Examensreport: StR 1. Examen Juli 2019 Niedersachsen

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 

G hat ein Giro-Konto bei der B-Bank. Er betritt den Vorraum einer Filiale der B-Bank und möchte sich an einem Geldautomaten Geld abheben. In diesem Vorraum ist auch der sich in Geldnot befindende A. A wartet dort planmäßig und hat sich den G bereits ausgeguckt. Er hält sich also bis zur Eingabe der PIN-Nummer durch G zurück, geht sodann aber auf G zu, verpasst diesem einen Schlag in den Magenbereich und hebt sich an dem Geldautomaten 500 € von dem Girokonto des G ab, während der G am Boden liegt. Daraufhin verlässt A mit dem Geld die Filiale.

Als sich der A mit dem Geld nach draußen begibt, läuft der G, der sich zwischenzeitlich wieder aufgerappelt hat, dem A hinterher und ruft laut - möglicherweise etwas laienhaft - “Haltet den Dieb auf!”. Der A flüchtet und rennt los, während G ihm allerdings hinterherrennt und dem A so auf den Fersen ist. A beschließt seine Pistole zu ziehen und auf den G zu schießen. Dabei hält er es für möglich, dass der G stirbt und findet sich mit dieser möglichen Folge ab. Dem A geht es dabei vor allem darum, einer Strafverfolgung zu entkommen und seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Um die Beutesicherung geht es A indes nicht mehr. So feuert A zweimal hintereinander auf den G, meint aber, diesen nicht getroffen zu haben, was A aber noch hätte tun können. Dennoch lässt er davon ab. Dann läuft A zu seinem PKW, geht sicher davon aus, dass er den G verfehlt hat und rast davon. Was A allerdings nicht weiß, ist dass er den G tatsächlich getroffen hat. G bittet indes Passanten um Hilfe, sodass alsbald ein Krankenwagen eintrifft, der G zum Krankenhaus bringen soll. Der Rettungsfahrer stößt auf dem Weg dahin jedoch mit einem LKW zusammen, sodass der G noch am Unfallort verstirbt.

Der A befindet sich währenddessen mit seinem PKW auf einer Landstraße. Um sich die Chancen auf ein Alibi zu erhöhen, möchte er möglichst schnell an seinem Arbeitsplatz ankommen. Dabei sieht er eine vor ihm fahrende, längere Fahrzeug-Kolonne. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Landstraße beträgt 70 km/h. Aufgrund der Eile beschließt A, die Fahrzeug-Kolonne überholen zu wollen. Dabei tritt er voll auf das Gaspedal und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 162 km/h. Diese Geschwindigkeit hält er 1,2 km ein, weil er es nur so schaffen kann, die gesamte Fahrzeugkolonne zu überholen.

Prüfen Sie die Strafbarkeit des A.

Bearbeitervermerk: § 250 StGB ist nicht zu prüfen.

 

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