Ob sich der Hauptangeklagte von der erfolgreichen Netflix-Serie “How To Sell Drugs Online?” inspirieren ließ, ist unklar. Aber an Ideenreichtum mangelte es den sechs Angeklagten auf keinen Fall. Anfang Januar 2026 begann nun vor dem Landgericht Münster der Prozess gegen sie. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, über mehrere Jahre rund 800 Kilogramm Cannabis verkauft und dabei einen Umsatz von etwa fünf Millionen Euro erzielt zu haben. Und das alles über Instagram – eine Plattform, auf der sonst Urlaubsbilder, Katzenvideos und Memes geteilt werden.
So lief der Handel ab
Der Hauptangeklagte, ein 29-jähriger Mann aus Gronau, soll die Drogen aus Marokko und Spanien bestellt haben. Laut Anklage bot er die Cannabisprodukte über speziell angelegte Instagram-Profile an und verkaufte sie dort systematisch. Keine dunklen Hinterzimmer, keine konspirativen Treffpunkte, stattdessen eine Social-Media-Plattform. Dass dies im Nachhinein vor Gericht eher ungünstig ist, dürfte spätestens jetzt allen Beteiligten klar sein.
Aus der anfänglichen Idee entwickelte sich schnell ein organisiertes Netzwerk: Seine 30-jährige Lebensgefährtin soll Treffen mit Käufern vereinbart und den Transport übernommen haben. Zudem mietete sie Hotelzimmer für Übergaben und Lagerhallen für die Drogen. Unterstützt wurde das Paar von vier weiteren Helfern: zwei Männer aus Gronau (26 und 31 Jahre), ein 26-Jähriger aus Ahaus und ein 27-Jähriger aus Münster. Sie sollen sich um das Portionieren, Etikettieren und Versenden der Drogen gekümmert haben. Sogar ein Studentenwohnheim landete auf der Liste der Lager- und Übergabeorte. Ein Ort, an dem normalerweise endlich das Leben außerhalb der Elternhäuser ausgekostet wird und spontane Partys den Alltag bestimmen, wurde kurzerhand in das kriminelle Netzwerk eingespannt. Wer hätte gedacht, dass das studentische Chaos einmal Schauplatz eines solchen Szenarios wird?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das illegale Unternehmen einen Gesamtumsatz von fünf Millionen Euro erzielt hat. Davon sollen der Hauptangeklagte und seine Lebensgefährtin gemeinsam rund zwei Millionen Euro verdient haben, die restlichen drei Millionen Euro entfallen anscheinend auf den Hauptangeklagten allein. Dennoch soll die gesamte Summe von allen Angeklagten eingezogen werden.
Im Gerichtssaal
Der Prozess soll sich über mehrere Verhandlungstage erstrecken, die Urteile werden dann voraussichtlich Mitte März 2026 verkündet. Schon am ersten Prozesstag kündigten mehrere Angeklagte an, im weiteren Verlauf zur Sache aussagen zu wollen. Der nächste Termin steht Ende Januar auf dem Plan.
Ein Beweismittel erhielt bereits am ersten Verhandlungstag besondere Aufmerksamkeit: Ein Angeklagter soll im Februar 2025 versucht haben, eine Tasche mit Betäubungsmitteln im Dortmund-Ems-Kanal zu versenken. Angler beobachteten die Szene und verständigten die Polizei, sodass die Tasche nicht am Grund des Kanals, sondern sicher in den Händen der Behörden landete.
Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die digitale Kommunikation der Angeklagten, vor allem die Instagram-Chats. Klar, Accounts lassen sich pseudonym betreiben. Aber wer Preise, Bestellungen und Übergaben digital organisiert, liefert den Ermittlern meist die Beweise gleich mit. Das Gericht muss also prüfen, wem welche Accounts und Nachrichten gehören und welche Schlüsse sich daraus für die Tatbeteiligung ziehen lassen.
Allen Angeklagten drohen hohe Haftstrafen. Wenn sie als Bande im strafrechtlichen Sinne agiert haben, wandern sie sogar für mindestens fünf Jahre hinter Gitter nach § 30a BtMG. Hierbei können durchaus schon kleine Aufgaben ausreichen, um mitten im kriminellen Geschehen zu stehen. Dass Cannabis mittlerweile unter bestimmten Bedingungen legal ist, interessiert die Justiz in diesem Fall wenig. Großangelegter Handel bleibt strafbar.
Drogenhandel im digitalen Zeitalter
Der Prozess macht eins klar: Plattformen, die eigentlich für Austausch und Selbstdarstellung gedacht sind, werden zunehmend zweckentfremdet und in ein kriminelles Umfeld hineingezogen. Dass sich der Drogenhandel an den digitalen Alltag anpasst, hat für unsere Strafverfolgungsbehörden einen angenehmen Nebeneffekt. Die Täter liefern den Behörden die Beweise für ihre Taten oft auf einem Silbertablett.
In den kommenden Verhandlungstagen wird zu beobachten sein, welche Aussagen die Angeklagten machen und wie das Gericht die Verantwortlichkeiten verteilt.
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