BGH: Änderung der Rechtsprechung zur Hehlerei kommt!

Kürzlich berichteten wir davon, dass sich eine Änderung der ständigen Rechtsprechung des BGH zur Auslegung der Merkmale “absetzt” und “absetzen hilft” anbahnt:

Der 3. Strafsenat möchte - unter schulmäßiger Anwendung der Auslegungsmethoden - von der jahrzehntelangen Rechtsprechung abweichen und sich der h.M. in der Literatur anschließen, wonach die beiden Merkmale einen Absatzerfolg erfordern. Dazu fragte er gemäß § 132 III GVG bei den anderen Strafsenaten an, ob sie an der bisherigen entgegenstehenden Rechtsprechung festhalten wollen.

Nunmehr liegen die Antworten der anderen Strafsenate vor. Allesamt schließen sie sich der Auffassung des 3. Strafsenates an (1. Strafsenat: Beschl. v. 21.8.2013, Az. 1 ARs 6/13; 2. Strafsenat: Beschl. v. 15.8.2013, Az. 2 ARs 299/13; 4. Strafsenat: Beschl. v. 8.10.2013, Az. 4 ARs 7/13; 5 Strafsenat: Beschl. v. 20.8.2013, Az. 5 ARs 34/13) und geben ihre bisherige Rechtsprechung auf. Einer Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen bedarf es damit nicht, die Kommentare zum StGB werden umgeschrieben werden müssen.

Spätestens jetzt sollte sich jeder Student und Referendar mit dieser Problematik befassen.

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