Stromschläge zuzufügen. Die Anklage lautete: Versuchter Mord in mittelbarer Täterschaft in 88 Fällen.BGH zu den Voraussetzungen eines freiverantwortlichen Suizids
Der BGH klärt, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Täterschaft in Frage kommt, wenn das Opfer einen Suizid begeht.
Du möchtest weiterlesen?
Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.
Paket auswählen