Referendariat und dann? Von der Großkanzlei zum Strafverteidiger

Referendariat und dann? Von der Großkanzlei zum Strafverteidiger

Quereinstieg als Strafverteidiger

Während wir unseren Beitrag zum Tätigkeitsfeld eines Litigators noch mit dem Vergleich einer weltweit erfolgreichen US-Serie starteten, so fällt zu Beginn dieses Beitrages bereits auf, dass es kaum einen vergleichbaren Protagonisten in der Rolle eines Strafverteidigers gibt. Vielmehr gelten Strafverteidiger sogar oft als die Anwälte der Bösen. Eine Rolle, die ihrer Aufgabe in unserem Rechtssystem gar nicht gerecht wird. Unser Rechtsstaat gebietet, dass die Rechte von Beschuldigten gewahrt werden und ein faires Verfahren gesichert wird. Juristische Laien stehen anders als im Zivilprozess einem Staatsanwalt gegenüber. Um die Rechte des Beschuldigten und späteren Angeklagten zu sichern, gibt es gesetzlich verankert den Strafverteidiger. Dieser kann vom Beschuldigten oder Angeklagten selbst gewählt oder in bestimmten Fällen auch vom Gericht beigeordnet werden.

Der Hamburger Strafverteidiger Christian Hermanussen kennt beide Welten. Nach einem Master in Südafrika und seinem Referendariat in Hamburg begann er zunächst seine Karriere in verschiedenen Großkanzleien, wo er sich insbesondere mit der Finanzierung von Schiffen und großen Energie- und Infrastrukturprojekten wie z.B. Offshore Windparks beschäftigt hat. Heute ist er Strafverteidiger und aktuell sogar in den „Block Prozess” vor dem Hamburger Landgericht involviert, der mediale Aufmerksamkeit genießt, wie derzeit wohl kaum ein anderes Verfahren.

Dennoch hat er sich die Zeit genommen, uns im Interview ein paar Fragen zu beantworten und von seinem Werdegang und seiner Tätigkeit als Strafverteidiger zu erzählen. Auch die Frage, ob er seinen Beruf in Zukunft durch KI gefährdet sieht, haben wir ihm gestellt und eine sehr klare Antwort bekommen.

Christian, warum der Wechsel in die Selbstständigkeit?

Irgendwann merkte ich, dass mich meine Arbeit nicht erfüllt. Ich habe damals im Grunde 12 Stunden am Tag irgendwelche Finanzierungsverträge geschrieben und verhandelt. Aber ich habe mich gefragt, will ich das wirklich noch die nächsten 30 Jahre machen und ich kam für mich persönlich zu dem Schluss: Nein, das will ich nicht. Man verdient natürlich gutes Geld, kann viel reisen, ist bei tollen Events eingeladen, aber es hat mich nicht glücklich gemacht. Ich hatte zu der Zeit noch keine Kinder und auch keine großen finanziellen Verpflichtungen, sodass ich es mir glücklicherweise leisten konnte, den Job aufzugeben und noch einmal komplett neu anzufangen. Ich erinnerte mich an meine Unizeit und meinen Schwerpunkt Kriminologie zurück, der mir viel Freude gemacht hat und so kam der Wunsch, es einmal mit der Strafverteidigung zu versuchen.

Eine Bürogemeinschaft von Kollegen am Hamburger Fischmarkt hatte ein freies Büro, das sie mir angeboten hatten, und die Kollegen nahmen mich unter ihre Fittiche und schoben mir auch den ein oder anderen Fall zu. So konnte ich die Praxis lernen, denn seien wir mal ehrlich, weder das Studium noch das Referendariat bereiten einen wirklich auf die alltägliche Arbeit eines Strafverteidigers vor. So erinnere ich noch, dass wir im Studium sehr viel über die Tatbestandsmerkmale des § 211 StGB gelernt haben. In der Praxis kommt der Mord glücklicherweise nicht allzu oft vor. Mein akademisches Wissen zu den Streitständen in diesem Tatbestand bringt mir in der praktischen Arbeit daher nicht besonders viel.

Praktisch relevant in meiner täglichen Arbeit ist eher das Strafprozessrecht. Im Zivilrecht ist das anders, das ist schon deutlich näher am Studium dran, auch wenn man sich natürlich in der Großkanzlei in anderen Sphären bewegt, wenn man Schiffe statt Autos verkauft. Irgendwann rief mich ein Kollege aus dem Referendariat an und bot mir den Einstieg bei meiner jetzigen Kanzlei Plan B an. Vereinzelt mache ich immer noch zivilrechtliche Mandate, aber in der Hauptsache bin ich im Strafrecht tätig. Ich bin froh, dass ich mich damals so entschieden habe und den Schritt gehen konnte, weil meine Arbeit mich nun erfüllt.

Ein ganz besonderer Moment zu Beginn meiner Tätigkeit war die Nachricht einer meiner ersten Mandantinnen. Es ging um einen kleinen Ladendiebstahl. Die Mandantin hatte aber große Sorge, dass sie bei einer Verurteilung möglicherweise in ihr Heimatland abgeschoben werden könnte. Wir haben daher mit der Staatsanwaltschaft verhandelt und eine Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Zahlungsauflage erwirken können. Die Mandantin war so erleichtert und dankbar. Sie schrieb mir eine kurze Nachricht mit den Worten: „Christian, Du bist ein Engel, möge Gott dich segnen”. Das hat mich wirklich sehr berührt, ich hatte so etwas in acht Jahren Großkanzlei noch nie erlebt.

