Prädikatsexamen im Gefängnis geschrieben

Prädikatsexamen im Gefängnis geschrieben

Und wie geht es nun weiter? Theorie trifft Praxis

Außergewöhnliche Bewerbung: Prädikatsexamen und ein Lebenslauf, der sich wie ein Krimi liest. Jurastudent darf wegen Jugendstrafe nicht ins Referendariat. Oder etwa doch?

 

Worum geht es?

Theorie trifft Praxis: Ein Berliner Jurastudent glänzte im Examen und schrieb ein Prädikat – im offenen Vollzug. Er verbüßte nämlich zu diesem Zeitpunkt eine Jugendstrafe in der Jugendstrafanstalt Berlin, wegen Betrugs in 144 Fällen und Urkundenfälschung in 170 Fällen. Den Examenstermin konnte er nur wahrnehmen, da ihm ein Sonderurlaub genehmigt wurde. Anfang 2018 war die Strafe dann aber zur Bewährung ausgesetzt worden. Man könnte bei dem Mann von einem Doppelleben sprechen. Denn vor seiner Festnahme arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer großen Wirtschaftskanzlei. Ausgerechnet in der Compliance-Abteilung, die darauf achtet, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Wie geht es für ihn weiter?

 

Folgt nun das Referendariat?

Mit seinem Prädikatsexamen wollte er natürlich erfolgreich in das anstehende Referendariat starten und bewarb sich. Seine Bewerbung wurde aber vom zuständigen KG Berlin zurückgewiesen. Seitens des Gerichts heißt es, dass zuerst seine Bewährungszeit verstreichen müsse. Dagegen ging der Student gerichtlich vor und beantragte Eilrechtsschutz, um so schnell wie möglich in das Referendariat starten zu können.

Vor dem VG Berlin hatte er aber keinen Erfolg, denn § 20 III Nr. 2 der Berliner Juristenausbildungsordnung sprach gegen ihn. Danach kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst versagt werden, wenn der Bewerber wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist. Beim VG sah man sich seine Akte an und entschied: Antrag abgewiesen. Es blieb bei der Ablehnung.

 

OVG gibt Sache zurück

Dies wollte der Jurastudent auch nicht auf sich sitzen lassen und legte Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg ein – erfolgreich. Die Richterinnen und Richter der höheren Instanz wiesen darauf hin, dass in § 20 JAO von einer Freiheitsstrafe die Rede sei – nicht von einer Jugendstrafe. Das Gericht legte die Norm aus und kam zu dem Schluss:

Aus § 20 II Nr. 2 JAO lässt sich […] nicht darauf schließen, dass in der Berliner Juristenausbildungsordnung Jugendstrafen generell den Freiheitsstrafen gleichgestellt sein sollen.

Die vorherige Instanz habe die Norm „haltlos“ angewandt – die Sache geht deshalb zurück zur erneuten Entscheidung.

 

Berliner Politik reagiert

Der Fall des Studenten schlug Wellen: So diskutiert man aktuell in der Berliner Justizverwaltung, ob der Zugang zum Referendariat einer Überarbeitung bedarf. Pressesprecher Sebastian Brux kommentierte:

Das OVG hat eine Regelungslücke offengelegt.

Im Raum steht unter anderem, dass der Zugang zum Referendariat bereits dann verneint werden soll, wenn bereits eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorliegt.

 

Jurastudent wieder in Untersuchungshaft

Ob der Jurastudent durch die Entscheidung des OVG nun hoffen darf, ist zweifelhaft, denn er sitzt erneut in der JVA Moabit in Untersuchungshaft. Ihm wird schon wieder Betrug und Urkundenfälschung, aber auch gewerbsmäßiger Handel mit Dopingmitteln vorgeworfen. Das Verfahren läuft bei der Staatsanwaltschaft als „Organisierte Cyberkriminalität“. Ein Jurastudent auf Abwegen.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführende Artikel zu diesem Thema an:

 - [Urkundenfälschung, § 267 StGB](https://jura-online.de/lernen/urkundenfaelschung-267-stgb/780/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Jurastudent_mit_Praedikat_im_Gefaengnis)

 - [Betrug, § 263 StGB](https://jura-online.de/lernen/betrug-263-stgb/700/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Jurastudent_mit_Praedikat_im_Gefaengnis)

 - [Untersuchsuchungshaft, §§ 112 ff. StPO](https://jura-online.de/lernen/untersuchungshaft-112-ff-stpo/1309/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Jurastudent_mit_Praedikat_im_Gefaengnis)
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