Videoverhandlungen an Zivilgerichten?

Videoverhandlungen an Zivilgerichten?

Der Vertrieb berät per Zoom, Kinder werden über Skype betreut – und Gerichtsverhandlungen?

Videokonferenzen sind im Trend und bieten viele Vorteile, in der Justiz sind sie aber noch nicht weit verbreitet, obwohl die ZPO seit Jahren eine Rechtsgrundlage bietet. 

Worum geht es?

Durch das coronabedingte Homeoffice arbeiten die verschiedensten Unternehmen mit Videokonferenzen. Auch Kanzleien nutzen das Tool, um sich zu beraten und Strategien zu entwickeln. Wenn es dann zur Gerichtsverhandlung kommt, erfolgt diese aber in den meisten Fällen doch vor Ort. Nur wenige Anwältinnen und Anwälte waren in den letzten Jahren an Prozessen per Videokonferenz beteiligt. Inzwischen beschäftigt man sich aber intensiver mit dieser Möglichkeit, das LG München I etwa bietet zusammen mit der Rechtsanwaltskammer München Informationsveranstaltungen zu dieser Thematik an. Die Möglichkeit, eine Gerichtsverhandlung aus dem Wohnzimmer zu führen, gibt es nämlich schon seit einigen Jahren in der Zivilprozessordnung.

§ 128a ZPO macht’s möglich

Dass Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz stattfinden, ist in Deutschland noch nicht weit verbreitet und erfolgt sehr unterschiedlich. Das LG Hannover etwa teilte mit, dass in rund 20 Prozent der Zivilverfahren Videoverhandlungen eingesetzt werden, die entsprechende Technik sei in jedem Verhandlungssaal vorhanden. Im Gegensatz dazu ist beispielsweise das LG Dresden zu nennen – auch in Zeiten von Corona wurde keine einzige Verhandlung per Video geführt.

Systematik der ZPO
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Die rechtliche Möglichkeit ist aber vorhanden: Die Rede ist von § 128a ZPO. Die Vorschrift ermöglicht die Nutzung moderner, insbesondere digitaler Videokonferenzen in der mündlichen Verhandlung (§ 128a I ZPO) und in der Beweisaufnahme (§ 128a II ZPO). Das Gericht kann eine Videoverhandlung auf Antrag oder von Amts wegen anordnen. Wichtig: Die Verhandlung bleibt öffentlich und der Richter daher im Gerichtssaal. Die Prozessbeteiligten, Sachverständige und Zeugen können sich von einem anderen Ort aus zuschalten. Die Norm wurde aus Gründen der Prozessökonomie eingeführt. Anwältinnen und Anwälten könnten durch das prozessuale Instrument weite Anreisen erspart bleiben. Unter den aktuellen Umständen entwickelte sich aber auch ein neuer Grund für einen Antrag nach § 128a ZPO: Schutz von Leben und Gesundheit der Prozessbeteiligten.

Rechtliche Möglichkeit (+), tatsächliche Möglichkeit (?)

Neben der Rechtsgrundlage ist die Prozessführung per Videokonferenz aber auch von den tatsächlichen Umständen abhängig. Die Gerichtsräume müssen mit der erforderlichen Technik ausgestattet sein. Dies ist eine Organisation- und Kostenfrage der einzelnen Gerichte. § 128a ZPO stellt für diese nämlich keinen Anspruch dar, mit der Technik ausgestattet zu werden. Mangelt es an der Ausstattung, werden die Anträge abgelehnt – die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts. Zwar wird in der Fachliteratur und in der Justiz über positive Erfahrungen mit Videoverhandlungen berichtet, es gibt aber auch Gegenstimmen, die insbesondere technische Probleme und nicht vorhandene Ausstattung bemängeln. Dabei seien die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Videokonferenz gering, wie beispielsweise das LG Aurich mitteilt: Eine stabile Internetverbindung, eine Webcam, ein Mikrofon, eine E-Mail-Adresse. Die Videokonferenz an diesem niedersächsischen Landgericht findet per „Skype for Business“ statt. Bild und Ton aller Konferenzteilnehmer werden dann über einen Bildschirm im Sitzungssaal des Gerichts in Echtzeit wiedergegeben.

Ob die Zahl der per Video geführten Gerichtsverhandlungen steigen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist auch, dass sich auch nicht alle Verfahren für diese Form eignen, etwa wenn viele Zeugen gehört werden sollen oder auf einen persönlichen Eindruck nicht verzichtet werden kann. Der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Richterbund fordern, die Gerichte technisch besser auszustatten, um zumindest flächendeckend die Möglichkeit zu bieten.

Schaue Dir hier die (prüfungs-) relevanten Lerninhalte oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen

Relevante Lerneinheiten