Examensreport: StR 1. Examen aus dem Juni 2018 Hamburg

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 

L ist in einer tiefen Lebenskrise angekommen. Sie hat ihren Job verloren, steht vor dem finanziellen Ruin und ihr Ehemann hat sie verlassen. Daher hat sie beschlossen, sich das Leben zu nehmen. Da sie sich aber nicht in der Lage sieht, dies selbst durchzuführen, beauftragt sie im Darknet die Auftragsmörderin K. Die Kommunikation findet über einen Anonymisierungsdienst statt, so dass K und L die Identität des jeweils anderen nicht kennen und zurückverfolgen können. L bezahlt die K in Bitcoins und K gibt L eine Erfolgsgarantie über die Tötung ab. L teilt der K ihren Namen sowie ihre Adresse (Hamburg Harburg) mit, wobei K nicht klar ist, dass Auftraggeberin und Zielperson ein- und dieselbe Person sind. Weitere Absprachen bezüglich des Datums und der Art und Weise der Tötung treffen K und L hingegen nicht.

Ein paar Tage später lernt L den O kennen und lieben und fasst neuen Lebensmut. Sie möchte den Tötungsauftrag widerrufen, aufgrund des Anonymisierungsdienstes kann sie K aber nicht mehr ausfindig machen gleichwohl sie alles in ihrer Macht stehende versucht. Da sie K also nicht erreichen konnte, ist L mittlerweile von einer ständigen Angst geplagt und dreht sich bei jeden ungewöhnlichen Geräusch misstrauisch um.

K hingegen plant schon die Tötung der L. Sie hat mittlerweile herausgefunden, dass L jeden Tag ihr Haus um 18 Uhr verlässt. Um schnell nach Harburg und wieder zurückzukommen, entwendet sie am 30.04.2018 das Elektroauto der E der Marke T (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 255 km/h), welches die urlaubsabwesende E vor ihrem Haus abgestellt hat. Da der Akku des Autos fast leer ist, fährt K zur nächstliegenden Aufladestation des Energieversorgers P. Dort lädt sie den Akku soweit auf, dass es für die Fahrt nach Harburg und zurück ausreicht. K will das Auto nach der Fahrt wieder vor dem Haus der E abstellen und hofft so, dass die Entwendung nicht sofort auffällt. Den aufgeladenen Strom bezahlt sie in bar vor Ort.

Da das Aufladen des Autos länger gedauert hat als erwartet, gerät K in Zeitnot. Daher fährt sie mit waghalsigem Fahrstil und überhöhter Geschwindigkeit von bis zu 150 km/h durch die an diesem Nachmittag durch Menschen und Autos hoch frequentierte Hamburger Innenstadt. Dabei missachtet sie willentlich sämtliche Vorfahrtsregeln. Als Auftragsmörderin, die schon viele Menschen getötet hat, ist es K gleichgültig, dass durch ihre Fahrweise Menschen und Sachen in Gefahr geraten. Ihr ist auch bewusst, dass durch ihren Fahrstil Menschen zu Tode kommen könnten. Dennoch vertraut K auf dessen Ausbleiben, nimmt den Tod von Menschen durch einen Unfall und das Umherfliegen von Autoteilen in Zusammenhang mit einem Aufprall aber billigend in Kauf. Trotz ihrer Fahrweise bleibt ein Unfall aber glücklicherweise aus, alle Ampel sind auf grün und K erreicht planmäßig um 18 Uhr das Haus der L.

Dort angekommen versteckt sie sich in einem Hinterhalt, von dort aus sie den Hauseingang gut beobachten kann. K nimmt mit ihrem Präzisionsgewehr, in dem sich mehrere Kugeln Munition befinden den Hauseingang ins Visier. Als L aus der Haustür tritt, zielt K auf sie und schießt. Überraschenderweise beugt sie L aber genau in diesem Moment nach vorne um eine Nachricht auf ihrem Smartphone abzurufen. Dadurch verfehlt der Schuss die L und trifft den hinter L stehenden O, den K vorher nicht wahrgenommen hatte. O verstirbt innerhalb nur weniger Minuten. Der Schuss hat einige herannahende Passanten zur Stelle gerufen und in der Ferne hört K bereits Polizeisirenen. Obwohl sie immer noch unentdeckt ist, schätzt sie das Risiko durch einen weiteren Schuss entdeckt zu werden als zu hoch ein, gleichwohl L noch immer vollkommen ungeschützt vor dem Haus steht. Sie flieht daher mit dem Auto und stellt dieses – wie von vornherein geplant – vor dem Haus der E ab.

Aufgrund der abgegebenen Erfolgsgarantie verfolgt K ihren Plan am darauffolgenden Tag (01.05.2018) weiter. Sie versteckt sich wieder im Hinterhalt und visiert den Hauseingang der L an. Sie vermutet, dass L mittlerweile weiß, dass der Schuss vom Vortag ihr galt und L daher besonders vorsichtig sein wird. Die L tritt aus dem Haus, K krümmt bereits den Finger am Abzugshahn, als sie von einem Sondereinsatzkommando der Polizei festgenommen wird. Die Polizei wurde von einem aufmerksamen Nachbarn gerufen. L überlebt.

Prüfen Sie die Strafbarkeit von K und L.

Bearbeitervermerk:
Die Straftatbestände der §§ 257-262, 248c, 315c und 315d sind nicht zu prüfen.

 

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