Ein Ferkel vor dem BVerfG?

Ein Ferkel vor dem BVerfG?

In Karlsruhe geht es tierisch zu

Vor dem BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde von einem Ferkel eingereicht worden. Wer oder was steckt dahinter? Geht das überhaupt?

 
Worum geht es?

Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde eingegangen, die von der Tierrechtsorganisation PETA unterstützt wird. Beschwerdeführer ist aber jemand anderes: Nämlich Ferkel. Im Namen von den Tieren hat die Organisation die Beschwerde eingereicht, um gegen die betäubungslose Kastration von männlichen Ferkeln vorzugehen. Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen das Gesetz, mit dem die Frist dieser Kastrationsmethode verlängert wurde. Da PETA der Auffassung ist, dass auch Tiere Grundrechte haben, könnten diese die auch vor dem BVerfG geltend machen. Das BVerfG wird sich mit der Frage beschäftigen müssen: Können Tiere vor Gericht klagen?

 

Beschwerdeführer: Jedermann

Das Recht, Verfassungsbeschwerde zu erheben, steht nach Art. 93 I Nr. 4a GG jedermann zu, der behaupten kann, in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein. Daher ist jeder als beschwerdefähig anzusehen, der Träger des geltend gemachten Grundrechts ist. Mit anderen Worten: Die Beschwerdefähigkeit orientiert sich an der materiellen Grundrechtsfähigkeit. Von der Beschwerdefähigkeit muss die Beschwerdebefugnis unterschieden werden. Dieses Kriterium dient dem Ausschluss der Popularverfassungsbeschwerde. Beschwerdebefugt ist nur, wer durch die gerügte Maßnahme selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist. Nach der sogenannten Möglichkeitstheorie muss die behauptete Grundrechtsverletzung nach dem Vortrag des Beschwerdeführers als möglich erscheinen.

PETA spricht Tieren, vorliegend also auch den Ferkeln, eine Grundrechtsfähigkeit zu. Diese lasse sich aus dem Tierschutzgesetz, aber auch aus der Staatszielbestimmung des Art. 20a GG ableiten. 

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgaben von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Aus dieser Schlussfolgerung zieht PETA die Grundrechtsfähigkeit von Tieren. Um einen Tierschutz überhaupt zu ermöglichen, müsse das BVerfG der Tierrechtsorganisation zufolge die Ferkel als „nicht-humane Rechtspersonen“ anerkennen – mit der Auswirkung, dass die Ferkel Verfassungsbeschwerde erheben könnten. Die Organisation selbst tritt bei der eingegangenen Verfassungsbeschwerde lediglich als Prozessvertreter der Ferkel auf. PETA-Anwalt Christian Arleth kommentierte:

Die Ferkel möchten selbst, dass sie nicht länger betäubungslos kastriert werden.

 

Grundgesetz ist menschenzentriert

Dieser Herleitung ist entgegenzuhalten, dass das Grundgesetz menschenzentriert sei. Professor Jens Bülte hält zwar die neue Frist für die betäubungslose Kastration für verfassungswidrig, betont aber, dass der Mensch im Mittelpunkt der Verfassung stehe. Auf unsere Grundrechte können sich zwar auch juristische Personen über Art. 19 III GG berufen, soweit sie ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind. Im Hintergrund von juristischen Personen stehen aber auch Menschen.

 

Übergangsfrist bis 2020

Vereinzelt wird über die Aktion von PETA geschmunzelt und sie als reine „Marketing-Maßnahme“ deklariert. Der Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist hingegen ernst. PETA bzw. „die Ferkel“ wenden sich gegen die beschlossene Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bis 2020. Ursprünglich sollte diese Kastrationsmethode bereits Ende 2018 enden. Da die Alternativen zur betäubungslosen Kastration noch nicht ausgereift entwickelt waren, verlängerte der Bundestag die Frist. Eine Möglichkeit wäre es, dass geschulte Landwirte die Ferkel zukünftig selbst mit einem speziellen Gas betäuben dürfen. Ob dies die Ferkel von dem Schmerzen befreit, wird ebenfalls von PETA bezweifelt. Pro Jahr werden circa 20 Millionen Ferkel kastriert, damit das Fleisch von Ebern keinen strengen Geruch bekommt.

Die Verfassungsbeschwerde wurde am 19.11.2019 in Karlsruhe eingereicht. Ihr Ausgang bleibt spannend.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten zu diesem Thema an:

 - [**Verfassungsbeschwerde, Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 23, 90 ff. BVerfGG**](https://jura-online.de/lernen/verfassungsbeschwerde-art-93-i-nr-4a-gg-13-nr-8a-23-90-ff-bverfgg/855/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Ferkel_ziehen_vor_das_BVerfG)

 - [**Staatszielbestimmungen, Art. 20, 20a G**G](https://jura-online.de/lernen/staatszielbestimmungen-art-20-20a-gg/241/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Ferkel_ziehen_vor_das_BVerfG)