Als rechtsextrem eingestufter AfD-Poli­tiker darf wieder Richter sein

Als rechtsextrem eingestufter AfD-Poli­tiker darf wieder Richter sein

Seine Personalakte sei wieder sauber, nachdem ein Verweis aus einem Disziplinarverfahren nach zwei Jahren gelöscht worden sei

Der frühere Richter Jens Maier darf wieder in die sächsische Justiz zurückkehren. Der AfD-Politiker war in der vergangenen Legislaturperiode Bundestagsabgeordneter und Teil des “völkischen Flügels” rund um Björn Höcke. Der vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Maier wird laut Medienberichten nun wieder als Richter tätig sein können.

Worum geht es?

Jens Maier zählt zu den Radikalen des mittlerweile aufgelösten extremistischen Höcke-Flügels der AfD und bezeichnete sich selbst einmal als “kleiner Höcke”. Während seiner Zeit im Bundestag von 2017 bis 2021 fiel er immer wieder aufgrund rassistischer Äußerungen auf. So zeigte er im Rahmen einer Veranstaltung beispielsweise Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik, welcher im Jahr 2011 insgesamt 77 Menschen in Norwegen ermordete. Im Jahr 2018 wurde Noah Becker, der Sohn des Tennisstars Boris Becker, über den Twitter-Account Maiers rassistisch beleidigt. 2019 wurde er dafür erstinstanzlich zu einer Geldentschädigung verurteilt. In der Berufungsinstanz verglichen sich die Parteien - Maier musste 7.500 € Schmerzensgeld für seine rassistischen Äußerungen zahlen. Im Wahlkampf 2017 hat er des Weiteren in einem Brauhaus vor der “Herstellung von Mischvölkern” gewarnt und den “Schuldkult” für “endgültig” beendet erklärt und sagte über die NPD, diese sei “die einzige Partei (…), die immer geschlossen zu Deutschland gestanden hat”.

Bis Ende 2016 hat der damals noch als Richter am Landgericht Dresden tätige Maier unter anderem über Medien- und Presserechtsfragen geurteilt. Bereits damals war er in die Kritik geraten, als er im Mai 2016 dem renommierten Dresdner Politologen Steffen Kailitz auf Antrag der NPD per Beschluss kritische Aussagen über die rechtsextreme Partei verbot. So untersagte der Beschluss dem Forscher über die rechtsextreme Partei zu schreiben, dass diese “rassistische Staatsverbrechen” plane. Nach einem Widerspruch wurde der Beschluss aufgehoben und die NPD-Klage im April 2017 endgütlig abgewiesen - schließlich war diese Äußerung Kailitz von der Meinungsfreiheit gedeckt. In der Folge wurde er von seiner Aufgabe als Mitglied der Kammer für Presse- und Ehrschutzsachen entbunden. 

Sogar die Ex-Vorsitzende der AfD Frauke Petry wollte ihn wegen seiner Radikalität aus der Partei ausschließen, scheiterte aber bei diesem Vorhaben.

Bei der vergangenen Bundestagswahl hat der Politiker nun sein Bundestagsmandat verloren - und hat am 23. Dezember 2021 einen Antrag auf Wiedereinstellung in die sächsische Justiz gestellt, wie das sächsische Justizministerium gegenüber LTO bestätigte. ​​Gespräche mit der AfD-Landtagsfraktion über eine Tätigkeit als Rechtsberater seien offenbar gescheitert, berichtete die Sächsische Zeitung.

Wiedereinstellung als Richter

Kann Maier nun seinen früheren Beruf als Richter wieder ausüben? Das sächsische Justizministerium habe gegenüber LTO bestätigt, dass Jens Maier am 23. Dezember 2021 schriftlich und fristgerecht einen Antrag auf Wiedereinstellung in die sächsische Justiz gestellt habe.

Das sächsische Justizministerium erkenne an, dass der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Richter Maier einen Rückkehranspruch in die sächsische Justiz habe. Er werde jedoch nicht an seinem früheren Gericht, dem LG Dresden, sondern an einem Gericht, das das Justizministerium auswählen werde, eingesetzt. Seine Personalakte sei wieder sauber, nachdem ein Verweis aus einem Disziplinarverfahren nach zwei Jahren gelöscht worden sei, sodass seinem Wiedereinsetzungsantrag stattgegeben werden müsse.

Eine solche Rückkehr ist aufgrund des Abgeordnetengesetzes möglich. Danach ist ein Richter spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen. Amt und Gehalt müssen dabei mindestens gleichwertig sein. Spätestens Ende März könnte Maier also wieder als Richter tätig sein.

Die Rückkehr des Richters Jens Maier in die sächsische Justiz ist bisher vermutlich der erste Fall, in dem die Justiz verpflichtet sei, einen extremistischen Richter nach einer gescheiterten Wiederwahl in den Bundestag wieder einzustellen.