VW Musterfeststellungsklage kommt ins Rollen

VW Musterfeststellungsklage kommt ins Rollen

Richtungswechsel bei Volkswagen: Der Konzern ist plötzlich offen für Vergleichsverhandlungen

Seit der Abgasskandal vor etwa dreieinhalb Jahren bekannt wurde, hat VW immer wieder darauf hingewiesen, dass die Vorfälle in den USA nicht mit denen in Deutschland vergleichbar seien – in den USA habe es zwar Gesetzesverstöße durch Dieselmanipulationen gegeben, nicht aber in Deutschland. Darum sollten VW-Fahrer hierzulande auch keine Entschädigung erhalten. Plötzlich sieht es aber anders aus: VW strebt tatsächlich einen Vergleich mit den Verbrauchern an.    

Worum geht es?

Vor dem OLG Braunschweig stehen sich der Autokonzern VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegenüber. Dort findet das erste Musterverfahren statt. Der vzbv klagt stellvertretend für rund 470.000 Dieselkunden, die sich einer Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Im Rahmen des sogenannten Dieselskandals fühlen sie sich von VW wegen illegaler Abschaltsoftware getäuscht und fordern Schadensersatz (wir haben darüber berichtet).

Bislang zeigte sich Volkswagen allerdings nicht verhandlungsbereit. Seitens des Konzerns hieß es anfangs noch, dass ein Vergleich „kaum vorstellbar“ sei. Er bestand auf seine Rechtsauffassung, dass eine Haftung nicht greifen würde, da mit einem Softwareupdate ein „technisch einwandfreier wie auch rechtskonformer Zustand“ hergestellt wurde.
Wozu also vergleichen?

 

Richtungswechsel: Altes hinter sich lassen und zukunftsorientiert denken

Nun lässt sich aber ein Sinneswandel bei Volkswagen feststellen. Der Automobilkonzern ist bereit, sich mit dem vzbv zu vergleichen. Ein wesentlicher Faktor stellt der enorme Umfang des Prozesses dar: Die Musterfeststellungsklage mit über 400.000 registrierten Kunden ist komplex. Genauso komplex sind noch immer ungeklärte Rechtsfragen. Mit einer Entscheidung des BGH wäre auch frühestens 2022 zu rechnen und selbst diese würde Volkswagen keine „Ruhe“ bringen. Daran anschließend würden schließlich die ganzen Einzelverfahren beginnen, in denen die Feststellungen aus dem laufenden Prozess verbindlich wären. Dabei gibt es für den Konzern genügend andere, zukunftsorientierte Baustellen wie beispielsweise das autonome Fahren. VW möchte daher die nächsten Jahre nicht mit einem Image-schädigenden Prozess – verbunden mit hohen Prozesskosten – verbringen, sondern sich „Zukunftsfragen widmen.“

 

Angst vor Urteil

Ein zweiter Grund für den Sinneswandel bei VW dürften die Äußerungen des OLG Braunschweig aus den bisherigen mündlichen Verhandlungen sein. Das niedersächsische Gericht hatte angedeutet, den Klägern Schadensersatz zuzusprechen. Die Höhe ist allerdings ungewiss. Die mögliche Folge für VW: Sehr hohe Entschädigungszahlungen und möglicherweise die Pflicht zur Rücknahme der Wagen. Daran hat der Konzern selbstverständlich kein Interesse. Für VW wäre es daher die günstigere Variante, wenn die Kunden ihre Autos behalten würden und dafür eine pauschale Summe als Schadensersatz zugesprochen bekämen – im Rahmen einer Vergleichsverhandlung.

 

Geplantes Timing

Drittens lässt sich die „verspätete“ Vergleichsbereitschaft Volkswagens daraus herleiten, dass der ein oder andere Anspruch mittlerweile verjährt sein könnte. Nach Auffassung der meisten Gerichte können neue Diesel-Klagen nun wegen Verjährung nicht mehr eingereicht werden. Hätte VW sich früher zu einer möglichen Verhandlungsbereitschaft geäußert, hätte dies möglicherweise zu neuen Einzelklagen geführt.

 

Ausgang ungewiss

Dass VW und vzbv in Vergleichsverhandlungen treten bedeutet aber nicht, dass die Musterfeststellungsklage damit ihr Ende findet. Ob es zu einem Vergleich überhaupt kommt, ist nämlich offen. Außerdem haben die Parteien sich darauf verständigt, über die zukünftigen Gespräche weitestgehend zu schweigen. In einer Pressemitteilung heißt es lediglich:

Gemeinsames Ziel von vzbv und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden.

Das OLG Braunschweig wird die Entwicklung freuen. Bereits in der ersten Sitzung hatte der Vorsitzende Michael Neef empfohlen, dass die streitenden Parteien in Vergleichsverhandlungen gehen sollten.

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 - [470.000 Kunden klagen: Doch wo liegt der Schaden?](https://jura-online.de/blog/2019/10/05/470-000-kunden-klagen-doch-wo-liegt-der-schaden/?utm_campaign=Wusstest_Du_VW_Musterfeststellungsklage_kommt_ins_Rollen)
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