Weniger Fax, mehr Videoverhandlungen? Der Zivilprozess soll modernisiert werden

Weniger Fax, mehr Videoverhandlungen? Der Zivilprozess soll modernisiert werden

Was soll sich ändern?

Im Mai 2019 haben die Präsident:innen der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit der Zukunft und Modernisierung der Zivilprozesse in Deutschland auseinander setzen sollte. Die Arbeitsgruppe “Modernisierung des Zivilprozesses” hat nun ein abschließendes Diskussionspapier vorgelegt. 

Die Arbeitsgruppe traf sich erstmals am 25. September 2019 in Nürnberg. Nun, knapp  anderthalb Jahre später, soll das abschließende Diskussionspapier am 02. Februar 2021 beim deutschlandweit stattfindenden Zivilrichtertag vorgestellt werden. Dieser soll aufgrund der Corona-Pandemie online durchgeführt werden. Die Beratungen werden über einen Livestream im Internet abrufbar sein. 

Bürgerfreundlicher, effizienter, ressourcenschonender

Am Anfang des Diskussionspapiers heißt es, die Arbeitsgruppe habe umfassend untersucht, wie neue technische Möglichkeiten im Zivilprozess sinnvoll nutzbar gemacht werden könnten, um Gerichtsverfahren “bürgerfreundlicher, effizienter und ressourcenschonender” zu gestalten. Es umfasst 112 Seiten. Dem Diskussionspapier voran geht eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte. 

Zu den wesentlichen Punkten gehören der erleichterte elektronische Zugang der Bürger:innen zur Ziviljustiz, die Optimierung des elektronischen Rechtsverkehrs, die Einführung des beschleunigten Online-Verfahrens, die Strukturierung des Parteivortrags und des Verfahrens, Videoverhandlungen und Protokollierung sowie effizientere Verfahren durch Einsatz technischer Möglichkeiten und die Stärkung des Vertrauens in die Justiz durch stärkere Transparenz. Die Neuerungen sehen unter anderem die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Justizportals vor, welches den Bürger:innen einen umfassenden Zugang zur Justiz ermöglichen soll. Es soll sämtliche digitale Angebote der Justiz integrieren, wie das Online-Mahnverfahren, das Beschleunigte Online-Verfahren, die “virtuellen Rechtsantragstellen” und die Möglichkeit zur Teilnahme an einer “virtuellen Gerichtsverhandlung”.

Telefax soll langfristig abgeschafft werden

Auch das Telefax als Übermittlungsweg soll daher langfristig abgeschafft werden. Für eine schnellere und zeitgemäßere Kommunikation zwischen dem Gericht und den Prozessbeteiligten soll ein Rechtsrahmen für einen elektronischen Nachrichtenraum geschaffen werden. Dort soll die formlose elektronische Kommunikation der Verfahrensbeteiligten unabhängig von Schriftsätzen und gerichtlichen Entscheidungen, beispielsweise für Terminabsprachen, ermöglicht werden.

Zudem soll die Möglichkeit virtueller Verhandlungen geschaffen werden. Die Verhandlungen sollen dann per Videokonferenz stattfinden. Auch das Gericht müsse sich dabei nicht im Sitzungssaal befinden. Die Verhandlung soll für die Öffentlichkeit live in einem vom Gericht bestimmten Raum übertragen werden. Es soll ermöglicht werden, Zeugen per Videoanruf zu vernehmen. Zur Stärkung des Vertrauens in die Justiz durch stärkere Transparenz soll eine Regelung geschaffen werden, die der uneinheitlichen Veröffentlichungspraxis der Gerichte Rechnung trägt. Demnach soll eine Veröffentlichung von Entscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung erfolgen und diese interessierten Außenstehenden zugänglich gemacht werden. 

Insgesamt soll durch die Digitalisierung des Zivilprozesses eine effizientere, zeitgemäße und schnellere Abwicklung der Verfahren gewährleistet werden. 

Verfahrensgrundsätze der ZPO
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Anpassung der ZPO erforderlich?

Die Zivilprozessordnung wurde zuletzt durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Zivilprozessreformgesetz reformiert. Damals lag der Fokus aber noch nicht auf der Nutzung moderner Technologien. Danach schufen das Justizkommunikationsgesetz im Jahr 2005 und das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs 2013 weitere Rahmenbedingungen für die elektronische Aktenbearbeitung und den formgebundenen elektronischen Austausch zwischen Anwältinnen und Anwälten und den Gerichten. Insbesondere die Corona-Pandemie habe nun aber deutlich gemacht, dass diese Neuerungen der heutigen Zeit keine Rechnung tragen. Daher sei laut der Arbeitsgruppe eine Überarbeitung des Prozessrechts erforderlich, um neue technische Möglichkeiten im Zivilprozess sinnvoll nutzbar zu machen. Diese Maßnahmen sollen laut Diskussionspapier “in den politischen Prozess eingebracht und die zukünftige Gesetzgebung mit eigenen Überlegungen der Praxis begleitet werden”.

Im Diskussionspapier wird zu den vorgeschlagenen Änderungen die aktuelle Rechtslage mit den einschlägigen Normen der ZPO aufgeführt und sodann untersucht, ob durch die Modernisierung eine Anpassung der materiell-rechtlichen Formvorschrift erforderlich ist - und wenn dies der Fall ist, welche Änderungen konkret erforderlich sind.

An der Tagung am 02. Februar 2021 wird der bayerische Justizminister Georg Eisenreich teilnehmen. Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Diskussionspapier bald zu einem rechtspolitischen Projekt werden könnte. Nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz im Herbst 2020 soll nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, um die Vorschläge weiterzuentwickeln. Wann das Vorhaben in ein entsprechendes Reformgesetz gegossen wird, bleibt abzuwarten.

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