Die wichtigsten Entscheidungen des BVerwG in 2020

Die wichtigsten Entscheidungen des BVerwG in 2020

Fünf Entscheidungen des BVerwG aus 2020, die Du kennen solltest

Neben BVerfG und BGH war auch das BVerwG im Jahr 2020 fleißig und musste sich mit spannenden Rechtsfragen auseinandersetzen. Und na klar: Auch diese haben wir für Dich zum Jahresende nochmal zusammengestellt.

Spannendes Urteil zu Drohnenflügen über Ramstein

In einem politisch brisanten Fall musste sich das BVerwG mit einer Klage von drei Jemeniten beschäftigen, die Deutschland eine Verletzung von Schutzpflichten aus Art. 2 II 1 GG vorwarfen. Es ging um die amerikanischen Drohnenflüge, bei denen ihr Luftwaffenstützpunkt im pfälzischen Ramstein eine relevante Rolle spielen soll. Eine wichtige Kernfrage in diesem Verfahren war, ob im Ausland lebende Ausländer sich überhaupt auf deutsche Grundrechte berufen können. Dies ist nach Auffassung des BVerwG unter zwei Voraussetzungen möglich - aber an einer scheiterte es: Anders als das OVG Münster sahen die Leipziger Richter nämlich keinen qualifizierten Bezug zum deutschen Staatsgebiet - das Verteidigungsministerium hatte mit seiner Revision daher Erfolg. Wie genau das Bundesgericht seine andere Auffassung zur vorherigen Instanz begründete, kannst Du in diesem Artikel noch einmal nachlesen: BVerwG – Deutschland muss US-Drohneneinsätze nicht kontrollieren.

Für bayerische Polizeivollzugsbeamte gilt an bestimmten Stellen Tattooverbot

Tätowierungen sind im Trend, aber wie sieht es bei Repräsentant:innen der Staatsgewalt aus? In Bayern zumindest gilt ein Tattooverbot am sichtbaren Körperbereich bei Polizist:innen. Dies wurde im Jahr 2020 vom BVerwG bestätigt. Das Gericht betonte, dass bei Polizeivollzugsbeamt:innen mit Uniform die Ausstattung mit hoheitlichen Befugnissen sowie ihre Neutralitätspflicht zum Ausdruck gebracht werde. Im Dienst trete dann die Individualität eines einzelnen Beamten zurück. Sichtbare Tätowierungen an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen könnten die Neutralität aber beeinträchtigen. Diese Regelung sei auch verhältnismäßig: Jede nicht sichtbare Körperstelle könne nämlich unbeschränkt tätowiert werden. In unserem Artikel findest Du weitere spannende prozessuale und materielle Ausführungen zu der Entscheidung – und wieso man in einer Prüfungssituation auch anders hätte argumentieren können: BVerwG zum Tattooverbot bayerischer Polizeivollzugsbeamter.

Internetplattform „linksunten.indymedia“ verboten

Eine weitere spannende Entscheidung wurde im Februar 2020 getroffen, als das BVerwG mehrere Klagen gegen das Vereinsverbot von „linksunten.indymedia“ abgewiesen hatte. Dabei soll es sich um eine Plattform für gewaltorientierte Linksextremisten in Deutschland handeln, das Verbot wurde vom Bundesinnenministerium erlassen. Interessant ist die prozessuale Situation, dass sich fünf Freiburger mit ihren Klagen zwar gegen das Verbot wendeten. Sie räumten aber nicht ein, an „linksunten.indymedia“ beteiligt zu sein – denn das hätte für sie persönlich erhebliche Konsequenzen. Ein nicht nur für Prüfer spannender Kniff – alles Relevante kannst Du hier nachlesen: BVerwG zu Vereinsverbot gegen Internetplattform “linksunten.indymedia”.

BVerwG zur Umsetzung der Kriterien zur Grundrechtsfähigkeit von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung

In einer anderen Entscheidung hat das BVerwG die Grundsätze zur bekannten „Fraport-Entscheidung“ des BVerfG umgesetzt. In einem Verfahren ging es um die Grundrechtsfähigkeit von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung. Im Mittelpunkt ging es um die Klagebefugnis eines bundesweit tätigen Arbeitgeberverbandes, dessen Mitgliedsunternehmen mehrheitlich von der öffentlichen Hand getragen werden und der eine Verletzung von Art. 9 III GG rügt. Doch grundsätzlich sind Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, die in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts geführt werden, nicht grundrechtsberechtigt, wenn sie unter staatlicher Beherrschung stehen. Auch in diesem Fall? BVerwG zur Umsetzung der Kriterien zur Grundrechtsfähigkeit von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung.

Spannendes (P) in der Zulässigkeit

Ein weiteres Verfahren aus 2020, das wir Dir noch einmal in Erinnerung rufen möchten, lässt vermutlich alle Prüferherzen im Verwaltungsrecht höher schlagen. Das BVerwG musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Klageerhebung bei einem sachlich unzuständigen Gericht die Klagefrist wahrt. Ein Unternehmen wandte sich per Anfechtungsklage gegen eine Änderungsgenehmigung und reichte die Klageschrift beim VG ein. Nachdem die Klagefrist allerdings schon abgelaufen war, gab das VG das Verfahren an das eigentlich zuständige OVG ab. Und nun? Die Entscheidung des Leipziger Bundesgerichts inklusive seiner Ausführungen zur Geschichte von VwGO-Normen kannst Du in diesem Beitrag nachlesen.

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