15. September: Internationaler Tag der Demokratie

15. September: Internationaler Tag der Demokratie

Woher kommt der Begriff und woraus leitet sich das Demokratieprinzip ab?

Am 15. September ist internationaler Tag der Demokratie. Was bedeutet Demokratie und woraus leitet sich das Demokratieprinzip in unserem Grundgesetz ab?

 

Worum geht es?

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im Jahre 2007 den internationalen Tag der Demokratie ins Leben gerufen. Seitdem wird jedes Jahr am 15. September für die Förderung und den Erhalt der Grundsätze der Demokratie geworben. Laut dem jährlich erscheinenden Demokratieindex der Zeitschrift „The Economist“ gelten von 167 untersuchten Staaten nur 76 Staaten als Demokratien (2019).

 

Was bedeutet Demokratie?

Das Wort Demokratie kommt ursprünglich aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel wie „Herrschaft des Staatsvolkes“. Der Grundgedanke der Demokratie ist, dass die Staatsgewalt nur vom Staatsvolk ausgeht. 

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Elementen direkter- und Elementen mittelbarer Demokratie. Bei der direkten Demokratie wird die Staatsgewalt durch Abstimmungen des Staatsvolkes wahrgenommen. Abstimmungen sind als direktdemokratisches Element zum Beispiel in der Schweiz sehr verbreitet. Bei der mittelbaren Demokratie hingegen werden durch das Staatsvolk Vertreter gewählt, welche für eine bestimmte Zeit die Staatsgewalt ausüben sollen. Man spricht dann von Repräsentanten und repräsentativer Demokratie.

Die ersten Demokratien werden im fünften Jahrhundert vor Christus in Griechenland verortet. Seitdem haben sich in einer langen Entwicklungsgeschichte auf der ganzen Welt verschiedenste Demokratiemodelle herausgebildet. In Deutschland ist die Demokratie - wie wir sie heute kennen - jedoch noch ziemlich jung. Nach dem Scheitern der Weimarer Republik und dem verheerenden zweiten Weltkrieg, wurde am 23. Mai 1949 durch das Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ins Leben gerufen.

Das Grundgesetz galt allerdings noch nicht für das gesamte heutige Staatsgebiet. Der Osten Deutschlands gehört erst seit dem 3. Oktober 1990 zur BRD. An diesem „Tag der deutschen Einheit“ wird jedes Jahr der Beitritt der DDR zur BRD gefeiert. Die DDR entsprach faktisch noch nicht den demokratischen Grundsätzen.

Die BRD ist ein föderaler Bundesstaat. Das bedeutet, dass die Bundesländer als teilweise eigenständige Einzelstaaten zu einem Bundesstaat zusammengeschlossen sind. Das Verhältnis von Bund zu Ländern ist besonders durch die Kompetenzregelungen der Art. 70 ff. GG und den Grundsatz der Länderverwaltung aus Art. 84 GG geprägt. Durch den Föderalismus entsteht eine Vielfalt an demokratischen Staatsorganen. Es gibt 16 Länderparlamente, den Bundesrat als Gesetzgebungsorgan der Bundesländer auf Bundesebene und den Bundestag als direkt gewähltes Bundesparlament. Darüber hinaus gibt es auf der Kommunalebene regelmäßige Wahlen der Gemeindevertretungen.

 

Die Demokratie und das Grundgesetz

Das Wort Demokratie (bzw. meistens als demokratisch) taucht im Grundgesetz fünfzehnmal auf. Meistens ist von „freiheitlich demokratische Grundordnung“, „demokratischer Bundesstaat“, „demokratische Grundsätze“ oder ähnlichen Prinzipien die Rede. Aber auch in Artikeln, in denen die Demokratie nicht ausdrücklich erwähnt ist, ist die Demokratie im Grundgesetz fest verankert. Man könnte zum Beispiel an die Wahl des Bundestages denken (Art. 39 GG) oder an das Gesetzgebungsverfahren in den Art. 70 ff. GG. 

