A. Ausgangspunkt Vor einiger Zeit berichteten wir im Urteilsticker über einen Beschluss des 2. Strafsenats des BGH, der – abweichend von der bisherigen Rechtsprechung – entscheiden möchte, dass der unerlaubte Besitz von Betäubungsmittel nicht zum strafrechtlich geschützten Vermögen im Sinne des Betr...
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