Nach Anschlag auf Synagoge: Halle-Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach Anschlag auf Synagoge: Halle-Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt

Lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung

So lautet das Urteil des OLG Naumburg über den Attentäter Stephan B., der im Herbst 2019 in Halle in eine Synagoge eindringen wollte. Als er schwer bewaffnet daran scheiterte, erschoss er zwei Passanten.

Worum geht es?

Das OLG Naumburg hat den rechtsextremen Attentäter Stephan B. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil wurde in Magdeburg gesprochen – für das größte Strafverfahren der Geschichte Sachsen-Anhalts musste aus Platzgründen auf den größten Gerichtssaal der Landeshauptstadt ausgewichen werden.

Anschlag in Halle

Am 9. Oktober 2019 soll Stephan B. schwer bewaffnet versucht haben, in eine Synagoge in Halle einzudringen. Mehrfach soll er dabei auf die Tür geschossen haben, hinter der sich mehrere Gläubige befunden haben, außerdem soll er Sprenggranaten über die Mauern geworfen haben. Als er keinen Erfolg hatte, soll er kurz darauf zwei Passanten erschossen haben. Der Anschlag wurde dabei live ins Internet gestreamt. Bei seiner anschließenden Flucht fielen weitere Schüsse, B. selbst wurde von einer Polizeikugel am Hals getroffen. Er konnte dennoch weiter fliehen, soll sich ein Taxi als neuen Fluchtwagen erpresst haben. Die Verfolgungsjagd mit der Polizei endete, als B. mit einem LKW zusammenstieß.

Vorsitzende Richterin spricht von „feigen Anschlag“

Die Tat sorgte in ganz Deutschland für Aufsehen und gilt als eins der schlimmsten antisemitischen Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Bereits in der Anklageschrift sprach die Bundesanwaltschaft von einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung und warf ihm Mord in zwei und versuchten Mord in mehreren Fällen vor.

Aufbau der Prüfung – Mord, § 211 StGB
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Die insgesamt fünf Richter des OLG Naumburgs sind nun der Forderung der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage, die aus Dutzenden Hinterbliebenen und Überlebenden bestand, gefolgt. Stephan B. wurde unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und Volksverhetzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin Mertens, es sei ein „feiger Anschlag“ gewesen. Stephan B. habe an vielen Stellen seine Taten und Motive relativiert. Bereits während des Verfahrens musste der Angeklagte darauf hingewiesen werden, keine menschenverachtenden Begriffe zu verwenden.

Aufbau der Prüfung – Versuch
Prüfungsrelevante Lerneinheit

Größtes Strafverfahren in der Geschichte Sachsen-Anhalts

Anschließend bezeichnete Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haselhoff das Strafverfahren als einen fairen Prozess. Er gilt als das größte Strafverfahren in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Es dauerte 25 Prozesstage, musste aus Platzgründen in Magdeburg geführt werden. Insgesamt befragte das Gericht 79 Zeugen und 15 Sachverständige, die Nebenkläger wurden von 23 Anwälten vertreten.

Auch der Zentralrat der Juden reagierte auf das Urteil. Der Präsident Josef Schuster erklärte:

Heute ist ein wichtiger Tag für Deutschland. Denn das Urteil macht deutlich, dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft.

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