"Privilegien" für Geimpfte? Was sagt das Recht?

Und was sagt die Moral?

Dürfen geimpfte Personen wieder in Restaurants oder ins Museum? Eine Frage, die seit Impfbeginn stark diskutiert wird. Was sagt das Recht? Und was sagt die Moral?

Worum geht es?

In Deutschland wird seit Ende Dezember 2020 gegen das Coronavirus geimpft. Aktuell sind knapp 3 Millionen Menschen einfach geimpft, rund 1,5 Millionen Menschen sind laut dem Robert-Koch-Institut schon vollständig geimpft. Das sind 1,83 Prozent der Bevölkerung. Gleichzeitig mit dem Impfstart begann die Diskussion darüber, ob es für die Geimpften „Privilegien“ geben soll. Dies könnte bedeuten, dass für diejenigen Personen Restaurants, Museen und andere Einrichtungen wieder öffnen, oder etwa auch, dass sie von der Maskenpflicht befreit werden.

Diese Überlegungen hängen von vielen Faktoren ab. Eine bedeutende ist die wissenschaftliche Untersuchung, ob geimpfte Personen das Coronavirus noch übertragen können oder nicht. Und dann gibt es da noch das Recht.

Grundsatz der Privatautonomie

Zunächst muss festgehalten werden: Sollten Restaurants für Geimpfte wieder öffnen, handele es sich um keine Privilegierung – so dürfe man es nicht ausdrücken, meint Michael Brenner, der Verfassungsrecht an der Uni Jena lehrt. Der Professor betonte gegenüber rbb24, dass die Diskussion sich nicht um „Sonderrechte“ drehen dürfe. Das Gegenteil sei der Fall:

Es geht um die Wiederherstellung eines ganz normalen grundrechtskonformen Zustandes.

Wenn eine Person geimpft ist und tatsächlich ihre Mitmenschen nicht mehr anstecken kann, dann sei der Grund für die Grundrechtseinschränkungen nicht mehr erkennbar. Und schließlich gibt es den Grundsatz der Privatautonomie. Private können danach grundsätzlich frei darüber entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen möchten und mit wem nicht. Zwar verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dabei unsachliche Diskriminierungen. Doch der Vertragsschluss zwischen Restaurantbetreiber und ausschließlich Geimpften könnte ein zulässiges Kriterium für eine Ungleichbehandlung sein.

Diskriminierungsverbot, Art. 3 III GG
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Was ist, wenn ausreichend Impfstoff vorhanden ist?

Interessant ist weiter die Frage, wie sich die Situation ändern, wenn die Bevölkerung stetigen Zugang zum Impfstoff hat, es also genügend vorrätige Dosen gibt. Denkbar wäre ein solches Szenario unter Umständen schon im kommenden Sommer. Mit dieser Frage beschäftigte sich Manuel Berthold Bucher im Blog „Junge Wissenschaft“ in seinem Beitrag um die Frage, ob Private Ungeimpfte in Zukunft benachteiligen dürfen. Der Doktorand führt aus, dass ab dem Zeitpunkt, in dem für alle „Impfwilligen“ eine Coronaimpfung auch zugänglich ist, die von Ungeimpften ausgehende Fremdgefährdung derart sinke, „dass das verbleibende Restrisiko schlicht als sozialadäquat hinzunehmen ist“.

Wenn ein willentlich Ungeimpfter sich alsdann in die Öffentlichkeit begibt, etwa wenn er eine Massenveranstaltung aufsucht, gefährdet er nun nur noch sich selbst sowie alle anderen Ungeimpften.

Bucher kommt zu dem Schluss, dass dann bei den willentlich Ungeimpften eine konkludente einverständliche Fremdgefährdung vorliege, die einer Selbstgefährdung sehr nahekomme. Eine Privilegierung durch Private sei ab diesem Zeitpunkt daher unzulässig.

Außerdem eine Frage der Moral

Schließlich ist die Frage nach „Privilegien“, zu diesem oder zu einem späteren Zeitpunkt, stark von Moral und Solidarität geprägt und umstritten. Der Bonner Philosoph Markus Gabriel befürwortete beispielsweise eine Öffnung von Restaurants für geimpfte Ältere (80 Jahre und älter) und verwies auf das hohe Alter.

Die haben vielleicht noch zwei schöne Jahre vor sich. Warum sollen die jetzt noch ein halbes Jahr warten, um ihren Lebensabend angemessen zu genießen?

Anders sieht es der Deutsche Ethikrat. Das Gremium sprach sich dagegen aus, Beschränkungen für Geimpfte aufzuheben. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die allgemeine Akzeptanz der Maßnahmen zu sinken drohe. Außerdem könne man das Befolgen von Regelungen wie Maske-Tragen weiterhin den Geimpften zumuten. Dieselbe Argumentation vertritt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Seit Impfstart spricht er sich gegen „Privilegien“ aus und setzt auf die Solidarität der Bevölkerung.

Viele warten solidarisch, damit einige als Erste geimpft werden können. Und die noch nicht Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden.

Laut ARD-DeutschlandTrend spreche sich die Mehrheit der Deutschen gegen „Privilegien“ aus. 68 Prozent lehnten es danach ab, die Maßnahmen für geimpfte Personen zu lockern, 28 Prozent seien dafür. Ob und wie „Privilegien“ für Geimpfte kommen, bleibt abzuwarten. Zu der Situation könnte im Bundestag durchaus eine Regelung getroffen werden. Es könnten aber auch auf Landesebene etwaige Regelungen in den jeweiligen Coronaverordnungen bestimmt werden.

Schaue Dir hier die (prüfungs-) relevanten Lerninhalte oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an: