Trotz Landfriedensbruch bei Neonazi-Krawallen: Rechtskräftig verurteilter Referendar darf Volljurist werden

Trotz Landfriedensbruch bei Neonazi-Krawallen: Rechtskräftig verurteilter Referendar darf Volljurist werden

Berufswahlfreiheit vs. funktionierende Rechtspflege

Trotz Landfriedensbruch bei Neonazi-Krawallen darf ein Referendar seine Ausbildung fortsetzen. Das OLG betont den Vorrang der Berufswahlfreiheit vor dem öffentlichen Interesse.

 

Worum geht es?

Ein Referendar aus Sachsen sorgt für Gesprächsstoff. Brian E. befindet sich auf seinem Weg zum Volljuristen, für ihn zuständig ist das OLG Dresden. Diesem verdankt er nun auch, dass er sein Referendariat fortsetzen kann – obwohl Brian E. wegen Landfriedensbruchs (§§ 125a, 125 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt wurde (wir haben darüber berichtet). 2016 soll er mit über 200 weiteren Personen aus der rechtsextremen Szene den Leipziger Stadtteil Connewitz überfallen haben. Die Gruppe war vermummt und bewaffnet, griff wahllos Passanten, Geschäfte und Fahrzeuge an. Insgesamt entstand ein Sachschaden von 100.000 Euro.

Trotz seiner rechtskräftigen Verurteilung darf der Referendar Volljurist werden. Wieso?

 

Ausbildungsmonopol des Staates

Das OLG Dresden musste sich der Sache annehmen und entscheiden, ob Brian E. aus dem Referendariat entlassen werden soll oder nicht. Bereits im Vorfeld stand der Beginn seiner praktischen Ausbildung auf der Kippe, da das Strafverfahren gegen ihn zu diesem Zeitpunkt schon lief. Dem OLG war dies bekannt, es entschied sich dennoch dazu, ihn in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen, das Gericht wies auf die Unschuldsvermutung hin. Seit Referendariats-Beginn gelten für E. aber Auflagen: Stationen bei der Staatsanwaltschaft oder in sensiblen Bereichen wie dem Staatsschutz sind ihm nicht zugänglich.

Nun erklärt das OLG, dass E. sein Referendariat trotz Verurteilung fortsetzen kann. Sein Ausbildungsgericht betonte dabei das staatliche Monopol bei der Juristenausbildung. Eine Sprecherin kommentierte:

Es besteht keine Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb der Justiz zu absolvieren.

Würde man E. die Fortsetzung seines Referendariats untersagen, könne er nicht Volljurist werden. Schließlich ist dafür das Zweite Staatsexamen erforderlich. Das Ergreifen eines juristischen Berufes wäre ihm dadurch auf Dauer verwehrt, heißt es vom Gericht weiter.

Berufswahlfreiheit vs. funktionierende Rechtspflege?

Dem verurteilten Referendar komme der Schutz der Berufswahlfreiheit aus Art. 12 GG zugute. Danach haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Monopolstellung des Staates bei der Juristenausbildung müsse dabei besonders berücksichtigt und in die Abwägung einbezogen werden. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass das Interesse einer funktionierenden Rechtspflege hinter die Berufswahlfreiheit aus Art. 12 GG zurücktreten müsse. Dafür spricht zum einen, dass E. sich im fortgeschrittenen Stadium seines Referendariats befindet, zum anderen, dass die bereits geltenden Auflagen fortgesetzt werden. Diese Auflagen tragen – trotz seiner Verurteilung wegen Landfriedensbruchs – der funktionierenden Rechtspflege Rechnung.

Das OLG teilte jedoch mit, dass eine anschließende Anstellung von E. im Staatsdienst nicht angestrebt sei – und auch nicht zu erwarten.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Berufsfreiheit, Art. 12 I GG](https://jura-online.de/lernen/berufsfreiheit-art-12-i-gg/298/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Trotz_Landfriedensbruch_bei_Neonazi-Krawallen_Rechtskraeftig_verurteilter_Referendar_darf_Volljurist_werden)

 - Beitrag vom 29. November 2019: [**"Teilnahme an Nazi-Überfall: Prozess gegen Referendar**](https://jura-online.de/blog/2019/11/29/teilnahme-an-nazi-uberfall-prozess-gegen-referendar/?utm_campaign=Wusstest_Du_Trotz_Landfriedensbruch_bei_Neonazi-Krawallen_Rechtskraeftig_verurteilter_Referendar_darf_Volljurist_werden)

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