Richterwahl an den Bundesgerichten – djb fordert Frauenquote

Wie läuft die Wahl ab und warum wird sie kritisiert?

An den Bundesgerichten werden neue Richterinnen und Richter gewählt. Die Wahl steht allerdings in der Kritik: Sie sei intransparent. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert in einem offenen Brief Gleichstellung.

 

Worum geht es?

Am 02. Juli 2020 kommt der Bundesrichterwahlausschuss zusammen, um über die neu zu besetzenden Stellen beim BGH, BVerwG und BFH zu entscheiden. Fünfzehn neue Richterinnen und Richter sollen an die Bundesgerichte. Doch die Wahl steht schon lange in der Kritik und gilt als intransparent. Außerdem bemängelt unter anderem der Deutsche Juristinnenbund, dass es – wieder – kaum weibliche Kandidaten geben würde.

 

Ablauf der Wahl

Wie die Wahl grundsätzlich abläuft, ist im Gerichtsverfassungs- und Richterwahlgesetz geregelt. Für die Wahl als Richter oder Richterin beim BGH bestimmt § 125 I GVG:

Die Mitglieder des Bundesgerichtshofes werden durch den Bundesminister der Justiz und für den Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss gemäß dem Richterwahlgesetz berufen und vom Bundespräsidenten ernannt.

Der Richterwahlausschuss ist ein Gremium, das aus den Justizministern der Länder besteht. Hinzu kommen weitere 16 Mitglieder, die vom Bundestag gewählt wurden. Das 32-köpfige Gremium wird von der Bundesjustizministerin einberufen, die auch den Vorsitz innehält, allerdings kein Stimmrecht hat. Als Bundesrichter gewählt werden kann jeder Deutscher, der die Befähigung zum Richteramt besitzt und das 35. Lebensjahr vollendet hat. Aktive Bewerbungen von Richterinnen und Richtern sind aber nicht möglich. Kandidaten können vielmehr nur gemäß § 10 Richterwahlgesetz von den Mitgliedern des Richterwahlausschusses vorgeschlagen werden.

Die Wahl geschieht in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 12 Richterwahlgesetz). Bundesrichter müssen besonders fachlich und persönlich qualifiziert sein. Darüber hinaus sei auch die föderale Zugehörigkeit ein Wahlkriterium, da alle Bundesländer entsprechend ihrer Bevölkerungszahl bei den Bundesgerichten vertreten sein sollen. Anschließend an die Wahl müssen die gewählten Kandidaten noch vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit.

 

Kritik an der Wahl

Dieses Wahlverfahren zur Besetzung neuer Stellen an Bundesgerichten steht schon seit längerer Zeit in der Kritik. Bereits die Kandidatenauswahl sei zu intransparent. Die Grünen fordern daher anstelle des Vorschlagsverfahren eine Ausschreibung der Bundesrichterstellen. Somit könne man der Öffentlichkeit auch zeigen, welche Auswahlkriterien es überhaupt genau gebe. Aktuell sei dies nämlich nicht ersichtlich, so die Kritik. Außerdem sei auch nur den Justizverwaltungen bekannt, wann überhaupt Stellen zu besetzen sind.

 

Keine Gleichstellung?

Darüber hinaus gebe es kaum weibliche Kandidaten. Die Bundesgerichte seien ausweislich der letzten Richterstatistik des Bundesamtes für Justiz von Ende 2018 zu rund einem Drittel mit Richterinnen besetzt. Auch dieses Jahr spreche die Vorschlagsliste für den BGH nicht für Gleichstellung: Auf dieser finden sich 26 Kandidaten: 20 männliche, 6 weibliche. Den Deutschen Juristinnenbund, eine Frauenorganisation in der Justiz, verärgert das.  Als Reaktion gab es dieses Jahr einen offenen Brief an den Richterwahlausschuss.  Die Organisation kämpft seit vielen Jahren für mehr Frauen an Bundesgerichten, sie fordert im Brief, dass nun mindestens 50 Prozent der freien Stellen mit „hervorragend qualifizierten Frauen“ besetzt werden sollen. Präsidentin Maria Wersig kommentierte:

Es gibt immer noch die gläserne Decke für hochqualifizierte Frauen und das sehen wir jedes Jahr aufs Neue bei den Bundesrichterwahlen, wo eben nicht 50:50 vorgeschlagen wird und wo nicht 50:50 gewählt wird.

 

Der offene Brief an den Richterwahlausschuss erhält viel Zuspruch. Eine Vielzahl an hochrangigen Juristinnen und Juristen haben ihn unterschrieben, darunter auch eine Vorsitzende Richterin eines BGH-Senats. Dem Deutschen Richterbund (DRB) ist die Ungleichbesetzung der Bundesgerichte ebenfalls aufgefallen. In einem Papier des DRB heißt es:

Der Anteil von Frauen an den Bundesgerichten ist gemessen an dem Anteil der Frauen in den unteren Instanzen zu gering. Der Richterwahlausschuss ist dazu aufgerufen, das bei Vorschlägen und Wahl zu berücksichtigen.

 

Anders beim BVerfG

Zumindest beim BVerfG herrscht Gleichstellung. Der ausgeschiedene Präsident Andreas Voßkuhle wurde von Astrid Wallrabenstein ersetzt. Präsident ist zwar mit Stephan Harbart ein Mann, seine Vizepräsidentin ist hingegen mit Doris König weiblich. Das BVerfG besteht damit aktuell aus acht Richterinnen und acht Richterin. Die frühere Präsidentin des BVerfG, Jutta Limbach, ist darüber erfreut und sagte: 

„Endlich halbe halbe“.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - Beitrag vom 29. Mai 2020: "[BVerfG besetzt Richterposten neu](https://jura-online.de/blog/2020/05/29/bverfg-besetzt-richterposten-neu/?utm_campaign=Wusstest_Du_Richterwahl_an_Bundesgerichten_djb_fordert_Frauenquote)"
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