Wie kommt man an so spannende Fälle wie jetzt?

Normalerweise laufen die meisten Fälle über Kontakte mit anderen Kollegen oder zufriedene Mandanten empfehlen einen dann weiter. Gerade hier im Falle war es wahrscheinlich eine glückliche Fügung. Der Mandant rief tatsächlich in der Kanzlei an und ich ging ans Telefon. Ich war etwas unvorbereitet und hielt das Ganze zuerst auch für einen schlechten Scherz. Es dauerte etwas, bis ich realisiert hatte, wer da gerade am Telefon war.

Mittlerweile haben wir eine Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft gemacht. Die Aufmerksamkeit um ihn ist aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit als Model und nun auch wegen der Einlassung immens. Ich komme auch gerade von einer Podcast-Aufnahme über den Fall und seine Beteiligung. Auch das kann Arbeit eines Strafverteidigers sein - sehr selten allerdings. Presseanfragen sind da schon etwas häufiger, so wie in diesem Falle. Mein Mandant befindet sich derzeit in Israel und kann aufgrund der negativen Berichterstattung nicht mehr in seinem Job arbeiten, weil alle seine Auftraggeber Abstand genommen haben. Sein Interesse ist es daher, die Sache möglichst schnell abzuschließen und reinen Tisch zu machen.

Gibt es für Dich persönliche Grenzen oder gehört es zum Berufsethos, alle Täter zu verteidigen?

Im Grunde ja, denn es gehört zu unserem Rechtsstaat, dass jeder ein Recht auf eine Verteidigung hat, unabhängig davon, wie schlimm einige Straftaten auch sind. Gelegentlich muss man sich als Verteidiger im Vorfeld die Frage stellen, ob man mit bestimmten Mandanten zusammenarbeiten möchte. Wie überall gibt es spezielle Charaktertypen, mit denen die Zusammenarbeit schwierig sein kann, und zwar völlig unabhängig vom Tatvorwurf. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn man anschließend vom Gericht als sog. Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Denn einmal beigeordnet, kommt man aus der Sache nicht wieder raus. Es gibt Verfahren, wo sich Mandanten mit den beigeordneten Pflichtverteidigern oder auch die Pflichtverteidiger sich untereinander so überworfen haben, dass sie kein Wort mehr miteinander sprachen, doch nützt es am Ende nichts, weil man sein Mandat bei einer Pflichtverteidigung nicht einfach niederlegen kann.

Eine Ausnahme würde ich allerdings doch machen wollen: Ich persönlich würde nur ungern im sog. politischen Strafrecht verteidigen. Das sind Fälle, bei denen die Taten politisch oder aus einer bestimmten Geisteshaltung heraus motiviert sind, also z.B. aus der rechten oder linken Szene, bei religiös-motivierten Taten oder Klimaaktivisten. Hier kommt es bisweilen vor, dass die Mandanten eben auch entsprechende politische Statements von ihrem Verteidiger wünschen, z.B. gegenüber den Medien oder im Gerichtssaal. Ich lasse mich da aber ungern so vor den Karren spannen.

Spannende Frage, die viele Studierende von heute umtreibt, wie KI den Arbeitsmarkt und auch das Tätigkeitsfeld von Anwälten verändert. Hast Du Angst, was da in Zukunft auf uns zukommt?

Nein, denn der Strafverteidiger steht im Gesetz und ich kann mir kaum vorstellen, dass der so einfach gestrichen werden wird. Auch denke ich, dass die meisten Mandanten ein Strafverfahren, bei dem viel auf dem Spiel steht, nicht in die Hände einer KI legen würden. Insofern habe ich überhaupt keine Angst vor der KI. Im Gegenteil mache ich sie mir immer öfter zunutze. Im Zivilrecht natürlich sowieso, aber auch im Strafrecht kann sie hilfreich sein. Es gibt immer wieder Straftatbestände, die man nur sehr selten bis nie auf dem Tisch hat. Früher musste man sich da mühsam durch die Kommentare lesen. Heute hilft die KI zumindest beim Einstieg in ein neues Thema sehr.

Gerade letztens hatte ich einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) auf dem Tisch. Dem Mandanten wird ein Verstoß gegen die EU-Sanktionen gegen Russland vorgeworfen. Die Rechtsgrundlagen für diese Sanktionen sind ein Zusammenspiel aus deutschen Gesetzen und EU-Verordnungen mit vielen und vor allem sehr langen Anlagen. Da hat die KI mir schnell den Einstieg erleichtert und ich konnte mir einen Überblick verschaffen. Die eigentliche Arbeit übernimmt sie natürlich nicht, aber um ein Gefühl zu bekommen, wo die Reise hingeht, ist sie sehr nützlich.

Lieber Christian, vielen Dank für das angenehme Gespräch und den Einblick in die Welt eines Strafverteidigers. Hast Du noch einen Tipp oder Rat für unsere Studierenden?

Hör auf Dein Bauchgefühl. Das Arbeitsleben ist zu lang, als dass man es mit Dingen verbringen sollte, die einen nicht erfüllen. Es muss keinesfalls die Strafverteidigung sein, aber hinterfrage Dich und sei ruhig auch einmal mutig. Oft verweilen die Menschen in ihrem bekannten Umfeld aus Angst vor Veränderung. Die muss man gar nicht haben.

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