“Drachenlord” will die Haftstrafe nicht akzeptieren
Zwei Jahre Freiheitsstrafe – so lautet das Urteil gegen den YouTuber „Drachenlord“ unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Doch beide Seiten haben Berufung eingelegt.
Worum geht es?
Es scheint der Höhepunkt einer außergewöhnlichen YouTube-Karriere mit bitterem Beigeschmack zu sein: Der YouTuber und Influencer Rainer W., bekannt als „Drachenlord“, wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wie bekannt wurde, haben sowohl die Staatsanwaltschaft – die die Strafe als zu niedrig – als auch die Verteidigung – die sie als zu hoch einstuft – Berufung eingelegt. Die Richterin sprach von einem „traurigen Beispiel“ für Hass und Mobbing im Internet.
„Drachenlord“ vs. „Hater“
Das Phänomen des „Drachenlords“ ist außergewöhnlich: Rainer W. hat aktuell rund 165.000 Abonennt:innen auf der Videoplattform YouTube. Er streamt live oder lädt Videos hoch, in denen er über seinen Alltag, Musik und Computerspiele redet, aber auch über politische Ereignisse, die er teilweise sexistisch und antisemitisch kommentiert.
Zum Großteil soll es sich bei seinen Anhänger:innen aber um Anti-Fans handeln, sogenannte „Hater“, die Rainer W. seit mehreren Jahren anfeinden. Dabei sind die Attacken gegen den 32-Jährigen nicht mehr nur im Netz zu finden, sondern auch vor seinem Wohnhaus im mittelfränkischen Altschauerberg, das rund eine Autostunde von Nürnberg entfernt liegt. Die „Hater“ organisieren sich in speziellen Foren im Netz, verfolgen den „Drachenlord“ dabei auf Schritt und Tritt und suchen ihn an seinem Haus auf. Die Adresse hatte der YouTuber 2014 selbst veröffentlicht. Seitdem besuchen ihn fast täglich „Hater“ oder andere Schaulustige, zünden Feuerwerk, rufen Beleidigungen oder beschädigen sein Haus und vermüllen sein Grundstück.
Die bislang größte „Hater-Aktion“ soll ein Fest im Jahr 2018 gewesen sein, bei dem sich hunderte junge Menschen an W.s Haus verabredeten. Das Event blieb weitgehend friedlich, da die Polizei starke Präsenz zeigte. Nach eigenen Angaben soll die Polizei nahezu täglich vor W.s Haus im Einsatz sein. Polizeisprecher Michael Petzold vom Polizeipräsidium Mittelfranken spricht von einer „enormen Belastung“ für die örtliche Polizeiinspektion.
Verurteilung u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung
Nun wurde W. wegen gefährlicher Körperverletzung und anderen Straftaten vom AG Neustadt an der Aisch zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verhandlung fand aus Sicherheitsgründen am OLG Nürnberg statt, bei der auch viele der erwarteten Zuschauer:innen erschienen.
Im Prozess soll der 32-Jährige die vorgeworfenen Taten gestanden habe: Er soll unter anderem einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und dadurch verletzt haben. Einen anderen soll er mit einem Backstein beworfen haben und mehrere Polizist:innen sollen durch den YouTuber beleidigt worden sein. Das Gericht blieb damit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. W. wurde zuvor bereits zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Richterin kommentierte:
Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben.
Beide Seiten legen Berufung ein
Wie nun bekannt wurde, soll nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die Verteidigung Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt haben. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das LG Nürnberg-Fürth als nächsthöhere Instanz. Da die Berufung einen Suspensiveffekt besitzt, wird durch ihre rechtzeitige Einlegung der Eintritt der Rechtskraft des Urteils gehemmt – es darf dann nicht vollstreckt werden. Ein Termin für das Berufungsverfahren stehe aber noch nicht fest.
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