Tesla bezieht als "Amicus Curiae" Stellung zu Verfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg: Was ist der Amicus Curiae?

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Gibt es diese Rechtsfigur auch im deutschen Rechtssystem?

Der Elektroautomobil-Hersteller Tesla hat kürzlich als sogenannter “Amicus Curiae” schriftsätzlich Stellung zu einem laufenden Verfahren zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg genommen.

Worum geht es?

Im brandenburgischen Grünheide entsteht zur Zeit die erste Tesla-Fabrik Deutschlands. Die sogenannte Tesla Manufactoring Brandenburg SE versuchte sodann gleich, einen eigenen Beitrag zum deutschen Rechtssystem zu leisten, indem sie unaufgefordert einen zehnseitigen Schriftsatz zu einem laufenden Verfahren einreichte. Darin heißt es, sie nehme als Amicus Curiae Stellung und bitte um Beachtung der Überlegungen im Verfahren OVG 11 A 22/21 der Deutschen Umwelthilfe. Aber was ist der Amicus Curiae eigentlich? Gibt es diese Rechtsfigur in Deutschland überhaupt?

Was ist der Amicus Curiae?

Bei dem Amicus Curiae, was auf Deutsch so viel wie “Freund des Gerichts” bedeutet, handelt es sich um ein Rechtsinstitut, das vor allem aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum bekannt ist und dort als gängiges Verfahrensinstrument genutzt wird. Auch in der internationalen Gerichtsbarkeit, wie zum Beispiel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) oder vor Schiedsgerichten, ist er bereits etabliert. 

In der Regel wird darunter eine Person oder ein Zusammenschluss von Personen verstanden, die nicht selbst an einem Gerichtsverfahren, zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Sachverständiger, beteiligt sind. Ein Amicus Curiae äußert trotz fehlender unmittelbarer Beteiligung am Verfahren seine Auffassung zu Fragen eines anhängigen Rechtsstreits gegenüber dem Gericht, um dieses bei seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen oder zu “beeinflussen”. 

Diese Meinungsäußerung oder Stellungnahme erfolgt stets freiwillig. Sie kann eigeninitiativ oder auf Einladung des Gerichts eingereicht werden. Ob sich ein Amicus Curiae neutral im Sinne einer objektiven Vertretung öffentlicher Interessen zu verhalten hat oder auch von privaten Interessen geleitet auftreten darf, ist eine Frage der Ausgestaltung der Rechtsfigur durch die jeweilige Rechtsordnung.

Im deutschen Verfahrensrecht ist der Amicus Curiae gesetzlich nicht verankert. Es existieren zwar “Einflussmöglichkeiten” Dritter. Solche sind beispielsweise die Nebenintervention gem. §§ 66 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) oder die Beiladung gem. §§ 65 ff. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

In § 66 ZPO heißt es:

(1) Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten.
(2) Die Nebenintervention kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung, auch in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels, erfolgen.

§ 65 I VwGO besagt:

(1) Das Gericht kann, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen oder in höherer Instanz anhängig ist, von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen.

Sowohl § 66 ZPO als auch § 65 I VwGO unterscheiden sich jedoch grundlegend von der Rechtsfigur des Amicus Curiae. Die entscheidende Divergenz ist das Erfordernis eines “rechtlichen Interesses” in Bezug auf den anhängigen konkreten Rechtsstreit. Im Gegensatz dazu kann der Amicus Curiae auch öffentliche oder private Interessen vertreten, die keinen unmittelbaren Bezug zum jeweiligen Rechtsstreit aufweisen. 

Einzig das Bundesverfassungsgericht kennt mit den Stellungnahmen von “sachverständigen Dritten” gemäß § 27a Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ein Äquivalent zum Amicus Curiae.

Beiladung, § 65 VwGO
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Was waren die Beweggründe Teslas?

Tesla hat nun seine zehnseitige Stellungnahme als Amicus Curiae in Bezug auf das genannte Verfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg abgegeben. In dem Brief von Tesla heißt es in der Einleitung, dass der Konzern die Forderungen der DUH aus der Öffentlichkeit kenne und der Ansicht sei, dass es im Interesse des Oberverwaltungsgerichts und der Beteiligten des Verfahrens liege, dass Tesla Brandenburg seine Erfahrungen mit deutschen Genehmigungsverfahren mitteile.

Der Schriftsatz beinhaltet neben Kritik an den Genehmigungsverfahren eine umfassende Vorschlagsliste zur Änderung des deutschen Umwelt-, Raumordnungs- und Planungsrechts zugunsten von “nachhaltigen Projekten.”

Bedeutung in Deutschland

Die Bedeutung des Amicus Curiae ist in Deutschland bislang - insbesondere im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit - relativ gering. Auch wenn dieses Instrument in der deutschen Rechtsordnung bislang nicht verankert ist, gab es in der Vergangenheit einige wenige Fälle von Amicus Curiae-Schriftsätzen.

Das bekannteste Beispiel war eine Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., die diese im September 2018 in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 29.1.2020, Az. 6 A 1.19 u.a) eingereicht hatte. Darin ging es um die Frage, ob das Vereinsverbot gegen die Betreiber des Internetportals “linksunten.indymedia.org” rechtmäßig ergangen war. Daneben gab es nur eine Handvoll anderer Fälle. 

Auch wenn die Zahl der (bekannten) Amicus Curiae-Stellungnahmen vor Verwaltungsgerichten sehr überschaubar ist, so unterscheidet sich die durch Tesla eingereichte Stellungnahme von den anderen. Denn während bislang gemeinnützige Vereine aus dem Bereich Grund- und Menschenrechte agierten, trat nun ein Unternehmen als “Freund des Gerichts” auf.

Innerhalb Europas ist der Amicus Curiae bislang in Frankreich im Code de Justice Administrative gesetzlich verankert - und das bereits seit zehn Jahren. 

Auf die bekannten deutschen Fälle von Amicus Curiae-Interventionen vor Verwaltungsgerichten erfolgte bisher keine gerichtliche Reaktion auf die Stellungnahmen. Ob sich das Instrument in Zukunft dennoch in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit etabliert oder gar normiert wird, bleibt abzuwarten.

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