Ku'damm-Raser erneut wegen Mordes verurteilt

Ku'damm-Raser erneut wegen Mordes verurteilt

Richter sind vom Tötungsvorsatz der Angeklagten überzeugt

Vor gut drei Jahren haben sich die beiden sogenannten Ku’damm-Raser ein illegales Autorennen auf den Straßen Berlins geliefert, bei dem ein unbeteiligter 69-Jähriger in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und dabei zu Tode kam. Das Landgericht Berlin verurteilte die beiden Raser zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes. Der Bundesgerichtshof kassierte dieses damals erstmalige Mordurteil gegen Raser - eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts musste den Fall neu aufrollen und hat jetzt erneut entschieden: Lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes.

 

Worum geht es?

Ungläubiges Gelächter schallt durch den Gerichtssaal der 32. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts, als die Richter das Urteil verlesen: Fassungslos und genervt zugleich nehmen die beiden aus der Presse bekannt gewordenen Ku’damm-Raser auf, dass das Landgericht sie im neu aufgerollten Prozess schon wieder zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt - da der BGH das erstinstanzliche Urteil im März 2018 noch aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen hatte, haben die heute 27 und 30 Jahre alten Männer mit diesem Urteil offenbar nicht gerechnet. Nach Ansicht des 4. BGH-Strafsenates sei das Urteil damals in mehrerer Hinsicht rechtsfehlerhaft gewesen. Insbesondere der Nachweis des bedingten Vorsatzes sei der Kammer am Landgericht nicht gelungen.   

Doch was ist vor gut drei Jahren überhaupt geschehen?

Im Februar 2016 lieferten sich die beiden Angeklagten ein illegales Autorennen auf dem Kurfürstendamm, wobei einer von ihnen mit Tempo 160 eine rote Ampel missachtet und einen Jeep gerammt hatte. Der Geländewagen wurde über 70 Meter weit geschleudert – der 69-jährige Fahrer des Jeeps starb noch im Auto. Bisher sind solche Unfälle infolge eines illegalen Straßenrennens lediglich als „fahrlässige Tötung“ bestraft worden. Das Landgericht Berlin verurteilte die beiden Raser aber wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Aus Sicht des Landgerichts hätten die beiden Fahrer mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Zwar hätten sie niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Die beiden Sportwagen seien dabei zu Tatwaffen geworden. Spätestens als sie auf die Kreuzung zufuhren, sei ihnen bewusst gewesen, dass andere Verkehrsteilnehmer tödlich verletzt werden könnten. Das sei ihnen jedoch gleichgültig gewesen. Vielmehr hätten sie es dem Zufall überlassen, ob jemand zu Schaden kommt oder nicht. Problematisch war hier aber, dass das Gericht zugleich feststellte, dass die beiden Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt keine Möglichkeit hatten, den für den unbeteiligten 69-Jährigen tödlich ausgehenden Unfall zu verhindern. 

Eine irreversible Kausalkette sei bereits in Gang gesetzt worden. Die Annahme eines Vorsatzes im Sinne eines sogenannten dolus subsequenses, also die Billigung oder die Inkaufnahme der Tat im Nachhinein, stellte allerdings für die Richter am BGH einen klaren Rechtsfehler dar. Und auch die Beweiswürdigung der Kammer in Berlin unterlag der Kritik des Senats: Insbesondere in Bezug auf die Eigengefährdung der Fahrer und die Verletzung der Beifahrerin des jüngeren Fahrers stellte er Widersprüche fest. Darüber hinaus kritisierten die Richter in Karlsruhe die Annahme der Mittäterschaft des nicht kollidierten Fahrers. Mangels gemeinsamen Tatentschlusses sei auch in diesem Punkt eine Verurteilung fehlerhaft gewesen.

Weitere Ausführungen zum BGH-Urteil findest Du hier:BGH kippt Mordurteil gegen Ku’Damm-Raser

 

Neuauflage des Prozesses

Seit November wurde der Fall jetzt erneut vor dem Landgericht Berlin - allerdings vor einer anderen Strafkammer - verhandelt. Zuvor war im Sommer 2018 die Neuverhandlung wegen eines erfolgreichen Befangenheitsantrages der Verteidigung geplatzt. In der Neuauflage stellte sich insbesondere die entscheidende Frage, ob die Fahrer des Rennens zumindest bedingt vorsätzlich handelten. Und gestern erging das Urteil mit klarem Ergebnis: Auch die andere Kammer des Landgerichtes Berlin ist überzeugt, dass die Täter mit Tötungsvorsatz handelten und folgte damit der Ansicht der Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus nahm es die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe, der Heimtücke und der gemeingefährlichen Mittel an. Die Verteidigung hatte währenddessen weiterhin auf eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung plädiert.

„Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt“, 

sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts. Sie seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen.

 

Wird das Urteil einer erneuten Überprüfung vom BGH standhalten

Während die Entscheidung des BGH letztes Jahr zu kontroversen rechtspolitischen und gesellschaftlichen Diskussionen geführt hat, wird auch dieses Mal ganz Deutschland nach Karlsruhe blicken - denn die Verteidigung hat bereits erneut das Rechtsmittel der Revision zum BGH eingelegt. Ob das Urteil dieses Mal einer Überprüfung beim BGH standhalten wird? 

Erst Anfang dieses Monats bestätigte der BGH das Urteil wegen Mordes gegen den sogenannten Hamburger Raser, der auf der Flucht vor der Polizei mit einem gestohlenen Taxi den Tod eines Insassen verursachte. 

Die Entscheidung des Landgerichts wird überwiegend befürwortet und so fordert beispielsweise der Jurist Heribert Prantl, der bis Februar 2019 das Meinungsressort der Süddeutschen Zeitung leitete, die „Bagatellisierung des rasenden Unrechts“ in der Rechtsprechung zu beenden:

„Es war jahrzehntelang üblich, dass im Straßenverkehr auch rücksichtslosestes Verhalten, dass dort auch brutale objektive Gefährlichkeit zum fahrlässigen Tun verharmlost wurde. Damit ist es nun vorbei.“

Auch der Gesetzgeber hat auf die Raser-Fälle bereits reagiert: 2017 wurde die neue Vorschrift des §315 d in unser Strafgesetzbuch hinzugefügt, der unter anderem allein die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt.

 

Raser-Fälle in Klausuren

Sofern Dir Raser-Fälle in Klausuren begegnen, ist insbesondere darauf zu achten, dass es sich bei jedem Fall um eine Einzelfallbetrachtunghandelt, weshalb Du Dir Deinen vorliegenden Fall ganz genau durchlesen und nicht sofort auf die vermeintliche Ähnlichkeit mit den BGH-Fällen springen solltest. Insbesondere bei der Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz sind vor allem Deine Argumentationsfähigkeiten gefragt, womit Du wertvolle Punkte sammeln kannst.