Neue Regelung für Hotspots
VGH Baden-Württemberg kippt nächtliche Ausgangssperre: Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens sei die Regelung nicht mehr rechtmäßig.
Worum geht es?
Der VGH in Mannheim hat die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg gekippt. Danach galt in dem Bundesland gemäß § 1c II CoronaVO eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Diese Regelung wurde von den Richtern nun außer Vollzug gesetzt. Seitens der Landesregierung betont man, dass man dies sowieso in den kommenden Tagen vorgehabt habe.
Regelung aufgrund aktuellen Zahlen nicht mehr rechtmäßig
Eine Frau aus Tübingen reichte gegen die nächtliche Ausgangssperre einen Eilantrag ein – mit Erfolg. Anders sah es mit dagegen gerichteten Anträgen noch im Dezember und Januar aus. Doch die Infektionszahlen hätten sich geändert, insbesondere sei die relevante Sieben-Tages-Inzidenz deutlich zurückgegangen. Daher habe die Regelung, so der 1. Senat, zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach § 281 II IfSG seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre. Aufgrund der aktuellen Zahlen sei dies aber nicht mehr erforderlich.
Noch im Dezember habe der Sieben-Tage-Inzidenzwert in vielen Landkreisen Baden-Württembergs zwischen 100 und über 200 gelegen. Diese Zahl ist deutlich höher als der angestrebte Wert von 50, bei dem sich die Gesundheitsämter in der Lage sehen, Infektionsketten verfolgen zu können. Auch im Januar waren noch vielerorts hohe Zahlen gegeben. Derzeit sinken die Werte aber, 18 der Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs liegen unter einem Wert von 50 und nur noch vier Regionen über 100. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung der landesweiten nächtlichen Ausgangssperre seien damit nicht mehr erfüllt, so der VGH.
Regierung wollte nicht „verfrüht“ aufheben
Vor Gericht argumentierte das Land, man habe die Regelung nicht „verfrüht“ aufheben wollen. Ansonsten hätte die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums erfolgen können. Doch diese Ausführungen waren für den VGH nicht überzeugend. Eine solche Herangehensweise sei zu pauschal und undifferenziert, könne daher nicht vom Infektionsschutzgesetz getragen werden.
Neue Regelung für Hotspots
Überrascht sei die Landesregierung über die gerichtliche Entscheidung aber nicht, schließlich habe sie sowieso vorgehabt, die Ausgangssperre aufgrund der sinkenden Zahlen aufzuheben und umzugestalten, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Vorgesehen seien künftig nur noch Ausgangssperren für Corona-Hotspots, die am Donnerstag erlassen werden sollen. Außerdem werde man die regional begrenzte Ausgangssperre auf 21 Uhr legen.
Der VGH setzte die Vorschrift in der Corona-Verordnung in ihrem Beschluss außer Vollzug. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag findet sie letztmalig Anwendung.
Schaue Dir hier die (prüfungs-) relevanten Lerninhalte oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:
- Beitrag vom 11. April 2020: “Corona und die Verfassungsmäßigkeit“
- Verwaltungsakt, § 35 VwVfG
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