Examensreport: ZR I 1. Examen März 2019 in Baden-Württemberg

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 

Am 1. Mai 2018 kauft die K bei dem Fahrradhändler V ein Fahrrad für 2.000 Euro, welches aus besonders hochwertigen Teilen zusammengestellt werden soll. Sie möchte ihrem 17-jährigen Enkel E etwas Gutes tun und zahlt den Kaufpreis sofort.

K möchte das Fahrrad also E schenken, da dieser vom 20. bis zum 22. Mai 2018 eine Fahrradtour plant. Dies teilt sie dem V jedoch alles so nicht mit. Da K sich mit den weiteren Lieferungsangelegenheiten nicht beschäftigen möchte, wird vereinbart das E unmittelbar die Rechte zur Fahrradübertragung haben soll. V soll dann das zusammengesetzte Fahrrad direkt an E liefern.

Als der E auch nach zwei Wochen das Fahrrad noch immer nicht geliefert bekommen hat, setzt er am 15. Mai 2018 ein Schreiben. Dieses geht dem V am 16. Mai 2018 auch schon zu. In dem Schreiben erklärt E, dass er sofort das Fahrrad geliefert bekommen möchte und setzt V eine angemessene Lieferfrist bis zum 30. Mai 2018.

V hat jedoch unmittelbar nach dem Kauf der K einen Großauftrag erhalten und sich dazu entschlossen zuerst diesen zu bearbeiten.

Mittlerweile ist E volljährig geworden, möchte nicht mehr am Vertrag festhalten und verfasst gemeinsam mit K am 1. Juni 2018 ein Schreiben, in welchem er V mitteilt, dass er nun vom Vertrag zurücktrete. Das Rücktrittsschreiben erhält V am 2. Juni 2018. Am 4. Juni 2018 kauft sich E sodann ein gleichartiges Rad für 2.200 Euro.

E fordert nun von V 100 Euro für das Ersatzrad, welches E sich für die Fahrradtour ausleihen musste sowie 2.000 Euro Rückzahlung und weitere 200 Euro der Mehrkosten für das neue Fahrrad.

V behauptet er könne für den Verzug nichts, denn vom 15. Mai bis zum 2. Juni 2018 gab es in der Produktionshalle ein Hochwasser, welches weder er noch seine Mitarbeiter verschuldet haben. Es sei jetzt aber wieder bereit und könnte am 4. Juni 2018 liefern.

Frage 1: Welche Ansprüche hat E gegen V?

 

Fortsetzung:

K hat aus einem Mietvertrag mit A und B gegen diese Mietzinsansprüche iHv 2.000 Euro. Es ist allerdings nicht klar, zu welchen Teilen A und B der K den Mietzins schulden. Da K nun aber schnell an Geld kommen will, bietet sie die Forderung dem Z für 1.700 Euro an.

Sie verfasst eine E-Mail und vertippt sich dabei. In der E-Mail bietet sie dem Z die Forderung nun für ausversehen 1.200,00 Euro anstatt 1.700 Euro an. Dieser sagt zu und druckt die E-Mail aus.

Der Sachverhalt klärt sich auf als Z der K 1.200 Euro überweist. Diese behauptet sodann, sie könne sich nicht an diese Vereinbarung halten und überweist die 1.200 Euro an Z zurück.

K hat mittlerweile die A und B liebgewonnen und erlässt dem A die Mietschuld. A sagt, er könne keinesfalls für B auftreten, da sie es ihm nicht erlaubt. Er handle nur in eigenem Namen. Es wird dennoch vereinbart, dass der Erlass auch der B zugute kommen soll.

Nachdem A insolvent ist, verlangt Z die 2.000 Euro von B heraus. B meint auf keinen Fall verpflichtet zu sein und wenn sie jemanden etwas schuldet dann nur K 1.000 Euro.

 

Frage 2:  Welche Ansprüche hat Z gegen B?

Frage 3:  Welche Ansprüche hat Z gegen K?

 

Wenn Du die Themen und Anspruchsgrundlagen dieser Klausur genau unter die Lupe nehmen möchtest, dann sende uns eine E-Mail mit dem Betreff  “Examensreport Zivilrecht”  an info@jura-online.de und wir schalten Dir ein kostenloses Zivilrechtspaket für 5 Tage frei, so dass Du Zugriff auf alle zivilrechtlichen Lerneinheiten hast.

Viel Spaß und viel Erfolg beim eigenständigen Lösen der Klausur
Dein Jura-Online Team