Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)
Die schöne niedersächsische Gemeinde G gewinnt seit den letzten Jahren zunehmend mehr an Attraktivität und Beliebtheit mit der Folge, dass sich die Anzahl der Hinzuziehenden von außerorts um ein Vielfaches steigert. Diese Entwicklung führt aber insbesondere auch zu erheblich ansteigenden Miet- und Grundstückspreisen, sodass die einheimischen Bewohner aus G sich gezwungen sehen, aus G wegzuziehen, weil sie sich die Preise nicht mehr leisten können.
Dieser Entwicklung möchte die Gemeinde entgegenwirken. Sie entscheidet, dass zwanzig Grundstücke, die der Gemeinde gehören, nur an einheimische Bewohner verkauft werden dürfen, die mindestens seit fünf Jahren in G leben. Zusätzlich müssen sich die Interessenten dazu verpflichten, mindestens fünf weitere Jahre in G zu bleiben.
Der A, der in den Niederlanden lebt und dort studiert, ist in G aufgewachsen und möchte in G nun auch sein Studium beenden. Außerdem hat A in G geerbt und möchte ohnehin in seine Heimat zurückkehren. Als er bei seiner Recherche von den verfügbaren Grundstücken in G erfährt, fragt er als Interessent bezüglich eines Grundstücks bei der Gemeinde an. Von dieser erhält er jedoch eine Ablehnung mit der Begründung, dass A die Anforderungen nicht erfülle.
Eine Ablehnung erhält auch der ukrainische Investor B. Dieser hat von dem florierenden Zustand in G gehört und möchte dort ein Grundstück erwerben, weil er darin ein lukratives Geschäft sieht.
Frage 1: A und B fühlen sich in ihren europäischen Rechten verletzt. Zu Recht?
Frage 2: A möchte, dass sich der EuGH mit der Angelegenheit auseinandersetzt. Was kann er tun?
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Viel Spaß und viel Erfolg beim eigenständigen Lösen der Klausur.
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