200.000 Euro für ein erfundenes NSU-Opfer?

200.000 Euro für ein erfundenes NSU-Opfer?

Warum bezahlte der Staat den Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt soll zweieinhalb Jahre lang ohne Mandantin am NSU-Prozess teilgenommen und dafür ungefähr 200.000 Euro vom Staat erhalten haben. Wie ist das möglich und welche folgen können sich daraus ergeben?  

 

Worum geht es?

Das Landgericht Aachen verhandelt derzeit über die Vorwürfe des Betruges, der Urkundenfälschung und der falschen Versicherungen an Eides statt. Beschuldigter in dem Prozess ist ein Rechtsanwalt aus Nordrhein-Westfalen. Dieser soll zweieinhalb Jahre lang am NSU-Prozesses teilgenommen und dabei vorgegeben haben, ein Opfer des NSU als Nebenkläger zu vertreten. Das Problem: Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll diese Person allerdings gar nicht existieren. Trotzdem soll der beschuldigte Rechtsanwalt ungefähr 200.000 Euro für seine anwaltliche Tätigkeit erhalten haben.

 

Während des NSU-Prozesses

Im NSU-Prozess ging es um die Strafbarkeit Beate Zschäpes und vier weiterer Personen, für die Taten des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes. Seit Mai 2013 wurde vor dem sechsten Strafsenat des Oberlandesgericht München verhandelt. Zu einem Urteil kam es schließlich im Juli 2018.

Als Kläger traten neben der Bundesanwaltschaft 95 Nebenkläger auf. Diese wurden durch zahlreiche Rechtsanwälte vertreten, darunter auch der beschuldigte Rechtsanwalt. Nach mehrmaliger Aufforderung durch das Gericht, gelang es dem Rechtsanwalt nicht die Existenz seiner Mandantin glaubhaft zu machen. Schließlich legte er sein Mandat nieder.

 

Was ist ein Nebenkläger?

Die öffentliche Klageerhebung erfolgt im Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Dies ist in § 170 I StPO geregelt. Darüber hinaus ist die Teilnahme als Nebenkläger möglich. Nachdem ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde, können sich nach § 395 StPO bei bestimmten Straftaten Opfer und Angehörige als Nebenkläger anschließen. Die Nebenkläger können dann an der Hauptverhandlung teilnehmen (§ 397 I 1 StPO) und im Beistand eines Rechtsanwalts erscheinen, oder sich anwaltlich vertreten lassen (§ 397 II 1 StPO). Außerdem können Nebenkläger einige prozessuale Rechte geltend machen und damit auch Einfluss auf den Verlauf des Prozesses nehmen. Diese ergeben sich aus § 379 I 3 StPO in Verbindung mit den jeweiligen Spezialnormen. Den Nebenklägern stehen damit umfassende Erklärungs-, Frage- und Antragsrechte zu.

 

Warum bezahlte der Staat den Rechtsanwalt?

Durch die Nebenklage entstehen Anwaltskosten nach dem RVG. Je nach Umfang des Prozesses können dabei nicht unerhebliche Beträge zusammenkommen, die grundsätzlich zunächst von den Mandanten zu tragen sind. Für Personen mit geringen finanziellen Mitteln gibt es daher staatliche Prozesskostenhilfe. Der Staat trägt dann die anfallenden Prozesskosten. Um Prozesskostenhilfe zu erhalten muss ein Antrag beim Gericht gestellt werden. Für den Nebenkläger im Strafprozess ergibt sich ein Recht auf einen Pflichtverteidiger und Prozesskostenhilfe aus § 397 StPO.

Die Prozesskostenhilfe wäre in diesem Fall zu Unrecht an den Rechtsanwalt ausgezahlt worden, wenn es tatsächlich keine bedürftige Nebenklägerin gegeben hätte.

 

Welche Straftaten werden dem Beschuldigten vorgeworfen?

Für die Beantragung der Nebenklage und der Prozesskostenhilfe sind verschiedene Anträge und Nachweise nötig. Um eine Nebenklage vorzutäuschen und die Prozesskostenhilfe unberechtigt zu beziehen, müsste das Gericht also wiederholt getäuscht worden sein. Dem Beschuldigten werden im Prozess daher schwerer Betrug (§ 263 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), und falsche Versicherungen an Eides statt (§ 156 StGB) vorgeworfen.

 

Was für Folgen können sich daraus ergeben?

Neben der angedrohten Geld- oder Freiheitsstrafe, die sich aus den vorgeworfenen Straftatbeständen ergeben, können auch Nebenstrafen verhängt werden. Besonders relevant ist in diesem Fall ein drohendes Berufsverbot. Dies ist in § 70 StGB geregelt. Ein Berufsverbot kommt immer dann in Betracht, wenn eine Straftat unter Missbrauch eines Berufes oder der Missachtung der damit verbundenen Pflichten begangen wurde. Außerdem muss die Gefahr bestehen, dass der Täter bei weiterer Berufsausübung weitere Straftaten begehen wird.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Urkundenfälschung, § 267 StGB](https://jura-online.de/lernen/urkundenfaelschung-267-stgb/780/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_200000_Euro_fuer_ein_erfundenes_NSU_Opfer)

 - [Betrug, § 263 StGB](https://jura-online.de/lernen/betrug-263-stgb/700/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_200000_Euro_fuer_ein_erfundenes_NSU_Opfer)

 - [StPO-Zusatzfragen](https://jura-online.de/lernen/stpo-zusatzfrage-ueberblick/1322/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_200000_Euro_fuer_ein_erfundenes_NSU_Opfer)