Aufbau der Klage

Überblick - Aufbau der Klage

I. Rubrum

In diesem Exkurs wird der Aufbau der Klage erläutert. Hierbei geht es um die Formulierung der Klage. Diese ist wichtig für den praktischen Teil der Anwaltsklausur. Der Aufbau der Klage beginnt oben rechtsbündig mit dem Namen und der Adresse des Rechtsanwalts. Beispiel: Rechtsanwalt Hans-Peter Briegel, Meierbeerstraße 17, 22145 Hamburg. Nach unten etwas abgesetzt steht das Gericht und dessen Anschrift. Beispiel: Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg. Rechts folgen darunter Ort und Datum der Klage. Beispiel: Hamburg, 20.10.2011. Sodann folgt groß die Überschrift „Klage“, woran sich „des (Name und Anschrift des Klägers)“ anschließt. Eine Zeile tiefer wird ihm rechtsbündig die Parteirolle „- Kläger/Klägerin -“ zugeordnet. Sodann ist linksbündig der Prozessbevollmächtigten zu nennen. Formulierungsbeispiel: „Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Briegel, Meierbeerstraße 17, 22145 Hamburg“. Darunter wird linksbündig oder mittig das Wort „gegen“ eingeführt, an welches sich die Nennung des Beklagten anschließt. Beispiel: „Mathilde von Bernstorff, Nibelungenweg 14, 20457 Hamburg.“ Ihr wird die Parteirolle „- Beklagter -“ zugeordnet. Ist bereits ein Prozessbevollmächtigter bekannt, so ist er an dieser Stelle mit Name und Anschrift zu nennen. In aller Regel ist der Prozessbevollmächtigter des Beklagten nicht zu nennen, da dieser unbekannt ist oder der Klägeranwalt nicht weiß, ob der gegnerische Anwalt für dieses Verfahren mandatiert ist. Ferner wird dargestellt, worum es in der Klage geht. Formulierungsbeispiel: „wegen: Darlehensrückzahlung“. Darunter folgt die Angabe des Streitwerts. Beispiel: „Streitwert: 3.000 Euro.“

II. Anträge

Hieran schließt sich üblicherweise folgender Satz an: „Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde in der mündlichen Verhandlung beantragen, 1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 3.000 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen; 2. ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte zu erlassen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.“ Die Anträge werden nummeriert und eingerückt. Der zweite Antrag muss nicht gestellt werden. Es bietet sich jedoch an, diesen für den Fall zu stellen, dass die Gegenseite bereits die Abgabe der Verteidigungsanzeige unterlässt. Dann kann bereits zu diesem Zeitpunkt ein Versäumnisurteil ergehen.

III. Begründung

Unterhalb der Anträge folgt die Überschrift „Begründung:“. Es bietet sich an, sodann eine römische Nummerierung vorzunehmen. Unter I. wird der Sachverhalt dargestellt. Der Kläger ist für den Sachverhalt darlegungspflichtig. Er muss alle anspruchsbegründenden Tatsachen darstellen. Die Sachverhaltsdarstellung beginnt mit einem Einleitungssatz. Dieser schildert, worum es im Wesentlichen geht. Beispiel: „Der Kläger begehrt die Rückzahlung eines Darlehens.“ Hierauf folgt die Vorstellung der Parteien. Beispiel: „Die Beklagte ist ein Autohändler. Der Kläger kaufte bei ihr am (Datum) ein Auto.“ Dann erfolgt die Schilderung des Sachverhalts im Einzelnen. Hier sind alle anspruchsbegründenden Tatsachen zu schildern. Der Sachverhalt wird insgesamt objektiv geschildert, mithin ohne rechtliche Wertungen und Paragraphen. Ferner ist darauf zu achten, bereits im Sachverhalt Beweisangebote zu formulieren, da der Beklagte eventuell einige oder alle Tatsachen bestreiten wird. Beachte: Bei einer normalen Klage sind nur Strengbeweismittel zulässig (SAPUZ). Die Beweismittel sind jeweils unter den zu beweisenden Tatsachen aufzuführen. Unter II. erfolgen die rechtlichen Ausführungen. Diese sind nicht zwingender Inhalt der Klage. Sie werden jedoch dazu genutzt, in eigener Sache zu argumentieren und in schwierigen Sachverhalten den Richter auf gewisse Entscheidungen und rechtliche Zusammenhänge hinzuweisen. In der Regel erfolgen die rechtlichen Ausführungen nur zur Begründetheit. Rechtliche Ausführungen zur Zulässigkeit werden nur dann aufgenommen, wenn diese problematisch ist oder es sich um eine Sonderkonstellation handelt. Ein solcher Sonderfall liegt beispielsweise beim Urkundenprozess vor. Darüber hinaus werden die rechtlichen Ausführungen im Urteilsstil gehalten, um den Richter zu überzeugen. Beispiel: „Die Klage ist begründet. Dem Kläger steht ein Anspruch aus § 488 I 2 BGB zu.“ Hierauf folgen weitere Ausführungen. Gegebenenfalls sind nach den Ausführungen zum Hauptanspruch noch Ausführungen zu Zinsansprüchen oder anderen Nebenansprüchen zu tätigen.

IV. Unterschrift

Die gesamte Klageschrift wird mit dem Kürzel „Rechtsanwalt“ beendet. Erst hiermit wird die Arbeit formal beendet.

 

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