Prozessbeginn zum Anschlag auf Synagoge in Halle

Prozessbeginn zum Anschlag auf Synagoge in Halle

Angeklagter gesteht, zeigt aber keine Reue

Die strafrechtliche Aufarbeitung des antisemitischen Anschlags von Halle hat begonnen. Stephan B. muss sich vor Gericht verantworten. Ihm werden unter anderem Mord in zwei Fällen und eine Vielzahl an Mordversuchen vorgeworfen.

Worum geht es?

In Magdeburg beginnt der Prozess gegen Stephan B., den mutmaßlichen Attentäter von Halle. Es ist der bislang größte Prozess in Sachsen-Anhalt, der Fall gilt als einer der schwersten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte. Aufgrund eines hohen medialen Interesses und rund 40 Nebenklägern musste die Justiz im Vorfeld logistisch umplanen: Zuständig ist zwar das OLG Naumburg, verhandelt wird aus Platzgründen allerdings in den Räumlichkeiten des Magdeburger Landgerichts. Auf über 300 Quadratmetern begann nun die strafrechtliche Aufarbeitung des antisemitischen Anschlags.

 

Der Anschlag von Halle

Am 9. Oktober 2019 soll der schwer bewaffnete B. versucht haben, in eine Synagoge in Halle einzudringen. Er soll mehrfach auf die Tür geschossen und mehrere Sprenggranaten über eine der Mauern geworfen haben. Als er keinen Erfolg hatte, soll er kurz darauf die Passantin Jana L. und Kevin S., der zu dem Zeitpunkt Gast eines Dönerimbiss war, erschossen haben. Seine Taten streamte B. live ins Internet. Bei seiner Flucht soll er auf weitere Passanten geschossen haben. B. selbst wurde von einer Polizeikugel am Hals getroffen. Er konnte dennoch weiter fliehen, soll sich ein Taxi als neuen Fluchtwagen erpresst haben. Die Verfolgungsjagd mit der Polizei endete, als B. mit einem LKW zusammenstieß. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

In der Anklage der Bundesanwaltschaft heißt es, B. habe „aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens“ geplant.

Der Angeschuldigte wollte sich zu dem Gotteshaus Zutritt verschaffen und möglichst viele der dort Anwesenden töten.

 

Dem Angeklagten werden Mord in zwei Fällen und versuchter Mord in neun Fällen vorgeworfen. Außerdem werfen ihm die Vertreter der Anklage fahrlässige und gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge, schwere räuberische Erpressung und Volksverhetzung vor. Insgesamt umfasst die Anklageschrift 123 Seiten.

 

Er hatte Angst, ausgelacht zu werden

Den Vorsitz der Verhandlung führt Richterin Ursula Mertens. Am ersten Verhandlungstag befragte sie B., der sich zu der Tat äußern wollte. Zwar seien eine Vielzahl von Beweismittel vorhanden: Die Ermittler verfügen über das 35-minütige Video seiner Tat, außerdem legte B. bereits ein Geständnis vor dem Ermittlungsrichter am BGH ab. Ein Gerichtssprecher des OLG verwies im Vorfeld aber dennoch auf die Unschuldsvermutung.

B. sagte unter anderem aus, dass er bereits im Vorfeld die Synagoge mehrfach ausgekundschaftet habe, um möglichst viel über sie in Erfahrung zu bringen. Er habe sich bewusst den 9. Oktober ausgesucht, da es sich um den wichtigsten jüdischen Feiertag handele – Jom Kippur. Die Flüchtlingskrise sei für ihn ein „Cut“ gewesen, 2015 begann er damit, sich Waffen zu kaufen und Waffen selbst zu bauen. Als Auslöser für seine Tat gelte der Anschlag im neuseeländischen Christchurch, bei dem ein Rechtsterrorist 51 Menschen tötete.

Vor Gericht gestand der Angeklagte bereits die Tötung der 40-jährigen Passantin Jana L., die ihn vor der Synagoge angesprochen haben soll. B. sprach von einer „Kurzschlussreaktion“. Er führte in Bezug auf seinen Livestream aus:

Hätte ich das nicht gemacht, hätten mich alle ausgelacht.

Es tue ihm leid, die Frau erschossen zu haben. Trotzdem machte er auch im Gerichtssaal kein Geheimnis um seine rassistische Gesinnung. Richterin Mertens musste ihn mehrfach darauf hinweisen, keine menschenverachtenden Begriffe zu verwenden. Bereits bei Fragen über seinen persönlichen Werdegang sprach er abwertend über Zuwanderer in seinem Heimatdorf.

Für den Prozess sind zunächst 18 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird Mitte Oktober erwartet. B. droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe, eine anschließende Sicherungsverwahrung ist möglich.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [(Räuberische) Erpressung, § 253 (§ 255) StGB](https://jura-online.de/lernen/raeuberische-erpressung-253-255-stgb/714/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Prozessbeginn_zum_Anschlag_auf_Synagoge_in_Halle)

 - [Körperverletzung, § 223 StGB](https://jura-online.de/lernen/koerperverletzung-223-stgb/838/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Prozessbeginn_zum_Anschlag_auf_Synagoge_in_Halle)

 - [Mord, § 211 StGB](https://jura-online.de/lernen/mord-211-stgb/748/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Prozessbeginn_zum_Anschlag_auf_Synagoge_in_Halle)

 - [Sachliche Zuständigkeit](https://jura-online.de/lernen/sachliche-zustaendigkeit/2971/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Prozessbeginn_zum_Anschlag_auf_Synagoge_in_Halle)
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