Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland?

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland?

Streit um das Urteil des BVerfG zum EZB-Anleihenkaufprogramm

Das BVerfG weicht im Verfahren um die Staatsanleihenkäufe der EZB von der Rechtsauffassung des EuGH ab und sorgt damit für einen Paukenschlag in der europäischen Rechtsgemeinschaft. Wie laut ist das Echo? 

 

Worum geht es?

Als unsere Bundesverfassungsrichter ihr jüngstes Urteil im Streit um das EZB-Anleihenkaufprogramm verkündet haben, haben sie bereits damit gerechnet, dass sie für Aufsehen sorgen werden. Erstmals seit Bestand des BVerfG stellt sich Karlsruhe gegen die Rechtsprechung des EuGH. Anders als die Richter in Luxemburg sehen sie das PPTS der EZB als teilweise verfassungswidrig (wir haben darüber berichtet). Darüber hinaus monierten sie zum einen das Handeln der EZB als außerhalb ihrer Kompetenz, zum anderen bezeichneten sie die Entscheidung des EuGH als ultra vires. Der EuGH hat sich inzwischen in einer kurzen Pressemitteilung zu Wort gemeldet: In dieser heißt es schlicht, dass man die Urteile nationaler Gerichte nicht kommentiere. Gleichzeitig tut das Gericht in Luxemburg aber genau dieses: Der EuGH weise „ganz generell“ darauf hin, dass seine Urteile bindend seien. Allein er könne feststellen, ob ein Unionsorgan gegen EU-Recht verstoße.

Möglicherweise muss sich der EuGH nun auch mit der Rechtmäßigkeit des Urteils des BVerfG auseinandersetzen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwägt nämlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland.

 

Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV

Die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland kündigte von der Leyen in einem Brief an den Grünen-Europapolitiker Sven Giegold an. Giegold hatte die EU-Kommission vorab dazu aufgefordert, ein solches einzuleiten – aus Sorge vor einem Konflikt innerhalb der gesamten europäischen Rechtsgemeinschaft, der durch das BVerfG-Urteil entstehen könnte. Dieses wirke wie eine Einladung an Gerichte anderer Mitgliedstaaten, den EuGH zu umgehen. Ein Vertragsverletzungsverfahren könnte dem entgegenwirken.

Das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV ermöglicht der EU-Kommission den EuGH anzurufen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat. Es dient dazu, die Umsetzung und Anwendung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Folge eines Vertragsverletzungsverfahrens – wenn es bis zum Ende durchgeführt wird, was nicht zwingend ist – ist ein Feststellungsurteil. Dem betroffenen Mitgliedstaat wird dann auferlegt, die beanstandete Vertragsverletzung zu beseitigen. 

Im Rahmen des Verfahrens nach Art. 258 AEUV muss vor einer Klageerhebung ein zweistufiges Vorverfahren erfolgen. Als erster Schritt ist ein Mahnschreiben der Kommission vorgesehen, das an den Mitgliedstaat gerichtet ist. Es dient der Eingrenzung des Rechtsstreits, der Mitgliedstaat wird zur Äußerung aufgefordert und bekommt die Möglichkeit, die Angelegenheit zu bereinigen. Anschließend erfolgt die begründete Stellungnahme der Kommission. Erneut kann der Mitgliedstaat freiwillig dafür Sorge tragen, sein Handeln zu korrigieren, oder aber jenes zu rechtfertigen. Sowohl das Mahnschreiben als auch die begründete Stellungnahme haben keine rechtliche Wirkung – sie sind lediglich die notwendigen Voraussetzungen für die Anrufung des EuGH und legen den Streitgegenstand fest. Abschließend erfolgt dann die Klageerhebung vor dem EuGH. Sollten die Richter in Luxemburg einen Rechtsverstoß des Mitgliedstaates feststellen, dann kann die EU-Kommission finanzielle Sanktionen gegen das Land beantragen. Diese können solange aufrechterhalten werden, bis der Rechtsverstoß korrigiert wird.

 

Richtiger Schritt?

Aktuell werde das deutsche Urteil analysiert. Von der Leyen schrieb in ihrem Brief, dass auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse die nächsten Schritte geprüft werden – bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren. Es gehe um nicht weniger als Fragen über den Kern der europäischen Souveränität. Währenddessen fallen die Ansichten unterschiedlich aus, ob ein solches Verfahren nun der richtige Schritt sei. Europarechtler Franz Mayer befürwortet die Erwägungen von der Leyens:

Aus Sicht des Europarechts kann man sich das nicht bieten lassen.

Mayer ist der Auffassung, dass die EU-Kommission wegen der Nicht-Befolgung des EuGH-Urteils ein Verfahren gegen Deutschland einleiten müsse. Ähnlich sieht es die SPD-Politikerin Katarina Barley:

Ich habe die Sorge, dass sich das Urteil negativ auf die Zukunft und den Zusammenhalt der Europäischen Union auswirken könnte.

Kritisch betrachtet wird ein mögliches Verfahren vom CDU-Europaabgeordneten Stefan Berger. Er schließt sich den Erwägungen des BVerfG an, die EZB müsse ihre Programme zu Staatsanleihekäufen besser begründen:

Deshalb jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, nützt niemandem und ist grundsätzlich das falsche Mittel.

Wie geht es weiter?

Ob die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland vornimmt oder nicht bleibt abzuwarten. Es wird vermutet, dass die Kommission zunächst beobachten werde, ob die EZB den Anforderungen aus Karlsruhe nachkommt und eine befriedigende Begründung für das Ankaufprogramm nachreicht. Einen Termin, an dem sich die EU-Kommissare mit dem Fall befassen werden, gibt es zumindest noch nicht. Ein sich weiter einschneidender Streit zwischen Luxemburg und Karlsruhe solle aber vermieden werden, heißt es von Beobachtern.

Währenddessen wird die EZB ihre Staatsanleihenkäufe fortsetzen, sagte die deutsche Notenbankdirektion Isabel Schnabel. Ihrer Aussage nach sei nur der EuGH für das Handeln der EZB zuständig – und dieser entschied, dass das Programm rechtmäßig sei. So sieht auch die Rechtsauffassung von von der Leyen aus:

Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der EuGH in Luxemburg.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführende Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Organe der EU, Art. 13 ff. EUV](https://jura-online.de/lernen/organe-der-eu-art-13-ff-euv/1179/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Vertragsverletzungsverfahren_gegen_Deutschland)

 - [Vertragsverletzungsverfahren, Art. 258 ff. AEUV](https://jura-online.de/lernen/vertragsverletzungsverfahren-art-258-ff-aeuv/1192/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Vertragsverletzungsverfahren_gegen_Deutschland)

 - Beitrag vom 07. Mai 2020: ["Paukenschlag aus Karlsruhe: BVerfG urteilt gegen EZB und EuGH"](https://jura-online.de/blog/2020/05/07/paukenschlag-aus-karlsruhe-bverfg-urteilt-gegen-ezb-und-eugh/?utm_campaign=Wusstest_Du_Vertragsverletzungsverfahren_gegen_Deutschland)
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