Examensreport: ZR III 1. Examen Juli 2020 NRW

Examensreport: ZR III 1. Examen Juli 2020 NRW

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 
V ist Eigentümer eines Hausgrundstücks. Das Grundstück liegt am Rande von Bielefeld. V hat keine Zeit mehr sich um das Grundstück zu kümmern und möchte es nach langem Überlegen nun verkaufen. Er bittet seinen besten Freund F ihn unentgeltlich beim Verkauf zu unterstützen. F stimmt zu, weshalb V dem F eine schriftliche Vollmacht ausstellt. In der Vollmacht ermächtigt der V den R alle erforderlichen Willenserklärungen vorzunehmen und legt auch einen Mindestkaufpreis von 858.000 € fest. Dabei unterläuft V jedoch unbemerkt ein Fehler, er wollte eine Summe von mindestens 885.000 € aufschreiben. Diese entspricht auch dem objektiven Wert des Grundstücks.

F findet zeitnah einen Käufer (K) für das Grundstück, der bereit ist, den Grundstückskaufpreis von 858.000 € zu zahlen. Der Kaufvertrag wird sodann vor dem Notar geschlossen und gleichzeitig wird auch die Auflassung erklärt, wobei F die Vollmacht vorzeigt und explizit im Namen des V handelt. K wird im anschließend im Grundbuch eingetragen.

Nach Überweisung des Geldes und Schlüsselübergabe an K fällt V letztlich sein Fehler auf. Er bestellt sofort F und K zu sich und erläutert den Sachverhalt. V erklärt, dass er eigentlich einen anderen Betrag habe wollen und sich verschrieben habe. So habe er das alles nicht gewollt. Weder die Vollmacht noch der Kaufvertrag solle so gegen ihn gelten. Er will von K daher den eigentlich gemeinten Kaufpreis. K sieht das nicht ein, sodass V nun alles rückabwickeln will.

K meint, es sei ihm nicht zuzurechnen, wenn V einen Fehler mache, und sowieso habe der Fehler des V mit dem Eigentum an dem Grundstück ja gar nichts zu tun, es gehe ja nur um den Kaufpreis. Der Vertrag sei zustande gekommen.

**Frage 1:**Hat V gegen K Ansprüche bzgl. des Eigentums an dem Hausgrundstück?

**Abwandlung:**Vorausgesetzt, V hat das Grundstück zurückübereignet bekommen. K redet mit seinem Freund dem Immobilienmakler I, der ihm erklärt, dass er eigentlich ein gutes Geschäft gemacht habe, denn das Grundstück sei 900.000 € wert. Außerdem hatte er ja noch 5.000 € Notargebühren gehabt, die zwischen den Parteien hälftig geteilt wurden, was auch im Kaufvertrag festgelegt wurde. Er will Schadensersatz.

**Frage 2:**Kann K Schadensersatz für den verlorenen Gewinn oder zumindest 5000 € für den Notar von F und V verlangen?

**Abwandlung 2:**Es ist davon auszugehen, dass K Ansprüche auf Schadensersatz gegen F und gegen V hat.

Frage 3: Kann F von V eine Freistellung gegenüber V in Anspruch nehmen?

Bearbeitervermerk:
Auftragsrecht und Ansprüche aus GoA sind nicht zu prüfen.

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