Kommt die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis?

Kommt die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis?

Ein Symbol des Sicherheits- und Präventionsstaats oder ein Beitrag zur Totalerfassung der Bürger?

Die Speicherung von Fingerabdrücken soll ab August 2021 auf Personalausweisen verpflichtend sein. So sieht es eine EU-Verordnung vor. Von Datenschützern hagelt es Kritik.

 

Worum geht es?

Ab dem 2. August 2021 soll die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Personalausweis verpflichtend sein. Die Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers sollen auf dem integrierten Chip gespeichert werden. Darauf verständigten sich die Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2019, um die Mindestsicherheitsstandards von Personalausweisen zu fördern. Diese Woche soll der Bundestag über ein Gesetz zur Umsetzung in nationales Recht abstimmen. Seitens Datenschützer hagelt es massive Kritik.

 

Grundlage: EU-Verordnung

Die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Personalausweis ist in Deutschland seit 2007 schon auf freiwilliger Basis möglich. Aus der aktuellen Fassung des § 5 IX 1 PAuswG geht hervor: 
Fingerabdrücke werden nur auf Antrag der antragstellenden Person gespeichert.

 

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollen aktuell in rund 44 Prozent der Fälle die biometrischen Daten gespeichert werden, die jeden Menschen zweifelsfrei identifizieren können. Denn jeder Fingerabdruck ist einmalig – selbst eineiige Zwillinge haben nicht den gleichen.

2019 wurde eine EU-Verordnung zur Vereinheitlichung von Personalausweisen beschlossen. Neben optischen Änderungen wie das Abdrucken des EU-einheitlichen Symbols der blauen Flagge mit gelben Sternenkranz und dem Kreditkartenformat soll eine Änderung eingeführt werden, die Datenschützer kritisch bewerten. Die Ausweise aller 27 Mitgliedstaaten sollen nämlich auch die Abdrücke des linken und des rechten Zeigefingers enthalten. Damit sollen die Dokumente fälschungssicherer und Missbrauchsfälle der Papiere beschränkt werden. Das Bundesinnenministerium erklärte in einer Mitteilung:

Damit künftig Identitätskontrollen auch bei Zweifeln am Lichtbild wie gewohnt zügig vor Ort erfolgen könne, übernimmt die neue EU-Verordnung die von den Reisepässen bekannte Regelung der verpflichtenden Speicherung von Fingerabdrücken […] im Dokument.

Regelung umstritten

Das Bundesinnenministerium betonte, dass die Speicherung von Fingerabdrücken wesentlich dazu beitrage, dass für die Freizügigkeit erforderliche Vertrauen innerhalb der EU zu festigen und zu gewährleisten. Dass diese Regelung aber nicht unumstritten ist, zeigte sich bereits bei der Abstimmung über die Verordnung. Im Europaparlament stimmte damals nur die knappe Mehrheit der Abgeordneten für die Einführung der Fingerabdruckspflicht. Die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann sprach sich zwar für die Erhöhung von Sicherheitsstandards, aber gegen die Speicherung der Fingerabdrücke aus:

Die verpflichtende Speicherung der Fingerabdrücke ist jedoch unverhältnismäßig und nicht notwendig.

Ähnlich sehen das auch die Datenschützer des Bielefelder Vereins Digitalcourage, die eine Petition gegen die Umsetzung in nationales Recht gestartet haben. Eine zwangsweise Abgabe von biometrischen Daten entspreche nicht den Werten von Rechtsstaat und Demokratie. Seitens des Vereins werde befürchtet, dass verschiedene Behörden aus In- und Ausland inklusive verschiedenster Geheimdienste sich Zugriff auf die Daten verschaffen könnten. Weiter heißt es, dass es keinen legitimen Grund gebe, pauschal die Bevölkerung zur Abgabe von Fingerabdrücken zu zwingen. Die Vorsitzende des Vereins, Rena Tanges, führte aus:

Alle Bürgerinnen und Bürger werden wie potenziell Tatverdächtige und Verbrecher behandelt, wenn sie ihre Fingerabdrücke abgeben müssen.

Bundestag muss über Gesetzesänderung abstimmen

In der laufenden Woche soll der Bundestag über die Umsetzung in nationales Recht abstimmen, ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits veröffentlicht. Aus diesem geht hervor, dass unter anderem § 5 IX 1 PAuswG – der aktuell die freiwillige Speicherung ermöglicht - wie folgt geändert werden soll: 

Die aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 2019/1157 […] auf dem elektronischen Speichermedium zu speichernden zwei Fingerabdrücke der antragstellenden Person werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert.

 

Falls der Bundestag die Umsetzung in nationales Recht beschließen sollte, hat Digitalcourage bereits angekündigt, wenn möglich gegen die Fingerabdruckspflicht juristisch vorgehen zu wollen. 

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Rechtsakte der EU](https://jura-online.de/lernen/rechtsakte-der-eu/1180/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_kommt_die_Speicherung_von_Fingerabdruecken_im_Personalausweis)

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