Wäre sowas auch in Deutschland möglich? Wann greift die Bundeswehr ein?
In den USA hält sich die Armee bereit, um die Sicherheitskräfte bei Demonstrationen gegen Rassismus zu unterstützen. Trump sprach von „Tausenden schwer bewaffneten Soldaten“. Ist bei uns ein Bundeswehreinsatz im Inland auch möglich?
Worum geht es?
In den USA kommt es aktuell zu großen Versammlungen gegen Rassismus, nachdem der Afroamerikaner George Floyd bei einem Polizeieinsatz am 25. Mai in Minneapolis zu Tode kam. Präsident Donald Trump drohte an, die teils gewaltsamen Proteste mithilfe der Armee aufzulösen. Außerdem empfahl er den Gouverneuren der besonders betroffenen Bundesstaaten, die Nationalgarde – die zur Reserve der US-Armee gehört – einzusetzen. In Washington rückte das Militär zwischenzeitig zusammen: Nach eigenen Angaben der Armee wurden etwa 1.600 Soldaten rund um die Hauptstadt verlegt, um Sicherheitskräfte bei Bedarf zu unterstützen. Aus dem Verteidigungsministerium hieß es, dass die Militärpolizisten und Infanteristen bereitstünden, Trump sprach von „Tausenden schwer bewaffneten Soldaten“. Für das Einsetzen des Militärs im Inland wurde der Präsident von mehreren früheren Verteidigungsministern, Politikern und Offizieren in einem Beitrag der „Washington Post“ kritisiert:
Die Angehörigen unseres Militärs stehen immer bereit, der Verteidigung unserer Nation zu dienen. Aber sie dürfen niemals dazu benutzt werden, die Rechte derer zu verletzen, die sie zu schützen geschworen haben.
Mittlerweile hat Trump den Rückzug der Nationalgarde aus Washington angekündigt. Per Twitter verkündete er, es sei „Alles unter perfekter Kontrolle“. Gleichzeitig betonte der Präsident, dass die Reservisten schnell wieder aktiviert werden könnten. Zuvor forderte Bürgermeisterin Muriel Bowser in einem offenen Brief den Abzug der Truppen, auch Trumps Ex-Verteidigungsminister bezeichnete den Einsatz der Armee im eigenen Land als „Missbrauch der Regierungsmacht“.
Einsatz der Bundeswehr auch in Deutschland möglich?
Solche Ereignisse wie in den USA werfen die Frage auf, ob auch unsere Bundeswehr im Inland eingesetzt werden kann. Bei uns sind das Militär und die Polizei nicht nur aufgrund der Erfahrungen in der NS-Zeit strikt getrennt. Bereits im Deutschen Kaiserreich wurde das Militär dazu genutzt, im Inland staatliche Gewalt durchzusetzen. 1849 verkündete der preußische König Friedrich Wilhelm IV.:
Gegen Demokraten helfen nur Soldaten.
Heute gilt dies natürlich nicht mehr. Die Bundeswehr ist grundsätzlich für die Verteidigung des Landes nach außen zuständig, die Polizei für inländische Angelegenheiten. Das heißt aber nicht, dass ein inländischer Einsatz der Bundeswehr ausgeschlossen ist. Dies ist im Grunde möglich, aber strikt im Grundgesetz geregelt. In Art. 87a II GG heißt es:
Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
Inländischer Einsatz nach Art. 35 II, III GG
In den 1968 eingeführten „Notstandsgesetzen“ wurden zwei Möglichkeiten für einen inländischen Einsatz in unser Grundgesetz aufgenommen. Der erste Fall, in dem Soldaten im Inland tätig werden könnten, ist in Art. 35 II, III GG erfasst und betrifft die Katastrophenhilfe. In Katastrophenfällen kann die Bundeswehr neben der Polizei tätig werden. Dafür muss sich entweder eine „Naturkatastrophe“ oder ein „besonders schwerer Unglücksfall“ ereignet haben. Die Definition einer Naturkatastrophe gelingt dabei einfacher als ein „besonders schwerer Unglücksfall“, an den das BVerfG in einer Entscheidung im Jahr 2012 sehr hohe Hürden stellte. Oft wird darüber debattiert, ob beispielsweise ein Terroranschlag als „besonders schwerer Unglücksfall“ zu werten sei. Jedenfalls müsse es sich laut unseren Verfassungsrichtern um eine „ungewöhnliche Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes“ handeln. Die Gefährdung von Rechtsgütern müsse weit über eine gewöhnliche Gefahrensituation hinausgehen. Kapazitätsprobleme der Polizei seien dabei nicht ausreichend. Und um den Bogen nach Washington zu spannen: Das BVerfG schloss den Einsatz der Bundeswehr gegen gewalttätige Demonstranten aus.
Innerer Notstand, Art. 87a IV GG
Der zweite Fall für einen inländischen Einsatz der Bundeswehr findet sich in Art. 87a IV GG. Dort heißt es in Satz 1:
Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung […] Streitkräfte zur Unterstützung […] einsetzen.
Dadurch ist ein Militäreinsatz auch beim sogenannten „inneren Notstand“ möglich, der allerdings an sehr strenge Voraussetzungen gebunden ist. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung muss gefährdet sein, zudem dürfen die Polizeikräfte des Bundes und der Länder nicht zur Bekämpfung ausreichen. Sollten diese Bedingungen gegeben sein, dann darf die Bundeswehr zum Schutz ziviler Objekte und zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer eingesetzt werden.
Bundeswehr im Einsatz gegen Corona
Aktuell leistet die Bundeswehr im Kampf gegen Corona Amtshilfe nach Art. 35 I GG. Danach leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Es handelt sich dabei bei der Bundeswehr nur um sogenannte „technische“ Unterstützung. Die Behörde stellt aktuell medizinisches Personal zur Verfügung, errichtet „Drive-In-Teststationen“ für Corona-Verdachtsfälle oder versorgt Krankenhäuser mit Betten oder Schutzkleidung. Bundesweit sind rund 13.000 Soldaten für kurzfristige Amtshilfeeinsätze in Bereitschaft versetzt worden, die von den Behörden beantragt werden kann. Im Einsatz sind aber lediglich 500 Soldaten, die in Pflegeheimen arbeiten oder logistische Aufgaben übernehmen. Von knapp 500 Anträgen für Amtshilfe an die Bundeswehr sollen nämlich nur etwa knapp die Hälfte bewilligt worden sein.
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