Europarecht: Deutschland übernimmt Ratspräsidentschaft

Europarecht: Deutschland übernimmt Ratspräsidentschaft

Das politische Motto 2020: „Gemeinsam Europa wieder stark machen“

Am 01.07.2020 hat die Bundesrepublik Deutschland die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernommen und damit die Republik Kroatien abgelöst. Worum geht es dabei und wie wirkt sich die Präsidentschaft aus?  

 

Worum geht es?

Der Rat der Europäischen Union wurde ursprünglich als Rat der Europäischen Gemeinschaften gegründet. Von Anfang an nahmen dabei die Mitgliedstaaten die Ratspräsidentschaft im halbjährigen Wechsel wahr.

Ab Januar 2020 wurde die Ratspräsidentschaft unter dem politischen Motto “Ein starkes Europa in einer Welt voller Herausforderungen” erstmals durch die Republik Kroatien angetreten. Die Republik Kroatien ist erst seit 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union und damit der jüngste Mitgliedstaat.

Nach dem Ende der regulären Amtszeit Kroatiens übernimmt die Bundesrepublik Deutschland, als Gründungsmitglied der Gemeinschaften, seit 1958 bereits zum 13. Mal die Ratspräsidentschaft. Das politische Motto für die deutsche Präsidentschaft wird „Gemeinsam Europa wieder stark machen“ lauten.

 

Was ist der Rat der Europäischen Union?

Der Rat der Europäischen Union ist eines der einflussreichsten Organe der EU. Sein Hauptsitz ist das Europagebäude in Brüssel. Teilweise stößt man in der Literatur noch auf die Bezeichnung Ministerrat. Üblicher ist allerdings die kurze Bezeichnung „Rat“, wie sie auch in den Verträgen verwendet wird.

Bestimmungen über die Organisation und Arbeitsweise des Rates finden sich vor allem in Art. 16 EUV und Art. 237 ff. AEUV. Durch die Namensähnlichkeit besteht eine Verwechslungsgefahr mit dem sog. „Europäischen Rat“, welcher allerdings ein selbstständiges, vom Rat unabhängiges, Organ bildet.

Der Rat besteht aus jeweils einem Vertreter jedes Mitgliedsstaates auf Ministerebene (Art. 16 Abs. 2 EUV) und tritt regelmäßig in wechselnden Formationen (Art. 16 Abs. 6 EUV) zusammen. Die aktuellen Ratsformationen, auch Fachräte genannt, sind im Anhang I der Geschäftsordnung des Rates zu finden. Die Entsendung eines ständigen Mitgliedes ist nicht vorgeschrieben, sodass je nach Zusammensetzung des Rates ein anderes fachkundiges Regierungsmitglied entsandt werden kann.
So werden im Rat „Wirtschaft und Finanzen“ meistens Minister oder Staatssekretäre der Finanz- oder Wirtschaftsministerien sitzen und im Rat „Landwirtschaft- und Fischerei“ Minister oder Staatssekretäre der Landwirtschaftsministerien. Durch die personelle Überschneidung von Mitgliedern der Regierungen der Mitgliedsstaaten und Ratsmitgliedern wird der Rat gewissermaßen zu einem strukturellen Bindeglied zwischen den Organen der Mitgliedstaaten und denen der EU.

Der Rat nimmt vor allen Dingen – gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – die Gesetzgebungsfunktion wahr und übt gemeinsam mit diesem die Haushaltsfunktion aus (Art. 16 Abs. 1 EUV).

Durch diese weitreichenden Kompetenzen und seine Eigenschaft als Bindeglied kommt dem Rat eine einflussreiche Schlüsselfunktion im politischen System der EU zu.

 

Wie wird die Ratspräsidentschaft festgelegt?

Die Ablösung der Ratspräsidentschaft – in der deutschen Fassung der Verträge wird von dem „Vorsitz im Rat“ gesprochen – erfolgt gemäß Art. 16 Abs. 9 EUV einem System der gleichberechtigten Rotation. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten gleichberechtigt an der politischen Führung des Rates teilhaben.

Die Reihenfolge wird nach Art. 236 lit. b) AEUV durch Beschluss vom Europäischen Rat festgelegt. Eine Einigung auf die Abfolge bis einschließlich 2030 ist bereits erfolgt, sodass eine grundlegende politische Planungssicherheit für die Mitgliedstaaten im neuen Jahrzehnt gegeben ist.

 

Wie wirkt sich die Ratspräsidentschaft organisatorisch aus?

Die Ratspräsidentschaft erlaubt es grundsätzlich, den Vorsitz in den verschiedenen Fachräten zu stellen.

Eine Ausnahme bildet dabei der Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Seit dem Vertrag von Lissabon wird der Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten durch den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik wahrgenommen (vgl. Art. 16 Abs. 9, 18 Abs. 3 EUV). Der derzeitige Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten durch den Hohen Vertreter Josep Borrell i Fontelles bleibt durch den anstehenden Wechsel der Ratspräsidentschaft also unbeeinflusst.

Der Vorsitz im Rat für Allgemeine Angelegenheiten (vgl. Art. 16 Abs. 6 U Abs. 1 EUV) und in den Fachräten erlaubt vielfältige politische Gestaltungsmöglichkeiten. Die Präsidentschaft ist vor allem für die Organisation und Leitung von Sitzungen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen und die Vertretung des Rates gegenüber anderen Organen der EU zuständig.

Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Amtszeit auf ein halbes Jahr ist der Gestaltungsspielraum der einzelnen Präsidentschaften allerdings stark eingeschränkt. Um eine kontinuierlichere Arbeitsweise zu erreichen, hat man durch einen Beschluss festgelegt, jeweils drei sechsmonatige Präsidentschaften zu einer gemeinsamen 18-monatigen Amtszeit zusammenzufassen. Die deutsche Präsidentschaft erfolgt also in enger inhaltlicher Kooperation mit den 2021 folgenden Amtsinhabern, Portugal und Slowenien. Neben der Herstellung einer inhaltlichen Kontinuität wird dadurch auch die inhaltliche Kompromissfindung zwischen den kooperierenden Mitgliedstaaten gefördert.

 

Welches Programm legt die Bundesrepublik vor?

Inhaltlich wird es während der deutschen Präsidentschaft unter dem Motto „Gemeinsam Europa wieder stark machen“ hauptsächlich um die Bewältigung aktueller Probleme gehen. Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, fasst zusammen:

Wir wollen ein starkes, modernes und bürgernahes Europa, das seine Werte zu schützen weiß, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern voranbringen.

Gemeinsam mit Portugal, Slowenien und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik wurde bereits ein Programm für die 18-monatige Amtszeit veröffentlicht. Einen nicht unerheblichen Teil nimmt die Reaktion auf die Folgen der „Corona Pandemie“ ein. Ein Kernelement der Pandemiebewältigung soll die Vereinbarung eines mehrjährigen Finanzrahmens für 2021 bis 2027 sein. Darüber hinaus wird es schwerpunktmäßig um die künftigen Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich nach dem „Brexit“ gehen.

Losgelöst von diesen aktuellen Problemen soll neben der wirtschaftlichen Entwicklung als „Europäisches Zukunftsmodell“ und der „Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt“ die „Verwirklichung eines klimaneutralen, grünen, fairen Europas“ als eine Kernforderung die Amtszeit dominieren. Dabei wird auch ausdrücklich auf das Übereinkommen von Paris Bezug genommen.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Organe der EU, Art. 13 ff. EUV](https://jura-online.de/lernen/organe-der-eu-art-13-ff-euv/1179/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Europarecht_Deutschland_uebernimmt_Ratspraesidentschaft)
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