Mordversuch: Frostschutzmittel im Kartoffelsalat

Mordversuch: Frostschutzmittel im Kartoffelsalat

74-Jährige muss zehneinhalb Jahre in Haft

Zum Abendessen gab es Kartoffelsalat mit Würstchen – kurze Zeit später musste sich der damals 81-Jährige mehrmals übergeben und konnte sich nur mit letzter Kraft zum Telefon retten und Hilfe rufen. Über Jahre hinweg hat seine Ehefrau nach möglichen Tötungsarten im Internet gesucht und entschied sich letztlich für das frei verkäufliche Frostschutzmittel Ethylenglykol, das sie ihm ins Essen mischte. Jetzt musste sie sich vor dem Landgericht München I wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten.

 

Worum geht es?

Über mehrere Jahre hinweg soll die Seniorin geplant haben, ihren Ehemann zu töten. Bereits 2014 habe sie im Internet mit Suchanfragen wie “Menschen aus dem Leben scheiden lassen ohne Spur” nach möglichen Tötungsarten gesucht. Dabei soll die 74-Jährige selbst bei Familienfeiern kein Geheimnis daraus gemacht haben, ihren Mann loswerden zu wollen und habe nach einem Mörder gefragt, dem sie für den Tod ihres Ehegatten 400€ zahlen wollte. Zudem soll sie gewusst haben, dass sie aus dem Testament des 82-Jährigen gestrichen und somit enterbt wurde. Um trotzdem an sein Erbe zu kommen, wollte sie ihn töten. Davon ist das Landgericht München I überzeugt: “Da drängt sich der Verdacht auf, dass sogar die Ehe geplant war, um einen schönen Lebensabend genießen zu können”, sagen die Richter und verurteilten die Frau zu zehneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.  

Auf allen vieren ins Wohnzimmer gekrochen

Bei ihrer Suche nach den möglichen Tötungsarten blieb die Seniorin schließlich bei einer Flasche Glykol stehen und bestellte diese im März 2018 bei einem Online-Versandhändler, als ihr Mann gerade im Skiurlaub war. Kurze Zeit später setzte sie ihren Plan zur Tat um und mischte am 07. Mai letzten Jahres “eine grundsätzlich tödlich wirkende Menge Frostschutzmittel” in den Kartoffelsalat ihres Mannes. Als es dem Mann sichtlich schlechter ging und er anfing sich zu übergeben, fragte sie ihn lediglich ein Mal, ob es ihm nicht gut gehe – “sauschlecht” gehe es ihm, soll er erwidert haben. Danach legte sich die Frau ins Bett und ging schlafen. Gegen 23:20 Uhr soll der Mann auf allen vieren ins Wohnzimmer gekrochen und mit Hilfe einer Kurzwahltaste am Festnetztelefon eine Freundin kontaktiert haben, die sofort den Rettungsdienst verständigte. Der 81-Jährige kam ins Krankenhaus und überlebte.  

Bereits in früherer Ehe K.o.-Tropfen benutzt

Als Motiv sieht die Staatsanwaltschaft die drohende Scheidung des Ehepaares. Bereits seit längerer Zeit soll es in der Ehe gekriselt haben – das Paar lebte zwar weiterhin zusammen in der Wohnung, die dem Mann gehörte. Man habe sich aber bereits auf eine Trennung geeinigt. Die weitgehend mittellose Frau habe sich jedoch geweigert das Scheidungsjahr einzuleiten und die Wohnung zu verlassen. Anstatt den gewohnten Lebensstandard aufgeben zu müssen, erschien ihr die Witwenrente als bessere Option. Die Staatsanwaltschaft legte ihr Habgier und Heimtücke zur Last, zumal sie sich aus dem Internet eine Blanko-Generalvollmacht besorgt haben soll, in welche sie die Daten ihres Mannes eingetragen und seine Unterschrift gefälscht hat – die Vollmacht sollte über seinen Tod hinaus gelten.

Bereits in der Vergangenheit soll die Frau einen ihrer früheren Ehemänner und dessen Freund mit K.o.-Tropfen betäubt und nach Geld gesucht haben.

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