Journalismus oder Verbrechen?
Pressefreiheit und Auslieferungsersuchen, Held oder Verräter? In London wird über die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Assange verhandelt.
Worum geht es?
Vergangenen Montag hat in London der Prozess über die Auslieferung von Julian Assange an die USA begonnen. Die Personalie des WikiLeaks-Gründer ist umstritten: Für die US-Geheimdienste und das amerikanische Justizministerium gilt er als Verräter, als Spion, als Staatsfeind. Andere sehen in ihm wiederum einen Helden, der im Interesse der Öffentlichkeit illegales Handeln der amerikanischen Regierung aufgedeckt hat. Die Fronten sind vor dem Woolwich Crown Court in der englischen Hauptstadt daher verhärtet. Es geht aber um noch viel mehr als um ein reines Auslieferungsersuchen: Es geht um Pressefreiheit, um amerikanische Politik und um drohende 175 Jahre Haft für Assange.
Was wird Assange vorgeworfen?
Der Australier Assange hatte geheime Dokumente über die amerikanische Kriegsführung über seine Plattform WikiLeaks veröffentlicht. Verschiedene Whistleblower spielten ihm die brisanten Dokumente zu. Der Anwalt der amerikanischen Regierung brachte am Montag vor, dass Assange durch die Veröffentlichung das Leben von Menschen gefährdete. Ein Großteil der Materialien sei nicht unkenntlich gemacht worden, wodurch Daten von Informanten, Journalisten und anderen in Kriegsgebieten an die Öffentlichkeit gelangt seien. Die USA werfen ihm daher in mehreren Anklagepunkten Verstöße gegen den Espionage Act sowie Verschwörung zum Hacken vor. Spannend ist, dass es sich dabei um ein Gesetz handelt, das sehr selten zur Anwendung kommt. Es entstand 1917 zur Zeit des Ersten Weltkriegs und richtete sich gegen Spione im Krieg. Daher wird es praktisch nie verwendet. Sollte Assange ausgeliefert und in den USA verurteilt werden, drohen ihm durch den Espionage Act bis zu 175 Jahren Gefängnis unter schweren Bedingungen.
Wobei: In junger Vergangenheit wurde doch eine weitere Verurteilung unter den Espionage Act bekannt. Chelsea Manning, eine der Whistleblowerinnen für WikiLeaks, war zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. 2017 wurde sie zwar vom damaligen US-Präsidenten Obama begnadigt, sitzt aber aktuell wieder im Gefängnis, da sie sich weigert, den Behörden Fragen zu WikiLeaks zu beantworten.
Verteidigung sieht politischen Prozess
Assanges Verteidigung sieht die Gefahr, dass das Auslieferungsgesuch rein politisch motiviert sei. Die amerikanische Regierung wolle eine unbequeme Stimme mundtot machen. Sollte der Auslieferung stattgegeben werden, stelle diese einen schweren Schlag gegen die Pressefreiheit dar. Man sei davon überzeugt, dass man Assange in den USA keinen fairen Prozess bieten würde. Vor dem Woolwich Crown Court führte die Verteidigung von Assange aus, dass die amerikanische Regierung an Assange vielmehr ein Exempel statuieren wolle.
Während seine Verteidigung im Gericht für ihn kämpfte bekam der WikiLeaks-Gründer auch vor dem Gericht Unterstützung. Bereits vor dem Prozessauftakt versammelten sich in London viele Demonstranten unter dem Motto „Free Assange“. Die Unterstützer wollten darauf aufmerksam machen, dass sie den Prozess für ungerecht halten. Assange habe nur das getan, was jeder Journalist hätte tun dürfen und müssen, nämlich geheime Dokumente veröffentlichen, um erhebliche Missstände aufzuklären. Auf ihren Bannern war daher zu lesen:
Journalismus ist kein Verbrechen.
Es gehe um den Extradition Act, nicht um Pressefreiheit
Und als würde der amerikanische Anwalt aus dem Court heraus den Demonstranten antworten, trug dieser in seiner Anklageschrift vor:
Journalismus sei auch keine Entschuldigung für ein Verbrechen.
Die amerikanischen Anwälte betonten, dass es um Verbrechen gehen, die durch eine Berichterstattung nicht entschuldigt werden könnten. In ihrer Klageschrift heißt es daher, dass die Verteidigung versuche, diesen Prozess zu einem Prozess um die Frage der Pressefreiheit zu machen. Darum gehe es aber in London nicht, sondern allein um das Auslieferungsersuchen, das sich auf den Extradition Act von 2003 stützen lasse.
Der Extradition Act enthalte aber eine Ausnahme, den die Verteidigung nutzen möchte. Danach sollen Auslieferungen für sogenannte „Politische Straftaten“ – auch Spionage – ausgeschlossen sein. Assange betonte, dass er in den USA keinen fairen Prozess zu erwarten habe. Zum einen wird das mit der Anwendung des Espionage Act begründet. Zum anderen aber auch damit, dass Assange sich wegen seiner fehlenden amerikanischen Staatsbürgerschaft nicht auf den ersten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung berufen dürfe, in dem die Meinungs—und die Pressefreiheit geregelt werden. Dieses First Amendment wird grundsätzlich sehr weit in den USA ausgelegt – für die Veröffentlichungen bei WikiLeaks soll nach kritischer Auffassung der Verteidigung dieser Verfassungsgrundsatz aber nicht gelten.
Bereits einmal konnte Assange einer Auslieferung entgehen, indem er sich in Ecuador in einer Londoner Botschaft flüchtete. Dort lebte er sieben Jahre, bevor ihm 2019 das Asyl entzogen und er von der britischen Polizei festgenommen wurde. Nun muss über seine Auslieferung richterlich entschieden werden.
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- [Pressefreiheit, Art. 5 I 2 1. Fall GG](https://jura-online.de/lernen/sonstige-kommunikations-grundrechte-art-5-i-1-u-2-gg/290/excursus?utm_campaign=?utm_campaign=Wusstest_Du_Verhandlungsbeginn_im_Auslieferungsverfahren_gegen_Assange_Ein_Praezedenzfall_fuer_die_Pressefreiheit)
- [Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 1. Fall GG](https://jura-online.de/lernen/meinungsfreiheit-art-5-i-1-1-fall-gg/306/excursus?utm_campaign=?utm_campaign=Wusstest_Du_Verhandlungsbeginn_im_Auslieferungsverfahren_gegen_Assange_Ein_Praezedenzfall_fuer_die_Pressefreiheit)
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