Beendigung des Rechtsstreits zwischen Johnny Depp und Amber Heard
Wochenlang war der Rechtsstreit des prominenten Paares vor dem Fairfax County Courthouse in Virginia in den Medien zu verfolgen. Nun kam es zur Beendigung des Streits. Ein öffentlicher Gerichtsstreit, der die private Beziehung des Paares offenlegte, die Medien unterhielt und am Ende größtenteils zugunsten von Johnny Depp und zu Lasten von Amber Heard entschieden wurde.
Worum geht es?
Alles begann Ende 2018, als ein Artikel in der “Washington Post” erschien. In diesem Artikel berichtete Amber Heard, die Ex-Frau des Schauspielers Johnny Depp, über ihre Erfahrungen mit häuslicher Gewalt. Sie sprach über sich selbst als „public figure representing domestic abuse” (“öffentliche Berühmtheit, die häusliche Gewalt erlebt hat”). In diesem Artikel nannte die später Angeklagte nicht explizit den Namen ihres Ex-Mannes. Dennoch erhob dieser im April 2019 Klage wegen Verleumdung und verlangte Schadensersatz in Höhe von 50 Millionen US-Dollar sowie die Zahlung einer Geldbuße von nicht unter 350.000 US-Dollar. Der Schauspieler möchte außerdem festgestellt wissen, dass die Aussagen des Artikels falsch gewesen seien und dass seine Ex-Frau diese Aussagen auch bewusst falsch getätigt habe. Die Aussagen würden seinen Ruf belasten sowie seiner Karriere schaden.
In unserem Rechtssystem auch möglich?
Übertragen auf das deutsche Recht kann man sagen, dass der Schauspieler eine Entschädigung in Geld wegen der Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlangt. Die Angeklagte erhob daraufhin Widerklage und verlangte Schadensersatz in Höhe von 100 Millionen US-Dollar.
Doch handelt es sich bei der Aussage von Amber Heard wirklich um Verleumdung oder ist sie selbst das Opfer?
Nach dem deutschen Strafrecht meint Verleumdung die Behauptung einer unwahren Tatsache wider besseren Wissens, die den Betreffenden verächtlich macht oder in seiner öffentlichen Meinung herabwürdigt. Ähnlich verhält es bei dem Verleumdungstatbestand nach amerikanischem Recht.
Während des Prozesses belasteten sich die beiden Parteien mit schweren Vorwürfen. Johnny Depps Anwälte führten an, Heard habe dies alles lediglich inszeniert. Heard beschrieb körperliche und seelische Misshandlungen während Beziehung mit ihrem Ex-Mann. Es wurden etwa Videoaufzeichnungen gezeigt, in denen zu sehen war, wie Johnny Depp auf Küchengeräte einschlug. Außerdem wurden Fotos mit Blutergüssen und Tonaufzeichnungen mit Beleidigungen gezeigt, zahlreiche Zeugen wurden gehört. Die Öffentlichkeit konnte den gesamten Prozess, der vor einem Gericht im Bezirk Fairfax im US-Bundesstaat Virginia stattfand, per Live-Stream verfolgen. Am Ende sollte eine Jury über den Prozess entscheiden.
Klagen nach US-amerikanischem Recht
Nach US-amerikanischem Recht kann jeder Bürger Klage einreichen und den Prozess vor einem Geschworenengericht führen, wenn der Streitwert über 20.000 US-Dollar liegt und wenn eine solche Verhandlung gefordert wird. In dem vorliegenden Fall sind diese Voraussetzungen gegeben, sodass die Entscheidung des Prozesses von einer Jury getroffen wird und die Richterin in diesem Fall nur die Belehrung der Geschworenen und die Leitung der Verhandlung übernimmt.
Letztendlich entschied die Jury, bestehend aus sieben Geschworenen, größtenteils zugunsten von Johnny Depp. Sie waren der Meinung, dass Heard die Missbrauchsvorwürfe gegen ihren Ex-Mann nur erfunden habe. Dennoch konnte auch Heard einen kleinen Sieg erreichen. Nachdem der Anwalt von Johnny Depp ihre Missbrauchsvorwürfe in der „Daily Mail“ als Trick bezeichnet hatte, beschuldigte Heard diesen ebenfalls der Verleumdung. Die Jury sah dies ebenso und so soll Heard nun auch zwei Millionen US-Dollar von Depp erhalten.
Johnny Depps Anwälte haben gegen einen Teil des Urteils Berufung eingelegt, ebenso die Anwälte von Amber Heard. Somit konnte zunächst davon ausgegangen werden, dass der Rechtsstreit zwischen den Prominenten weitergehen würde.
Nun gab Heard jedoch kürzlich an, dass sie nicht weiter gegen das Urteil vorgehen werde, sie strebe keine Berufung an. Die Parteien haben sich geeinigt. Damit bleibt das Urteil in vollem Umfang bestehen. Trotz der Beilegung war es ihr wichtig zu betonen, dass es sich dabei nicht um ein Zugeständnis handle.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass Amber zwar eine hohe Geldsumme zu zahlen hat, allerdings hat sie keine Schuld anerkannt. Auch gibt es für sie keine Einschränkungen, worüber die Schauspielerin zukünftig bezüglich des Falles sprechen darf. Dies kann zumindest auch als teilweiser Sieg für die 36-Jährige gesehen werden.
Du möchtest weiterlesen?
Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.
Paket auswählen