Eng mit der Demokratie verbunden sind auch die sogenannten Demokratiegrundrechte. Dazu zählen die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG). Sie werden als Demokratiegrundrechte bezeichnet, weil sie für die politische Meinungskundgabe und die politische Meinungsbildung als unerlässlich gelten.

 

Das Demokratieprinzip

All diese Regelungen werden durch das Demokratieprinzip gewissermaßen zusammengehalten. Es ist eines der Staatszielbestimmungen und wird im Grundsatz aus Art. 20 Abs.1 GG hergeleitet. Das Demokratieprinzip ist bei der Auslegung des Grundgesetzes und vieler einfacher Gesetze von großer Bedeutung und beschreibt die Grundsätze unserer Demokratie.

Man kann verschiedene Ausprägungen des Prinzips genauer unterscheiden. Als erstes betrifft das Demokratieprinzip die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk. Dies ergibt sich ausdrücklich aus Art. 20 Abs. 2 GG. Die BRD ist eine repräsentative bzw. mittelbare Demokratie. Der Normalfall der Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk ist also die Wahl. Abstimmungen sind auch in Art. 20 Abs. 2 GG erwähnt, bilden aber praktisch die Ausnahme. 

Bei der Wahl gilt das Mehrheitsprinzip. Es muss also gewährleistet sein, dass die Stimmen der Mehrheit im Regelfall ausschlaggebend für das Wahlergebnis sind.

Für die mittelbaren Demokratie sind außerdem periodische Wahlen ein notwendiger Bestandteil. So wird jeder Abgeordnete des Bundestages gemäß Art. 39 GG nur für vier Jahre gewählt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Wähler ihre Repräsentanten regelmäßig neu bestimmen können.

Das Verhalten des Staates muss darüber hinaus durch eine ununterbrochene Legitimationskette auf das Volk zurückzuführen sein. Wenn z.B. ein Beamter der Exekutive tätig wird, muss dies auf den Volkswillen zurückführbar sein. Dabei besteht (auf Bundesebene) meistens folgende Legitimationskette: Das Volk wählt den Bundestag, der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der Bundeskanzler ernennt die Minister und die Minister ernennen die einzelnen Beamten.

Darüber hinaus lebt unsere Demokratie von einem Mehrparteiensystem. Dies folgt aus Art. 21 GG, in welchem von „Parteien“ die Rede ist. Dadurch sollen die Teilhabemöglichkeit und die politische Meinungsvielfalt gefördert werden. Einfach gesagt muss man in einer Demokratie überhaupt die Wahl haben, um eine demokratische Entscheidung treffen zu können. In der DDR gab es zum Beispiel faktisch nur die SED als wählbare Partei. In der BRD sind derzeit sechs Parteien im Bundestag vertreten und viele andere Parteien wählbar.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Parteien, Art. 21 GG](https://jura-online.de/lernen/parteien-art-21-gg/235/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_15_September_internationaler_Tag_der_Demokratie)

 - [Demokratieprinzip](https://jura-online.de/lernen/demokratieprinzip/237/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_15_September_internationaler_Tag_der_Demokratie)

 - [Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 1. Fall GG](https://jura-online.de/lernen/meinungsfreiheit-art-5-i-1-1-fall-gg/306/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_15_September_internationaler_Tag_der_Demokratie)

 - [Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG](https://jura-online.de/lernen/versammlungsfreiheit-art-8-gg/302/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_15_September_internationaler_Tag_der_Demokratie)

 - [Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I GG](https://jura-online.de/lernen/vereinigungsfreiheit-art-9-i-gg/285/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_15_September_internationaler_Tag_der_Demokratie)

 - [Staatszielbestimmungen, Art. 20, 20a GG](https://jura-online.de/lernen/staatszielbestimmungen-art-20-20a-gg/241/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_15_September_internationaler_Tag_der_Demokratie)
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