Neutralitätsgesetz: Bildungssenatorin plant Verfassungsbeschwerde

Neutralitätsgesetz: Bildungssenatorin plant Verfassungsbeschwerde

Wieder Streit um das Berliner Neutralitätsgesetz

Nachdem das BAG harsche Kritik am Berliner Neutralitätsgesetz äußerte, strebt die Bildungssenatorin den Weg zum BVerfG an. Kritik gibt es von vielen Seiten.

Worum geht es?

Der Streit um das Berliner Neutralitätsgesetz geht womöglich in die nächste Runde: Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) möchte das Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht hinnehmen – und plant den Weg zum BVerfG. Damit stößt sie nicht nur in ihrer Partei auf Kritik, sondern auch innerhalb der rot-rot-grünen Regierung und im Senat. Das zeigt noch einmal deutlich, wie umstritten das Neutralitätsgesetz des Landes ist.

BAG sprach muslimischer Klägerin Entschädigung zu

Im vergangenen August hatte das BAG entschieden, dass das Land Berlin einer muslimischen Klägerin eine Entschädigung in Höhe von rund 5.000 Euro zu zahlen habe. Der Frau wurde eine Stelle als Lehrerin verwehrt, nachdem sie mit Kopftuch beim Vorstellungsgespräch erschien. In § 2 Berliner Neutralitätsgesetz heißt es:

Lehrkräfte […] in öffentlichen Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole […] und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.

Dabei ist das in Kritik stehende Gesetz nicht nur auf den Schulbetrieb beschränkt. Auch in der Justiz oder bei der Polizei ist das Tragen religiöser Symbole im Dienst untersagt. Das BAG stellte das Neutralitätsgesetz in Frage und verwies auf die Rechtsprechung des BVerfG: In seiner Form sei das Gesetz ein zu generelles und präventives Verbot und damit nicht rechtmäßig. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Schulfriedens vorliegen. Dies sei hier nicht der Fall.

Bildungssenatorin will Verletzung von Verfahrensrechten rügen

Doch Bildungssenatorin Scheeres hält das Neutralitätsgesetz weiterhin für verfassungsgemäß. Damit ist sie nicht alleine, hat aber auch viele Gegenstimmen, so etwa den Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Behrendt kritisiert nun auch das geplante Vorgehen seiner Senatskollegin und bezeichnete es gegenüber LTO als „sinnfreie Prozesshanselei“. Denn Scheeres strebt in ihrer Verfassungsbeschwerde an, sich auf die Verletzung von Verfahrensrechten zu berufen.

Beschwerdeführend soll in dem Verfahren das Land Berlin sein, vertreten durch die Bildungssenatsverwaltung. Es sei außergewöhnlich, dass sich eine staatliche Behörde auf Verfahrensverletzung berufe. Ein weiterer Punkt, der bei Behrendt für Kritik sorgte. Gegenüber LTO äußerte er:

Wir sind verwundert, dass neuerdings Verfassungsbeschwerden ohne Senatsbeschluss eingereicht werden.

In ihrer Verfassungsbeschwerde will die Bildungssenatorin unter anderem die Verletzung des Rechts auf einen gesetzlichen Richter aus Art. 101 I 2 GG rügen. Als Begründung soll angeführt werden, dass dem EuGH die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes nicht vorgelegt wurde. Das mag auf den ersten Blick verwundern – schließlich muss der EuGH nicht in jedem Verfahren eingeschaltet werden. Doch da es in dem Verfahren konkret um das Tragen eines Kopftuches ging, ist der Gedanke nachvollziehbar. Denn die Frage, ob und wann ein Kopftuchverbot durch Gesetz gerechtfertigt sein könnte, wurde in vergangener Zeit stark unionsrechtlich geprägt. Ob die Bildungssenatorin damit vor dem BVerfG Erfolg hat, sei aber zweifelhaft. 

Verfassungsbeschwerde, Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 23, 90 ff. BVerfGG
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Gleichzeitig soll mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG gerügt werden, wieder mit dem Argument, dass der EuGH nicht eingeschaltet wurde. Auch hier bleibt abzuwarten, ob das BVerfG eine Verletzung feststellen wird.

Neutralitätsgesetz müsse nicht vom BVerfG geprüft werden

Sollte die Verfassungsbeschwerde tatsächlich erhoben werden, dann hätte das Berliner Neutralitätsgesetz Karlsruhe doch noch erreicht. Die Verfassungsrichter:innen haben zwar bereits Entscheidungen zu Kopftuchverboten getroffen, aber sich noch nicht konkret mit dem Berliner Gesetz auseinandergesetzt. Dies sei bislang auch noch nicht nötig gewesen, erklärte die vorsitzende BAG-Richterin Anja Schlewing in ihrer Entscheidung. Das BAG erklärte vielmehr, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform ausgelegt werden müsse.

Auslegung von Gesetzen
Prüfungsrelevante Lerneinheit

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