Die Hausarbeit im Jurastudium - Phase I

Die Hausarbeit im Jurastudium - Phase I

Die drei Phasen einer juristischen Hausarbeit - Phase I

Die Hausarbeitenzeit hat wieder begonnen. Wir möchten Dir daher ein paar allgemeine Hinweise und wertvolle Tipps mit auf den Weg geben, damit Du auch ohne den Präsenzbestand der Bibliothek mit Deiner Hausarbeit voll durchstarten kannst. In diesem Beitrag findest Du Antworten auf folgende Fragen:

– Wie fange ich mit der Hausarbeit an?
– Wie gehe ich am besten vor?
– Und was muss ich generell beachten?

Die Bearbeitung einer Hausarbeit kann allgemein in drei Phasen gegliedert werden: Das Loslegen, das Schreiben und die Korrektur. Die Zeiteinteilung erfolgt hier anhand einer verfügbaren Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen. In diesem Beitrag möchten wir Dir die erste der drei Phasen vorstellen: Das Loslegen.

I. Phase: Loslegen (2 – 3 Tage)

In der ersten Phase der Bearbeitung einer Hausarbeit sind insbesondere zwei Dinge zu erledigen: das Erfassen des Sachverhalts und die Erstellung der Lösungsskizze.

1. Sachverhalt erfassen

Hier heißt es erst einmal: Ruhe bewahren. Die meisten Hausarbeiten sind gerade darauf ausgelegt, dass Du Dir einen Weg durch zum Teil unbekannte Teilrechtsgebiete erarbeiten musst und über den Tellerrand des bisher Erlernten schaust. Daher ist es ganz normal, wenn Du beim ersten Lesen des Sachverhaltes relativ ratlos dastehst.

An dieser Stelle sind die richtige Vorbereitung und die mentale Einstellung entscheidend. Stelle Dir die Hausarbeit einfach wie eine große Reise durch einen fremden Kontinent vor: Auch bei einer solchen Reise musst Du versuchen, möglichst viele Informationen über das unbekannte Gebiet zu sammeln, eine ungefähre Karte des Gebiets anzufertigen, die optimale Ausrüstung auf die Beine zu stellen und möglichst viele Dinge im Vorfeld zu durchdenken, um nicht vor unerwartet schwierigen Situationen stehen zu müssen und ggf. nicht weiterreisen zu können. Eine Hausarbeit kannst Du also ganz ähnlich angehen - und auch die kann durchaus abenteuerlich werden.

Sobald Du Dich also auf das „Abenteuer” mental eingelassen hast, beginnst Du damit, den Sachverhalt zu erfassen. Dies machst Du derart, dass Du ihn von A bis Z, einschließlich der Fallfrage und eines eventuellen Bearbeitervermerks durchliest. Dann solltest Du den Sachverhalt abtippen, da von den Übungsleitern regelmäßig erwartet wird, dass der Sachverhalt mit der Bearbeitung abgegeben wird. Vorteil davon ist, dass Du den Sachverhalt damit auch körperlich erfasst hast und ihn dadurch für die Dauer der Bearbeitung besser konservieren kannst.

2. Lösungsskizze erstellen

Nach dem Erfassen des Sachverhaltes folgt das Sammeln von Informationen, die für Deine Bearbeitung möglicherweise von Relevanz sein können: Wir packen also unseren Reiserucksack, stecken Ziele ab und versuchen, anhand der gesammelten Informationen eine Skizze anzufertigen, die uns als Wegweiser dienen soll. Vermutlich wirst Du in dieser Phase der Bearbeitung schnell merken, dass Du an gewissen Stellen mit dem bisher erlernten Wissen nicht weiter kommst. Dies ist aber kein Grund zur Verzweiflung, sondern vom jeweiligen Ersteller der Hausarbeit durchaus so gewollt. Du sollst Dich schließlich in unbekannte Themengebiete einarbeiten und diese prüfungsrelevant einordnen können. Hierzu eignet sich die erste Recherche mithilfe eines Recherchetools, des Gesetzes und eines Kommentars.

Wichtig ist dabei, sich lediglich auf ein Standardwerk zu beschränken: Du möchtest schließlich erstmal einen Blick für das große Ganze gewinnen und Dich nicht schon beim Erstellen der Lösungsskizze in Details verlieren und dadurch vielleicht sogar vom Weg abkommen. Die detaillierte Einarbeitung der einzelnen Problemfelder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Mit Hilfe unseres Hausarbeitentools lässt sich Deine Hausarbeit bereits von Beginn an leichter einordnen, da Du hiermit sämtliche Teilrechtsgebiete des jeweils gewählten Rechtsgebiets überblicksartig einsehen und später im Rahmen der einzelnen Lerneinheiten vertiefen kannst.

