Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen europäisches Recht

Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen europäisches Recht

Verstoß gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs

Im Gesetz steht sie zwar bereits seit längerer Zeit – kassiert wurde sie bislang aber noch nicht. Und das wird vorerst auch so bleiben: Der EuGH hat nun entschieden, dass die Pkw-Maut nach dem jetzigen Modell nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend.

 

Worum geht es?

“Ein Alexander Dobrindt scheitert nicht” hatte Horst Seehofer einst gesagt und erhoffte sich mit der Durchsetzung der Maut ein Prestigeprojekt der CSU, die ab Oktober 2020 auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden sollte. Abzüglich aller Kosten sollte das Projekt etwa 500 Millionen Euro pro Jahr in die Kassen für Investitionen und die Verkehrsinfrastruktur spülen, hieß es aus dem Verkehrsministerium. Beschlossen wurde die Maut eigentlich schon 2015 – da die EU-Kommission aber Zweifel an den neuen Regelungen und den Zahlen hatte, wurde ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eröffnet, sodass die Gesetze bisher nicht umgesetzt werden konnten. Nach kleineren Änderungen gab die EU dann 2016 doch noch grünes Licht. Österreich gab sich damit aber nicht zufrieden und zog vor Gericht: Die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Unterstützung fanden sie hierbei aus den Niederlanden. Obwohl ein Gutachter des EuGH noch im Februar empfohlen hatte, die Klage abzuweisen, folgten die Richter am EuGH diesem Vorschlag nicht und entschieden nun, dass die deutsche Maut Ausländer tatsächlich diskriminiere.

 
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Für die CSU und den ehemaligen Verkehrsminister, Alexander Dobrindt, der große Teile seiner Ministerzeit darauf verwandte, das umstrittene Projekt durchzusetzen, ist dies ein herber Rückschlag. Man versprach sich mit komplexen Konstruktionen, eine Gebühr durchzusetzen, die zwar alle zahlen müssen, unter dem Strich aber nur Fahrer aus dem Ausland extra belasten würden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für die Mautzahlungen geringere Kfz-Steuern zahlen und hierdurch komplett entlastet werden. Und genau hier liegt das Problem, das Österreich vor dem EuGH im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage monierte.

Laut EuGH stehe es zwar jedem Mitgliedstaat frei, die Straßeninfrastruktur durch die Nutzer zu finanzieren, anstatt über Steuern. Bei einer solchen Änderung müsse aber das Diskriminierungsverbot beachtet werden. Bei den deutschen Mautplänen habe sich gezeigt, dass der Systemwechsel auf ein Benutzerprinzip bei der Finanzierung in Wirklichkeit ausschließlich ausländische Fahrzeughalter treffe, während für deutsche Autofahrer weiterhin das Steuerfinanzierungsprinzip gelte. Der EuGH entschied zudem, dass die Maut gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs (Art. 28 ff. AEUV) und des freien Dienstleistungsverkehrs (Art. 56 ff. AEUV) im EU-Binnenmarkt verstoße. Dies begründeten die Richter damit, dass die Maut geeignet sei, den Zugang von Waren aus anderen EU-Staaten zum deutschen Markt zu behindern.   

Jahresmaut für Deutsche, Vignette für Ausländer

Die Mautpläne sahen eigentlich vor, dass alle Besitzer von in Deutschland zugelassenen Autos eine Jahresmaut für die Nutzung von Autobahnen und Bundesfernstraßen zahlen sollten – die Preise sollten von der Größe des Motors und der Umweltfreundlichekeit des Fahrzeugs abhängen. Vorgesehen waren hierbei maximal 130 Euro und zugleich eine Entlastung bei der Kfz-Steuer. Ausländische Fahrer hätten hingegen zwischen Vignetten für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen können, die sich in einer Preisspanne von 2,50 Euro bis 130 Euro bewegen sollten.

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