LG Berlin: Bushido gegen Arafat Abou-Chaker

LG Berlin: Bushido gegen Arafat Abou-Chaker

LG Berlin: Im Prozess gegen Clan-Oberhaupt Arafat Abou-Chaker tritt Rapper Bushido als Nebenkläger auf

Einst waren sie Geschäftspartner und Freunde, nun sitzen sie sich im Gerichtssaal am LG Berlin gegenüber. Bushido tritt im Prozess gegen Clan-Oberhaupt Arafat Abou-Chaker als Nebenkläger auf.

 

Worum geht es?

Am LG Berlin hat ein Prozess begonnen, der mit Spannung erwartet worden war. Auf der Anklagebank sitzen der 44-jährige Arafat Abou-Chaker, Chef eines arabischstämmigen Clans, und zwei seiner Brüder. Ein weiterer Bruder ist ebenfalls angeklagt und wird aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Ihnen gegenüber befindet sich nicht nur die zuständige Oberstaatsanwältin, sondern unter anderem auch der Rapper Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) als Nebenkläger. Der Prozess steht unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen und erregt viel Aufsehen: Es geht um Millionenbeträge, Showgeschäft, Clan-Milieu – und schwere Straftaten.

 

„Hüte deine Zunge“

Arafat Abou-Chaker und Bushido waren lange Zeit Geschäftspartner im Musikgeschäft. Irgendwann trennten sich die Wege der beiden Berliner, doch das Clan-Oberhaupt wollte sich damit nicht zufriedengeben. Es kam daher zu „Abfindungsverhandlungen“, bei denen erhebliche Straftaten begangen worden sein sollen. Bushido traf sich Ende 2017 und Anfang 2018 mehrmals mit seinem Ex-Partner im gemeinsamen Büro. Arafat Abou-Chaker soll dann Bushido stundenlang eingeschlossen und ihn beschimpft haben, unter anderem:

Hüte deine Zunge, du Stück Scheiße, bevor ich sie dir abschneide.

Bei einem ähnlichen Treffen waren die mitangeklagten Brüder ebenfalls anwesend. Wieder soll Bushido eingeschlossen worden sein, doch diesmal soll es auch zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Die Anklage wirft Arafat Abou-Chaker vor, Bushido eine „mindestens halb volle 0,5 Liter-Wasserflasche aus Hartplastik in das Gesicht geschlagen“ zu haben. Außerdem soll ein Stuhl geflogen sein. Dabei sollen nicht nur Arafat Abou-Chaker, sondern auch seine Brüder immens auf den Rapper eingeredet haben, um unberechtigte Forderungen durchzusetzen. Bushido sollte einen „Ablösebetrag“ in Höhe von zwei bis drei Millionen Euro nennen, außerdem forderte das Clan-Oberhaupt eine jahrelange Beteiligung an Bushidos Musikrechten. Da der Musiker sich zunehmend bedroht fühlte, flüchtete er für kurze Zeit mit seiner Familie ins Ausland.

Arafat Abou-Chaker werden daher Straftaten zum Nachteil von Bushido wie versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue zur Last gelegt. Seine Brüder sollen Mittäter oder Gehilfen gewesen sein. Sollte es zu einer Verurteilung von Arafat Abou-Chaker kommen, würde es sich um seine erste rechtskräftige Verurteilung handeln.

 

Wichtige Zeugin macht von ihrem Schweigerecht Gebrauch

Bushido soll kommenden Montag selbst als Zeuge aussagen. Eigentlich hätte dies früher geschehen sollen, doch die Verteidigung der Abou-Chakers reichte zu Prozessbeginn Anträge ein, um Einsicht in seine Zeugenbefragung in einem anderen Verfahren zu erhalten. Dies verzögerte die Befragung Bushidos.

Dafür wurde G. Abou-Chaker als Zeugin aufgerufen. Sie ist die Ehefrau von einem der angeklagten Brüder. Sie taucht mehrfach namentlich in einem Protokoll der polizeilichen Vernehmung von Bushidos Ehefrau auf. Diese will nämlich von G. Abou-Chaker erfahren haben, dass der Clanchef geplant hatte, ihre gemeinsamen Kinder mit Bushido zu entführen. Aufgrund dieser Äußerungen saß Arafat Abou-Chaker Anfang 2019 bereits in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen verliefen allerdings ins Leere, die angeblichen Entführungspläne haben es daher auch nicht in das Verfahren geschafft. Da G. Abou-Chaker von ihrem Schweigerecht als Angehörige Gebrauch machte, wird dies wahrscheinlich auch nicht mehr geschehen.

Die Angeklagten haben sich bislang auch noch nicht geäußert. Zunächst sind bis Ende November mehr als 20 Verhandlungstage geplant.

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 - [Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB](https://jura-online.de/lernen/gefaehrliche-koerperverletzung-224-stgb/835/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_LG_Berlin_Bushido_gegen_Arafat_Abou_Chaker)

 - [Beleidigung, § 185 StGB](https://jura-online.de/lernen/beleidigung-185-stgb/837/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_LG_Berlin_Bushido_gegen_Arafat_Abou_Chaker)

 - [Nötigung, § 240 StGB](https://jura-online.de/lernen/noetigung-240-stgb/759/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_LG_Berlin_Bushido_gegen_Arafat_Abou_Chaker)

 - [(Räuberische) Erpressung, §§ 253 (255) StGB](https://jura-online.de/lernen/raeuberische-erpressung-253-255-stgb/714/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_LG_Berlin_Bushido_gegen_Arafat_Abou_Chaker)