Du beginnst also zunächst mit einer Gliederung.

Beispiel:

A.) Zulässigkeit der Klage
I.) Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
(…)

Hierbei werden die Prüfungspunkte mit Überschriften versehen und ggf. bereits Stichpunkte notiert. Wie bereits erwähnt, wirst Du während dieses Vorganges schnell zu Punkten kommen, die Dir problematisch erscheinen. In der Regel wird es sich dabei um - Dir noch unbekannte - Standardprobleme oder um auffällige Unebenheiten in der Fallgestaltung handeln. Empfehlenswert ist es, in dieser Phase die Probleme vorläufig zu lösen, sie also an die betreffenden Stellen anzusiedeln und vorläufig zu entscheiden. Dabei sollten Argumente bereits mit aufgenommen werden. Gegebenenfalls notierst Du Dir eine „Reservelösung” mit Reserveargumenten für den Fall, dass Du Dich später doch anders entscheidest. An der nächsten problematischen Stelle verfährst Du dann mit der gleichen Methode. Ziel dieser Phase ist es, zunächst eine vorläufige Lösungsskizze mit den „Knackpunkten“ des Falles zu erstellen, die wahrscheinlich noch nicht ideal ist, aber die Dir am plausibelsten erscheint. Solltest Du in diesem Arbeitsschritt keine plausible Lösung finden, musst Du Dich trotzdem vorerst für einen Lösungsweg entscheiden, um mit der weiteren Bearbeitung fortfahren zu können. Denn diese Gliederung dient als Ausgangslage, die bei Bedarf später noch modifiziert oder „angedickt“ werden kann.

Für die Erstellung der Lösungsskizze und das Recherchieren einzelner Problemfelder eignet sich die Recherche mithilfe eines Kommentars in der Bibliothek Deiner Universität oder unseres Hausarbeitentools, das Du auch von zu Hause aus nutzen kannst. Mit einem solchen Recherchetool kannst Du beispielsweise nach Schlagworten suchen und Dich so gezielt zu Kommentaren oder relevanten Urteilen leiten lassen.

Hier gelangst Du zu unserem Hausarbeitentool

Auf keinen Fall sollten hier aber bereits spezielle Fachartikel aus juristischen Zeitschriften herausgesucht werden oder „Kopierorgien“ von vermeintlich ähnlichen Fällen stattfinden, da die Schwerpunkte noch nicht klar sind, für die diese Art von Spezialliteratur erst relevant wird. In dieser Phase geht es erst einmal ausschließlich darum, sich ein fundiertes Grundverständnis anzueignen. Du solltest daher zunächst sämtliche Suchergebnisse, Deine Skizzen und etwaige angefertigte Listen ordnen, um später einfach und schnell darauf zurückgreifen zu können. Deine vorläufige Lösungsskizze steht einer Vorlage gleich, die in den nächsten Tagen Schritt für Schritt abgearbeitet wird.

Damit dies für die kommenden zwei bis drei Wochen auch reibungslos gelingt, gilt auch hier das altbewährte Motto: Ordnung ist das halbe Leben. Für die Übersichtlichkeit ist es ein enormer Vorteil, mit dem sich am Ende viel Zeit einsparen lässt, wenn Du die zuvor angefertigten Skizzen und Listen ordentlich ablegst. Auf ihnen baut schließlich Deine gesamte Hausarbeit auf, sodass Du Dich von Beginn an „logistisch” organisieren solltest. Auch im späteren Berufsleben als Jurist:in wirst Du Dir für jeden neuen Fall eine Akte anlegen müssen, in der sich alles befindet, was für den Fall irgendwie relevant ist - nicht umsonst heißt es: „Quod non est in actis, non est in mundo” (Was nicht in den Akten steht, das ist auch nicht in der Welt). Beherzige diesen Ratschlag und hefte von Anfang an sämtliche Unterlagen fein säuberlich ab. Damit innerhalb des Ordners ebenfalls eine gewisse Übersicht herrscht, empfiehlt es sich hier, ein Register anzulegen, das mit Überschriften versehen wird.

Checkliste I. Phase:
– Loslegen
– Sachverhalt erfassen - ggf. abtippen
– Lösungsskizze erstellen - Gliederung, Probleme zuordnen / vorläufig entscheiden
– Hilfsmittel: Wissen, Gesetz, Kommentare, Recherchetool

Der zweiten Phase - dem Schreiben - widmen wir uns im nächsten Teil.

(Letzte Aktualisierung: Februar 2024)

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen