Am Ende tauchte wohl weit mehr zurückgegebene Munition auf, als überhaupt vermisst wurde
Skandal beim KSK: Offenbar durften die Soldaten der Eilteeinheit entwendete Munition zurückgeben, ohne mit Konsequenzen zu rechnen. Solche könnte es nun doch geben – für die Kommandeure.
Worum geht es?
Die Spezialeinheit der Bundeswehr, das Kommando Spezialkräfte (KSK), steht derzeit in Kritik, da Zehntausende Schuss Munition mutmaßlich illegal von Soldatinnen und Soldaten unterschlagen und gelagert sein sollen. Darunter soll sich auch Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen sowie in einem bekannten Fall eine Kalaschnikow befunden haben, die bei Ermittlungen im Mai 2020 im Garten eines Soldaten gefunden worden war.
In diesem Ermittlungsverfahren gegen Philip S. kam dann ein weiteres Problem an die Öffentlichkeit: Die entwendete Munition durften die Elitesoldaten anscheinend ohne negative Konsequenzen zurückgeben. Nun könnte es aber doch welche geben – für die Kommandeure. Im Raum steht der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt.
Kommandeure befehligten Amnestie
Im laufenden Prozess gegen Philip S. berichtete der Soldat von der Amnestie Aktion. Über mehrere Wochen durften Berichten von NDR und WDR zufolge Soldaten des KSK unterschlagene Munition zurückgeben, ohne dafür Konsequenzen befürchten zu müssen. S. habe dem Angebot nicht getraut und seine Munition behalten, erzählte er. Doch sie soll genauso stattgefunden haben.
Die Amnestie (Erlass oder Milderung einer Strafe) soll von den Kommandeuren des Kommandos befehligt worden sein. Man habe sich offenbar um Fehlbestände in den Munitionslagern und um eine bevorstehende Untersuchung gesorgt. Daher seien Boxen aufgestellt worden, in denen die Soldatinnen und Soldaten der Eliteeinheit entwendete Munition „einfach“ zurücklegen konnten, ohne negative Konsequenzen zu erwarten.
Dieses Vorgehen soll im Frühjahr 2020 geschehen sein. In einem Protokoll einer Führungs-Sitzung sei von einer Frist bis zum 24. April 2020 die Rede:
Bis zu diesem Tag kann Fundmunition ohne negative Konsequenzen für die entsprechenden Soldaten […] abgegeben werden.
Am Ende gab es für die Kommandeure eine Überraschung: Es tauchte wohl weit mehr zurückgegebene Munition auf, als überhaupt vermisst wurde. Zwischen den Fundstücken sollen sich neben Zehntausenden Schuss Munition auch prekäre Gegenstände wie Hand- und Nebelgranaten befunden haben.
Strafvereitelung, § 258 I StGB
Prüfungsrelevante Lerneinheit
Strafvereitelung im Amt?
Nur eines der Probleme der KSK-Führung: Bei Handgranaten handelt es sich um Kriegswaffen, deren unerlaubter Besitz ein Verbrechen ist. Gemäß §22 a I Nr. 6 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist es strafbar, unmittelbaren Besitz an solchen Waffen zu haben, ohne dass eine Genehmigung dafür vorliegt. Die Handgranaten seien in die Amnestie Boxen gelegt worden – und wie versprochen habe es keine Konsequenzen gegeben.
Konsequenzen könnte es aber stattdessen für die Kommandeure geben. Denn der Fund der Handgranaten hätte zu strafrechtlichen Ermittlungen führen müssen. Sowohl dem Verteidigungsministerium als auch der zuständigen Staatsanwaltschaft in Tübingen sei diesbezüglich aber kein Verfahren bekannt.
Im Raum steht daher der Verdacht der Strafvereitelung im Amt. Der Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis äußerte gegenüber der Tagesschau, dass das Angebot einer Amnestie die Kompetenzen eines Kommandeurs überschreite. Es müsse nun geprüft werden, ob der Tatbestand der Strafvereitelung im Amt (§§ 258a, 258 StGB) erfüllt sei.
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